LG Düsseldorf: Einstweilige Verfügung gegen Samsung gilt weiter

26.08.2011

Im Rechtsstreit über das Design des Galaxy Tabs von Samsung ist am Donnerstag keine Entscheidung gefallen. Allerdings erhielt das LG Samsung nach Medienberichten die einstweilige Verfügung gegen den südkoreanischen Konzern und zugunsten von Konkurrent Apple aufrecht.

Samsung darf damit seinen Tablet-Computer weiterhin zumindest in Deutschland nicht verkaufen. Eine endgültige Entscheidung will das Landgericht (LG) Düsseldorf erst am 9. September fällen. Möglicherweise wird die Verfügung aber für die Zeit der Internationalen Funkausstellung in Berlin ausgesetzt, wie unter anderem die "Financial Times Deutschland" in ihrer Online-Ausgabe berichtet.

Apple wirft Samsung eine Geschmacksmusterverletzung vor, weil das Galaxy Tab 10.1 dem iPad 2 des kalifornischen Konzern sehr ähnlich sehe. Dabei muss das Gericht klären, ob es überhaupt für eine Entscheidung in der Sache zuständig ist und auch ein EU-weit geltendes Vertriebsverbot aussprechen kann.

FTD/sh/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

LG Düsseldorf: Einstweilige Verfügung gegen Samsung gilt weiter . In: Legal Tribune Online, 26.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4127/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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