Landtag: NRW bekommt ein neues Gift­tier­ge­setz

25.06.2020

In NRW gibt es in Zukunft neue Regelungen für die Anschaffung und die Haltung bestimmter Tiere. Mit dem Gesetz reagiert das Land auch auf einen Vorfall in Herne im vergangenen Jahr, als eine giftige Schlange für Aufruhr gesorgt hatte.

Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit den Stimmen der Koalition aus CDU und FDP ein neues Gifttiergesetz für Nordrhein-Westfalen (NRW) beschlossen. Es soll ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten. Das Gesetz verbietet den Kauf bestimmter gefährlicher Schlangen, Spinnen oder Skorpione. Wer bereits solche Tiere hält, muss künftig strenge Vorgaben erfüllen. Das Gesetz gilt zunächst für fünf Jahre.

Unter anderem müssen Halter künftig alle ihre giftigen Tiere bei den Behörden melden, ein Führungszeugnis vorlegen und ab Mitte 2021 auch eine ausreichend hohe Haftpflichtversicherung vorweisen können. Letztere soll Kosten auffangen, die zum Beispiel beim Entweichen eines Tieres entstehen. Anlass war eine Monokelkobra, die im vergangenen Jahr in Herne entwischt war. Ein Häuserkomplex musste für Tage evakuiert werden.

Verstöße gegen das neue Gesetz sollen teuer werden: Bis zu 50.000 Euro oder gar zwei Jahre Haft drohen, wenn man zum Beispiel ein Gifttier aussetzt. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken von Juristen und Einwänden von Tierexperten hatten auch Schlangenhalter und deren Interessensverband die Novelle kritisiert. Die kommunalen Spitzenverbände dagegen begrüßten das Gesetz grundsätzlich.

Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) teilte am Donnerstag mit: "Sehr giftige Tiere in Privatwohnungen stellen ein potenzielles Sicherheitsrisiko dar. Wenn Tiere unbemerkt entweichen, ist die Sicherheit der Nachbarschaft gefährdet. Das neue Gesetz soll für mehr Schutz für die Bürgerinnen und Bürger sorgen."

Das Gesetz wurde auf den letzten Drücker noch auf fünf Jahre begrenzt, um es dann zu bewerten. "Wegen der erheblichen Unsicherheit über die Zahl der in NRW gehaltenen sehr giftigen Tiere" sei es wichtig, nach den ersten drei bis vier Jahren Bilanz zu ziehen, hieß es seitens der Landesregierung.

vbr/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Landtag: NRW bekommt ein neues Gifttiergesetz . In: Legal Tribune Online, 25.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42003/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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