LG Coburg: Keine Haftung für Sturz über Gullydeckel

21.10.2011

Stürzt ein Gast beim Verlassen eines Lokals über den Deckel eines Gullys, der zu der Gaststätte gehört, haftet der Wirt nicht. Nach einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil wiesen die bayerischen Richter die Klage der geschädigten Frau auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ab.

Das Landgericht (LG) nahm vor Ort Maß und stellte fest, dass der Deckel 2,1 cm aus dem Gehweg herausragt. In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass ein Fußgänger geringe Höhenunterschiede im Belag eines Gehwegs hinzunehmen hat. Eine feste Grenze hierfür gibt es nicht, jedoch ist eine Differenz von 2 cm bis 2,5 cm noch hinzunehmen.

Entscheidend seien jedoch die Gesamtumstände der Örtlichkeit. Hierzu stellten die Richter fest, dass die Umgebung der Unfallstelle insgesamt von Gästen und Passanten Aufmerksamkeit erfordert (Urt, v. 14.04.2011, Az. 21 O 321/10).

Die Gaststättenbesucherin hatte behauptet, wegen des Deckels gefallen zu sein. Er rage mehr als 2,5 cm aus dem umgebenen Pflaster heraus. Dafür wollte sie ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro und Ersatz weiterer Schäden in Höhe von etwa 500 Euro.

Der Gastwirt verteidigte sich damit, dass sich die Abdeckung optisch deutlich von ihrer Umgebung abheben würde. Sie rage höchstens zwei Zentimeter aus dem Gehweg heraus. Daher wäre der Sturz für die Klägerin bei aufmerksamer Beobachtung des Weges vermeidbar gewesen.

Dem schloss sich das LG an: Der vorhandene Gehweg sei abschüssig und verenge sich im Eingangsbereich zum Lokal. Es befänden sich dort Hindernisse wie ein Bordstein, große Blumenkübel und eine Treppe. Daher lässe es die Umgebung der Sturzstelle nicht zu, dass sich ein Fußgänger ohne genaue Betrachtung des Weges fortbewegt. Es sei eine besondere Aufmerksamkeit notwendig.

Der Gullydeckel hebe sich - so das Gericht - deutlich von der umgebenen Pflasterung ab und sei aufgrund seiner Größe nicht zu übersehen. Bei im Boden eingelassenen Schachtdeckeln müsse stets damit gerechnet werden, dass an deren Rand Unebenheiten bestehen.

tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

LG Coburg: Keine Haftung für Sturz über Gullydeckel . In: Legal Tribune Online, 21.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4617/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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