Kanzleien: Online-Werbung bei Webangeboten für Kinder und Jugendliche weiter zulässig

01.06.2011

Die internationale Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt hat vor dem LG Hamburg ein Urteil erwirkt, das es Online-Anbietern weiterhin erlaubt, auf Websites, die sich an Kinder und Jugendliche richten, sowohl Bannerwerbung als auch so genannte Pre-Roll-Werbung einzusetzen.

Das Landgericht (LG) stellte fest, dass an die Erkennbarkeit von Online-Werbung bei Internetangeboten, die sich an Kinder und Jugendliche richten, keine strengeren Maßstäbe anzulegen sind als bei Erwachsenen. Insoweit sei das Auftauchen werblicher Inhalte für Kinder und Jugendliche etwas Alltägliches (Urt. v. 19.05.2011, Az. 315 O 121/10).

Die Beklagte ist ein internationaler Anbieter von Online-Browser-Games, dessen kostenfreie Spiele für Nutzer im Altersbereich von unter 14 Jahren durch Werbung finanziert werden. Das Unternehmen hatte neben Bannerwerbung auch so genannte Pre-Roll-Werbung eingesetzt, bei der während des Ladevorgangs von Spielen Werbung eingeblendet wird.

Hiergegen hatte ein Verbraucherverband auf Unterlassung geklagt mit der Begründung, die mit dem Internetangebot angesprochenen Kinder seien nicht in der Lage, zwischen der Banner- und Pre-Roll-Werbung und dem inhaltlichen Angebot der Webseite zu unterscheiden. Aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit Minderjähriger sei diese Art von Werbung daher wettbewerbswidrig.

Dem folgten die Hamburger Richter nicht.

"Kinder und Jugendlicher bei Internetnutzung erfahrener als Erwachsene"

Wenn Kindern und Jugendlichen Werbung in "üblicher" (nicht ungewöhnlicher) Aufmachung an "üblicher" Stelle, optisch abgesetzt vom sonstigen Webseiteninhalt begegne, würden die durchschnittlichen jungen Nutzer die Werbung auch als solche erkennen. Dies gelte selbst dann, wenn die Werbung einen thematischen Bezug zum eigentlichen Inhalt der Internetseite hat.

Im Fall der Pre-Roll-Werbung sah das Gericht zwar ein gewisses Überraschungsmoment gegeben, wenn ein Werbebanner oder Werbefilm während des Ladens eines Online-Spiels eingeblendet wird. Soweit in einer solchen Werbemaßnahme aber das beworbene Produkt deutlich  herausgestellt werde beziehungsweise aus anderen Gründen ein sinnvoller Bezug zu dem eigentlichen Internetangebot nicht herstellbar sei, sei auch hier davon auszugehen, dass selbst junge Internetnutzer die Pre-Roll-Werbung als solche erkennen.

"Das aktuelle Urteil trägt insbesondere dem Umstand Rechnung, dass Kinder und Jugendliche bei der Internetnutzung oftmals erfahrener sind als Erwachsene und daher auch online-spezifische Werbung als solche erkennen und einordnen können", kommentierte der Beklagten-Vertreter Mathias Zimmer-Goertz, Partner im Düsseldorfer Büro von Beiten Burkhardt, das Urteil.

tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Kanzleien: Online-Werbung bei Webangeboten für Kinder und Jugendliche weiter zulässig . In: Legal Tribune Online, 01.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3426/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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