Kachelmanns Millionenklage gegen Bild: LG Köln rät zu gütlicher Einigung

25.02.2015

Über zwei Millionen Euro fordert Moderator Jörg Kachelmann für eine aus seiner Sicht verleumderische Berichterstattung der Bild. Das LG hat am Mittwoch durchblicken lassen, dass es auch von Persönlichkeitsverletzungen ausgeht, allerdings eine gütliche Einigung angeregt. Kommt es dazu nicht, wollen die Kölner Richter im Juni entscheiden.

In der Millionen-Klage des Fernsehmoderators Jörg Kachelmann gegen die Bild (Print und Online) hat das Landgericht (LG) Köln eine gütliche Einigung angeregt. Kachelmann fordert 2,2 Millionen Euro allein für die Berichterstattung dieses Blattes. Ein ähnliches Verfahren hat der Moderator gegen die Magazine Bunte und Focus angestrengt. Diese Prozesse wurden am Mittwoch verschoben.

Der Vorsitzende Richter Dirk Eßer ließ durchblicken, dass die Kammer in einigen Fällen tatsächlich zu dem Schluss kommen könnte, dass Bild das Persönlichkeitsrecht des Wetterexperten schwerwiegend verletzt habe. Eßer sagte aber ausdrücklich nichts zu der Summe, die das Gericht ihm an Geldentschädigung zusprechen würde. Aus seinem Vortrag war jedoch herauszuhören, dass es sich kaum um den von Kachelmann geforderten Millionenbetrag handeln dürfte.

Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung vom Landgericht (LG) Mannheim freigesprochen worden. Er sieht sich durch die Prozess-Berichterstattung weiter Teile der Medien verleumdet. Bild und die anderen Medien, die von ihm verklagt worden sind, weisen die Vorwürfe zurück. Falls sich Kachelmann und Bild nicht einigen, will das Gericht am 24. Juni eine Entscheidung mitteilen.

Kachelmann erschien am Mittwoch selbst zum Termin. Es gehe ihm unter anderem darum, was seine Kinder später einmal bei Google über ihn lesen würden, sagte er der Deutschen Presse-Agentur dpa. Die Medien hätten ihn in die berufliche Lage gebracht, in der er sich heute befinde. "Deswegen ist das für mich ein wichtiger Tag, und deswegen wollte ich da auch mit dabei sein."

Mit den Klagen gegen Focus und Bunte belaufen sich Kachelmanns Forderungen auf 3,25 Millionen Euro. Dies wäre nach Angaben des Gerichts die höchste Geldentschädigungssumme, die es jemals in einem solchen Verfahren gegeben hat. Darauf hatte bereits Kachelmanns Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker im Vorfeld aufmerksam gemacht. Weil Bild bundesweit erscheint, konnte Kachelmann den Gerichtsstand frei wählen und entschied sich für Köln.

dpa/una/LTO-Redaktion

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Kachelmanns Millionenklage gegen Bild: LG Köln rät zu gütlicher Einigung . In: Legal Tribune Online, 25.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14794/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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