Soldat bricht bei Geländemarsch zusammen: Amtspf­licht­ver­let­zung beim Bun­des­wehr­lehr­gang?

07.10.2020

Wie viel darf die Bundeswehr von ihren Soldaten verlangen? Diese Frage will ein Soldat vom LG Bonn klären lassen und verlangt 60.000 Euro vom Bund, weil er bei einem Gepäcklauf in der Sommerhitze zusammengebrochen war.

Nach einem körperlichen Zusammenbruch bei einem Geländemarsch am Ausbildungszentrum Hammelburg klagt ein Bundeswehrsoldat am Mittwoch vor dem Landgericht (LG) Bonn gegen die Bundesrepublik Deutschland. Er fordert nach Angaben des Gerichts insgesamt 60.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Der 33-Jährige wirft dem Bund - als Dienstherrn des Verteidigungsministeriums - Amtspflichtverletzung vor: Der Ausbilder habe vorsätzlich gehandelt, als er an dem heißen Tag - 30 Grad im Schatten - nach einem Gepäcklauf mit zehn Kilogramm Gewicht noch einen drei Kilometer langen Rückmarsch angeordnet habe. Wegen mangelnder Trinkpausen und der Hitze sei es neben einem Kreislaufzusammenbruch zur Überhitzung des Körpers und zu einer Lähmung der Oberschenkel gekommen. Das Ganze hatte sich im Rahmen eines Bundeswehrlehrgangs zugetragen.

Nachen früheren Angaben ist der Bund selbst der Ansicht, dass kein Vorsatz vorlag. Der Soldat sei erfahren und habe gewusst, worauf er sich einlasse. Er hätte den Marsch jederzeit abbrechen können. Ein Bundeswehr-Sprecher erläuterte: "Der Lehrgang stellt höchste Anforderung an die physische Belastbarkeit der Lehrgangsteilnehmer. Die Teilnahme ist freiwillig und das Nicht-Bestehen hat für die Soldaten keine laufbahnrelevanten Folgen."

Ein Strafverfahren gegen den Ausbilder wegen fahrlässiger Körperverletzung war bereits 2018 vor dem Amtsgericht Bad Kissingen gegen eine Geldauflage eingestellt worden.

dpa/vbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Soldat bricht bei Geländemarsch zusammen: Amtspflichtverletzung beim Bundeswehrlehrgang? . In: Legal Tribune Online, 07.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43028/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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