LAG Rostock: Stundenlohn von 1,76 Euro sittenwidrig

von dpa/tko/LTO-Redaktion

02.11.2010

Das LAG Rostock hat am Dienstag ein Urteil des ArbG Stralsund bestätigt, nach dem der ehemalige Besitzer einer Stralsunder Pizzeria wegen Zahlung von Dumpinglöhnen an Mitarbeiter 6600 Euro an die Stralsunder Behörde zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen (Arge) entrichten muss.

Der Gastwirt hatte seinen Angestellten über mehrere Monate hinweg Stundenlöhne zwischen 1,76 und 2,67 Euro gezahlt. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts (LAG), habe er damit um mehr als die Hälfte unter dem
ortsüblichen Lohnniveau gelegen.

Zitiervorschlag

dpa/tko/LTO-Redaktion, LAG Rostock: Stundenlohn von 1,76 Euro sittenwidrig . In: Legal Tribune Online, 02.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1846/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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