LG Dresden zur Erstattung bei Online-Sportwetten: Glück im Unglück

20.09.2022

Für Online-Sportwetten gilt dasselbe wie für andere Glücksspiele, meint das LG Dresden. Weil eine Betreiberin von Online-Sportwetten nicht über eine gültige Lizenz verfügte, bekommt ein Teilnehmer nun sein Geld zurück.

Nachdem das Landgericht (LG) Frankfurt entschied, dass Verluste aus Online-Glücksspielen zurückgefordert werden können, stellte das Landgericht (LG) Dresden nun klar, dass dies auch für Verluste aus Online-Sportwetten gilt (Urt. v. 13.09.2022, Az. 10 O 2570/20). Das LG entschied zugunsten eines Spielteilnehmers, der bei Sportwetten im Internet ungefähr 8.000 Euro verloren hatte.

Zwischen August 2017 und Juni 2020 hatte der Mann von seinem Wohnsitz in Dresden aus an den Online-Sportwetten teilgenommen und das über eine englischsprachige Webseite. Er setzte ungefähr 8.000 Euro ein - und verlor.

Fehlende gültige Lizenz

Nun entschied das LG Dresden, dass dem Spieler das Geld zurückerstattet werden muss. Da die Beklagte nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügt habe, habe sie gegen das Verbot aus § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags Sachsen verstoßen, so das LG Dresden.

Die abgeschlossenen Verträge seien daher nichtig, weshalb ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 Bürgerliches Gesetzbuch) auf die Erstattung seines Verlusts bestünde.

"Auch Sportwetten zählen zu Glücksspielen und fallen daher ebenfalls unter das Verbot", erläutert Rechtsanwalt István Cocron von CLLB Rechtsanwälte, der den Spielteilnehmer rechtlich vertreten hat. "Wer Glücksspiele oder Sportwetten im Internet öffentlich anbietet, muss über die notwendige Lizenz verfügen. Ansonsten ist das Angebot illegal und die Spieler können ihre Verluste zurückfordern", so Cocron.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

ku/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

LG Dresden zur Erstattung bei Online-Sportwetten: Glück im Unglück . In: Legal Tribune Online, 20.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49672/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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