Gema und Verbände einigen sich: Tarifreform für Diskotheken erst 2014

02.01.2013

Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter hat sich mit der Gema darauf verständigt, die für 2013 geplante Tarifreform auf 2014 zu verschieben. Daneben soll der sogenannte "Laptop-Zuschlag" wegfallen. Dafür wird schon dieses Jahr ein Zuschlag von zehn Prozent für Diskotheken- und Barbetreiber fällig.

Dem Kompromiss ging eine Anhörung bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes im Dezember 2012 voraus. Ein endgültiger Schiedsspruch ist erst im April zu erwarten, daher einigten sich beide Parteien zunächst für das Jahr 2013. Nach dem Einigungsvorschlag wolle man sich wieder zusammensetzen. "Sofern hierbei keine Einigung erzielt werden kann, haben wir uns auf die Durchführung eines Mediationsverfahrens geeinigt, damit eine tarifliche Neuregelung für 2014 gefunden werden kann", so Georg Oeller, Vorstandsmitglied der Gema.

Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) und Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter sieht damit die existenziellen Ängste vieler Verantstalter "zumindest für 2013" als beendet an. Die Betreiber von Diskotheken oder Bars trifft zwar auch für 2013 eine Erhöhung der Gebühr um insgesamt zehn Prozent. Allerdings wird der "Laptop-Zuschlag" gestrichen. Den sah die Gema vor, wenn mittels Computer oder selbstgebrannten CDs Musik gespielt wurde. Dies könne für den überwiegenden Teil der betroffenen Einrichtungen eine Entlastung sein.

Der Bundesverband DEHOGA, welcher Teil der Bundesvereinigung der Musikveranstalter ist, stellte jedoch klar, dass es sich bei der Vereinbarung um eine reine Übergangsregelung ohne Präjudiz für die kommenden Jahre handele.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gema und Verbände einigen sich: Tarifreform für Diskotheken erst 2014 . In: Legal Tribune Online, 02.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7890/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen