
Das LG Bonn hat das erste Urteil eines deutschen Gerichts zu einem DSGVO-Millionenbußgeld verkündet. Anstatt über neun Millionen Euro muss der Telekommunikationsanbieter allerdings nur einen Bruchteil davon zahlen.
Mehr lesenDas LG Bonn hat das erste Urteil eines deutschen Gerichts zu einem DSGVO-Millionenbußgeld verkündet. Anstatt über neun Millionen Euro muss der Telekommunikationsanbieter allerdings nur einen Bruchteil davon zahlen.
Mehr lesenAm Mittwoch wird mit dem LG Bonn erstmals ein deutsches Gericht ein Urteil zu einem Millionenbußgeld verkünden, das wegen eines DSGVO-Verstoßes verhängt wurde. Es kann dabei wichtige Grundsatzfragen klären, meint Jonas Puchelt.
Mehr lesenWie viel darf die Bundeswehr von ihren Soldaten verlangen? Diese Frage will ein Soldat vom LG Bonn klären lassen und verlangt 60.000 Euro vom Bund, weil er bei einem Gepäcklauf in der Sommerhitze zusammengebrochen war.
Mehr lesenZu Beginn der Corona-Pandemie hat das Gesundheitsministerium in ganz großem Stil Schutzausrüstung beschafft und dazu das Open-House-Verfahren genutzt - das dazu aber gar nicht geeignet ist, wie Friedrich Ludwig Hausmann zeigt.
Mehr lesenDas LG Bonn hat am Mittwochabend das Urteil im ersten Strafprozess zu den Cum-Ex-Deals gesprochen: Die Aktiengeschäfte sind demnach strafbar. Die Angeklagten kommen aber mit Bewährungsstrafen davon.
Mehr lesenIm Strafprozess um die Cum-Ex-Deals am LG Bonn fordert die Staatsanwaltschaft milde Strafen für die Angeklagten. Die Verteidigung appelliert an das Gericht, deren Kooperation zu berücksichtigen. Das Urteil könnte noch am Mittwoch fallen.
Mehr lesenDas LG Bonn will den Cum-Ex-Prozess zu einem schnellen Abschluss bringen. Eine "mehrwöchige Verzögerung des ansonsten kurzfristig möglichen Verfahrensabschlusses" hält das Gericht angesichts der Corona-Krise für "unangemessen".
Mehr lesenDie Bankenvertreter sitzen im LG Bonn in zweiter Reihe - hinter den beiden Angeklagten. Die meiste Zeit hüllen sich die Anwälte der Finanzwelt in Schweigen, wenn über die Cum-Ex-Finanzgeschäfte gesprochen wird. Doch nun gibt es eine Wortmeldung.
Mehr lesenCum-Ex ist ein Reizwort: Für Investoren war es jahrelang eine Art garantierte Gewinnmaschine, für den Staat hingegen ein richtig mieses Geschäft. War es nur dreiste Abzocke oder doch eine Straftat? Wohl letzteres, heißt es nun vom LG Bonn.
Mehr lesenIm Bonner Strafprozess um die umstrittenen Cum-Ex-Aktiengeschäfte sagt dieser Tage ein wichtiger Zeuge aus. Der ehemalige Großkanzlei-Anwalt sprach von großer Gier bei Bankern, Beratern und Anlegern. Bedenken habe man nicht geduldet.
Mehr lesenWaren Cum-Ex-Aktiengeschäfte nur dreiste Abzocke unter Ausnutzung einer Gesetzeslücke oder eine Straftat? Diese Frage beschäftigt das LG Bonn derzeit. Ein Angeklagter sagte nun ausführlich aus.
Mehr lesenIn dem milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal hat am Mittwoch vor dem LG Bonn der erste Strafprozess gegen zwei Akteure begonnen. Ihnen drohen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. Einer der Angeklagten will umfassend zur Sache aussagen.
Mehr lesenDie Cum-Ex-Geschäfte gelten als größter Steuerskandal in der Geschichte Deutschlands, doch noch immer ist umstritten, ob die Aktiendeals illegal waren. Am Mittwoch beginnt vor dem LG Bonn der erste Strafprozess, der diese Frage klären will.
Mehr lesenAlter, kognitive und körperliche Gebrechen allein sind nicht per se ein Grund, eine Wohnungskündigung wegen Eigenbedarfs für unwirksam zu erklären, bestätigte das LG Bonn nun die Vorinstanz. Daraufhin kam es zu einem Vergleich.
Mehr lesenOLG-Bezirk: Köln
Das Landgericht gehört der ordentlichen Gerichtsbarkeit an und ist das dem Amtsgericht übergeordnete Gericht zweiter Instanz. Zu einem Landgericht gehört immer ein Bezirk, der mehrere Amtsgerichte umfasst.
Spruchkörper jedes Landgerichts sind seine Kammern, die in straf- und zivilrechtliche Kammern unterteilt werden, wobei zum zivilrechtlichen Zweig auch die Kammern für Handelssachen gehören. Die Strafkammern werden nochmals in kleine und große Strafkammern gegliedert sowie in Strafvollstreckungskammern.
Die Besetzung der verschiedenen Kammern im Landgericht ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) festgeschrieben. In einer Zivilkammer verhandeln grundsätzlich drei Richter, von denen einer den Vorsitz innehat. Die große Strafkammer ist zusätzlich zu den drei Richtern mit zwei Schöffen besetzt. Ist die große Strafkammer nicht als Schwurgericht zuständig, kann sie vor der Hauptverhandlung den Verzicht auf einen Richter beschließen. Der kleinen Strafkammer sitzt ein Richter vor, an dessen Seite zwei Schöffen sind. Die Handelskammern im Landgericht sind grundsätzlich mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt, an deren Ernennung besondere Anforderungen gestellt werden.
Auch hier wird zwischen den Straf- und Zivilkammern und zwischen Verfahren vor dem Landgericht in erster oder zweiter Instanz unterschieden.
Im Strafverfahren ist es erstinstanzlich zuständig, wenn es sich um ein Verbrechen oder Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren handelt oder wenn in schwerwiegenden Fällen an der Strafverfolgung ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Es ist außerdem erstinstanzlich tätig, wenn Sicherungsverwahrung angeordnet werden soll oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Handelt es sich um Verfahren, bei denen Mord, Totschlag oder andere Straftaten mit Todesfolge verhandelt werden, wird es in seiner Funktion als Schwurgericht tätig. In erster Instanz im Zivilprozess ist das Landgericht für alle Verfahren zuständig, deren Streitwert über 5.000 Euro liegt, sowie bei Staatshaftungsansprüchen. In zweiter Instanz werden im Strafprozess und auch im Zivilprozess vor dem Landgericht Berufungen gegen Urteile oder Beschwerden des Amtsgerichts verhandelt.