LG Frankenthal zu Gewinn beim Online-Casino: Pech für Glücks­spiel­ge­winner

24.03.2022

Der Gewinner von mehr als 40.000 Euro wird sein Geld vorerst nicht zu Gesicht bekommen. Das Online-Casino hat seinen Sitz in Malta. Laut LG Frankenthal besteht nach deutschem Recht kein Anspruch auf Gewinnauszahlung.

Der glückliche Gewinner von 40.000 Euro hat nach deutschem Recht keinen Anspruch auf Gewinnauszahlung gegen das in Malta ansässige Online-Spielcasino. Das entschied das Landgericht (LG) Frankenthal (Urt. v. 10.02.2022, Az. 8 O 90/21)

Ein Spieler aus dem Leiningerland hatte bei einem Online-Spielcasino mit Sitz in Malta gesucht einen Gewinn in Höhe von mehr als 40.000 Euro erzielt. Die 8. Zivilkammer des LG Frankenthal hat nun in dem Rechtsstreit um das aus Spieleinsatz und Gewinn bestehende Glücksspiel-Guthaben entschieden, dass er den Gewinn jedenfalls in Deutschland gerichtlich nicht durchsetzen kann.

In Deutschland gilt nach dem Glücksspielvertrag, dass öffentliche Glücksspiele nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde veranstaltet werden dürfen. Bei nicht lizensierten Glücksspielen oder Wetten hat der Spieler keinen einklagbaren Anspruch auf Auszahlung des erzielten Gewinns, so das Gericht. Es sei auch nicht maltesisches Recht anzuwenden, da der konkrete Online-Casinobetrieb gerade auf deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher ausgerichtet ist. Die Website wird von Deutschland aus betrieben und ist in deutscher Sprache abrufbar.

Spieler kann Spieleinsatz zurückverlangen

Dem Spieler bleibt aber die Möglichkeit, seinen Spieleinsatz in Höhe von 5.000 Euro zurückzuverlangen. Als Folge des Verstoßes gegen die Lizenzpflicht sei der unerlaubte Glückspielvertrag nichtig und die Betreiberin des Casinos habe kein Recht darauf, den eingesetzten Betrag zu behalten, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

Der Spieler kann sein Glück aber auch erneut vor Gericht suchen. Zum einen kann er versuchen, vor einem maltesischen Gericht seinen Gewinn einzuklagen.

Zum anderen hat er Berufung bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt. Die Entscheidung ist somit noch nicht rechtskräftig.

sl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Frankenthal zu Gewinn beim Online-Casino: Pech für Glücksspielgewinner . In: Legal Tribune Online, 24.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47938/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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