EuGH zum Glücksspielstaatsvertrag: Durch Schleswig-Holsteins Sonderregelung nicht in Gefahr

12.06.2014

Der schleswig-holsteinische Sonderweg beim Glücksspiel im Jahr 2012 war zulässig. Das zeitweilige Ausscheren des Landes aus dem Glücksspielstaatsvertrag habe die striktere Verbotspolitik der übrigen deutschen Bundesländer nicht infrage gestellt, urteilte der EuGH am Donnerstag.

Die liberalen Regeln seien zeitlich auf weniger als 14 Monate befristet und räumlich auf ein Bundesland begrenzt gewesen. Dies habe das Spieleverbot der anderen Länder für Glücksspiele im Internet und das Ziel des Allgemeinwohls nicht gefährdet, heißt es in der Urteilsbegründung (Urt. v. 12.06.2014, Az. C-156/13) des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Das Erfordernis einer in sich stimmigen nationalen Glücksspielregulierung, das so genannte Kohärenzgebot,halten die Luxemburger Richter daher trotz des kurzfristischen Vorpreschens der Norddeutschen, das die neue Regierung damals schnell wieder beendete, für gewahrt. 

CDU und FDP im Kieler Landtag forderten die 16 Bundesländer auf, noch in diesem Sommer einen neuen Vertrag nach dem Modell Schleswig-Holsteins vorzulegen. Die Länder seien mit ihrem Glücksspielstaatsvertrag krachend gescheitert, denn nach zwei Jahren sei bislang keine einzige Lizenz für Sportwetten vergeben worden, sagte der CDU-Glücksspielexperte Hans-Jörn Arp.

Wettanbieter pocht auf EU-weites Modell

FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki betonte, die EU-Kommission habe Bedenken angemeldet und dem Vertrag sowieso nur unter Auflagen zugestimmt. Die nächsten Vorlagefragen aus Deutschland lägen schon beim EuGH. "Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die EU-Ebene den Vertrag endgültig kippt." Die Ministerpräsidenten müssten "endlich Vernunft annehmen und den Weg für eine pragmatische und nachhaltige Glücksspielregulierung frei machen", forderte Kubicki.

Nach Ansicht von Karin Klein vom Wettanbieter bwin hat der EuGH bestätigt, "dass das erfolgreiche Lizenzmodell in Schleswig-Holstein und der bisher für die Sportwette nicht umgesetzte Glücksspielstaatvertrag nebeneinander bestehen können". Grundsätzlich leide der Glücksspielstaatsvertrag unter einer Vielzahl europarechtlicher Mängel, die bereits von der Europäischen Kommission scharf kritisiert worden seien. Der Wettanbieter plädiert für "ein marktorientiertes Erlaubnismodell für alle EU-Anbieter", die staatliche Vorgaben erfüllen.

Auch die EU-Kommission hatte den norddeutschen Entwurf bereits gelobt.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EuGH zum Glücksspielstaatsvertrag: Durch Schleswig-Holsteins Sonderregelung nicht in Gefahr . In: Legal Tribune Online, 12.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12242/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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