LG Köln: Streit um ARD-App vertagt

13.10.2011

In dem von Medienvertretern mit Spannung erwarteten Verfahren um die sogenannte "Tagesschau"-App vor dem LG Köln kam es am Donnerstag zu keinem Ergebnis. Unter Hinweis des Gerichts auf eine mögliche außergerichtliche Einigung wurde die Verhandlung auf einen noch unbestimmten Termin, voraussichtlich nicht vor Ende dieses Jahres, vertagt.

"Halten Sie es für völlig ausgeschlossen, wenn man mal redet?", fragte der Vorsitzende Richter der Wettbewerbskammer des Kölner Landgerichts (LG), Dieter Kehl. Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner hatte vorgeschlagen, ARD und ZDF sollten ihre Texte künftig kostenpflichtig anbieten. Ein anderen Kompromiss schlug Richter Kehl selbst vor: Inhalte, die sich nicht direkt auf die Sendung beziehen, könnten in der "Tagesschau"-App abgespeckt und die sendungsbezogenen Inhalte vertieft werden. Um den Parteien die Gelegenheit zur außergerichtlichen Annäherung zu geben, wurde die Gerichtsverhandlung am Donnerstag zunächst unbestimmt vertagt.

Acht große deutsche Verlage hatten gegen die ARD geklagt, darunter der Axel Springer Verlag, die Süddeutsche Zeitung, die Frankfurter Allgemeine Zeitung und M. DuMont Schauberg. Grund ist die "Tagesschau"-App der ARD. "Zu viel Text". Dies ist das Kernargument der privaten Zeitungsmacher gegen das Online-Angebot. Die Verlage sehen in der kostenlosen Nachrichten-Anwendung für Smartphones und Tabletcomputer einen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Dieser sieht vor, dass die mit Gebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD und ZDF zwar auch im Internet präsent sein dürfen. "Presseähnliche" Angebote sind aber nicht erlaubt. Außerdem müssen sich die Online-Inhalte auf die Radio- oder Fernsehsendungen beziehen.

Die ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin Monika Piel meint dagegen, die "Tagesschau" müsse in allen Medien und Darstellungsformen präsent sein: "Unser Publikum erwartet - zu Recht - dass es die Inhalte, für die es Rundfunkgebühren bezahlt hat, auch auf allen relevanten Endgeräten abrufen kann."

dpa/mbr/LTO-Redaktion

 

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LG Köln: Streit um ARD-App vertagt . In: Legal Tribune Online, 13.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4550/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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