Rehabilitierung verurteilter Homosexueller beschlossen: Wie­der­gut­ma­chung für "Schand­taten des Rechts­staates"

22.03.2017

Die nach dem alten § 175 StGB verurteilten Homosexuellen erhalten bald eine Entschädigung, zudem sollen ihre Verurteilungen aufgehoben werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss am Mittwoch das Bundeskabinett.

Die Bundesregierung hat die Rehabilitierung Homosexueller auf den Weg gebracht, die nach dem früheren § 175 des Strafgesetzbuches (StGB) verurteilt worden waren. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

Er sieht neben der Aufhebung der Urteile auch eine finanzielle Entschädigung vor, einen Pauschalbetrag von 3000 Euro und weitere 1500 Euro für jedes angefangene Jahr "erlittener Freiheitsentziehung".

Die Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs übernommen. Das Justizministerium geht von etwa 64.000 Strafverfahren wegen des Paragrafen zwischen aus.

Maas bezeichnete die Verurteilungen als "Schandtaten des Rechtsstaates". Ausgeschlossen von den Regelungen sind unter anderem Verurteilungen wegen sexueller Handlungen mit Kindern.

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Rehabilitierung verurteilter Homosexueller beschlossen: Wiedergutmachung für "Schandtaten des Rechtsstaates" . In: Legal Tribune Online, 22.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22445/ (abgerufen am: 26.03.2024 )

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