Wegen Lockerung der Hassrede-Regeln: Russ­land ver­bietet Face­book und Ins­ta­gram

21.03.2022

Da der Facebook Konzern Meta Aufrufe zur Gewalt gegen russische Truppen in der Ukraine erlaubt, sind die Social-Media-Plattformen Facebook und Instagram nun in Russland als "extremistisch" verboten worden.

Russland verbietet Facebook und Instagram. Das Verbot erfolgt nicht überraschend, schon letzte Woche hatte der Generalstaatsanwaltschaft angekündigt, den Facebook Konzern Meta verbieten lassen zu wollen. Ein entsprechender Antrag wurde am Montag von einem Gericht in Moskau angenommen. Die beiden Dienste Facebook und Instagram sind in Russland bereits seit längerem blockiert. Menschen in Russland befürchteten zunächst, dass der ebenfalls zum US-Konzern Meta gehörende Messenger-Dienst WhatsApp abgeschaltet werden könnte. Dem Gericht zufolge ist WhatsApp aber nicht von dem Verbot betroffen.

Neben den oben genannten Diensten ist auch der Kurznachrichtendienst Twitter in Russland nicht mehr aufrufbar. Aktivisten kritisieren eine zunehmende Internet-Zensur im flächenmäßig größten Land der Erde.

Hintergrund des Vorgehens der russischen Justiz ist eine Entscheidung von Meta, im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine, Aufrufe zur Gewalt gegen russische Truppen in der Ukraine zu erlauben. Meta hatte in der Nacht zum Freitag den 11.März seine Regel-Lockerungen bekannt gegeben. Als Beispiel für eine Ausnahme bei Äußerungen, die normalerweise gegen Richtlinien verstoßen hätten, nannte ein Facebook-Sprecher den Satz "Tod den russischen Eindringlingen". Das sorgte in Moskau für große Empörung. Später präzisierte Meta die Regeln für Inhalte-Prüfer: Sie gelten demnach nur in der Ukraine, und Gewaltaufrufe dürfen nicht gegen Russen generell oder gegen Staatschefs wie Wladimir Putin gerichtet sein.

dpa/sl/LTO-Redaktion

 

Zitiervorschlag

Wegen Lockerung der Hassrede-Regeln: Russland verbietet Facebook und Instagram . In: Legal Tribune Online, 21.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47896/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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