Verfassungsschutz beobachtet Junge Alternative: AfD-Nach­wuchs in NRW als Ver­dachts­fall ein­ge­stuft

12.12.2023

Der AfD-Nachwuchs in Nordrhein-Westfalen steht ab jetzt unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Nordrhein-Westfalens Innenminister Reul sieht bei der Jungen Alternative rechtsextremistische Tendenzen.

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz hat die Jugendorganisation der AfD, Junge Alternative (JA), in NRW als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. "Es liegen verdichtete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Junge Alternative nicht nach demokratischen Spielregeln spielt, sondern das eigene rechtsextremistische Regelwerk vorzieht", teilte Innenminister Herbert Reul (CDU) am Dienstag mit. Der NRW-Verfassungsschutz beobachte daher von jetzt an die JA.

Der Landesverband der JA NRW sei seit 2019 ideologisch auf den politischen Kurs des JA-Bundesverbandes eingeschwenkt, sagte der Innenminister weiter. Dieser zeichne sich durch ein "völkisch-ethnisches Volksverständnis und Fremdenfeindlichkeit" aus. Ebenso vertrete die JA NRW Positionen, die die Menschenwürdegarantie verletzten. Dabei trete insbesondere das Ziel zutage, Menschen mit Migrationsbiografie und Muslime auszugrenzen und verächtlich zu machen.

In den vergangenen Jahren habe sich die JA NRW zu einem Bestandteil der rechtsextremistischen Strömung der Neuen Rechten entwickelt, so Reul. Der NRW-AfD-Nachwuchs werbe in den sozialen Medien etwa für die "Identitäre Bewegung" und deren Nachfolgeorganisationen wie "Lukreta", "Revolte Rheinland", "1 Prozent" und das "Institut für Staatspolitik". Die NRW-Jugendorganisation der AfD biete außerdem Protagonisten der Neuen Rechten ein Forum. Auch seien in der JA NRW Personen mit rechtsextremistischer Biografie aktiv. Ein weiterer gewichtiger Anhaltspunkt sei die Nähe zum formal aufgelösten sogenannten Flügel der AfD-Bundespartei und dessen ideologischer Führungsperson Björn Höcke.

Die AfD sprach dagegen von "Unterstellungen und Mutmaßungen". Die Vorwürfe würden nun genau geprüft, teilte ein Sprecher der Düsseldorfer Landtagsfraktion mit. Der Generalsekretär der NRW-SPD, Frederick Cordes, warf der AfD dagegen vor: "Der bürgerlich-konservative Anstrich war nie mehr als eine notdürftige Maske."

Reul fordert auch politische Auseinandersetzung

Bei einem Verdachtsfall liegen "hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte" für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor. Der Verfassungsschutz kann dann personenbezogene Daten auswerten und speichern und unter strengen Voraussetzungen nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, also etwa observieren oder Informanten anwerben.

Beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ist derzeit noch ein Streit zwischen der AfD-Bundespartei und dem Bundesamt für Verfassungsschutz über die Einstufung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall anhängig. Der Bundesverband der AfD wehrt sich gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Köln. Im März 2022 hatte das VG dem Verfassungsschutz bei der Einstufung der AfD als Verdachtsfall Recht gegeben. Auch der Bundesverband der Jungen Alternative will nicht länger als Verdachtsfall eingestuft werden. Die Entscheidungen des OVG in Münster in diesen bundesweiten Fällen werden nach der mündlichen Verhandlung am 27. Februar 2024 erwartet. Das Verfahren ist in NRW anhängig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Hauptsitz in Köln hat.

Innenminister Reul sagte, dass man sich unabhängig von der fachlichen Bewertung mit der Jugendorganisation der AfD politisch auseinandersetzen müsse. "Dafür müssen wir als politisch Verantwortliche gute Politik für die Menschen in diesem Land machen und diese auch vernünftig erklären."

Auch in anderen Ländern wird die JA bereits durch die jeweiligen Verfassungsschutzbehörden beobachtet, so beispielsweise in Brandenburg und Sachsen

dpa/jb/LTO-Redaktion

Hinweis der Redaktion: Die Reaktionen der AfD und SPD wurden nachträglich hinzugefügt (12.12.2023, 13:43 Uhr). 

Zitiervorschlag

Verfassungsschutz beobachtet Junge Alternative: AfD-Nachwuchs in NRW als Verdachtsfall eingestuft . In: Legal Tribune Online, 12.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53395/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen