Europaparlament stimmt für Reform des EU-Urheberrechts: Leis­tungs­schutz­recht, aber kein Upload-Filter

12.09.2018

Seit Monaten machen Befürworter und Gegner der Urheberrechtsreform auf EU-Ebene mobil. Das Europaparlament hat sich nun auf eine gemeinsame Position inklusive des Leistungsschutzrechts, aber ohne einen expliziten Upload-Filter geeinigt.

Die deutschsprachige Wikipedia ist in dieser Woche nicht wie gewohnt erreichbar. Die freie Internet-Enzyklopädie ruft stattdessen bei der Suche auf einer Vorschalt-Seite zum Protest gegen die Reform des europäischen Urheberrechts auf. "Es braucht jetzt ein zeitgemäßes Urheberrecht", heißt es dort. Im Fokus der Kritik stehen vor allem sogenannte Upload-Filter wie auch das geplante europaweite Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Das sind Artikel 11 und 13 des Gesetzesentwurfs. Beide bergen "Risiken für freies Wissen und Austausch im Netz", wie die Wikimedia Foundation kritisiert.

Das Europaparlament hat sich bei der umstrittenen Reform des EU-Urheberschutzes nun auf eine gemeinsame Position inklusive des Leistungsschutzrechts für Presseverleger geeinigt. Auf die explizite Einführung von Upload-Filtern verzichtet der Vorschlag, der am Mittwoch vom Parlament angenommen wurde. Der verantwortliche Berichterstatter Axel Voss (CDU) kann nun in die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten eintreten

Der Rechtsausschuss des Europaparlaments hatte sich im Juni nach langer Diskussion eigentlich auf einen Gesetzestext geeinigt. Das Plenum folgte dem allerdings nicht und wies den Vorschlag von Voss zurück. Am Dienstag wurde das Thema deshalb erneut heftig im Parlament diskutiert, ehe nun abermals abgestimmt wurde. Unter anderem hat auch Voss einen überarbeiteten Kompromissvorschlag vorgelegt.

Upload-Filter sind nicht ausdrücklich erwähnt

Die umstrittenen Upload-Filter sind eine Software, mit der Internet-Plattformen schon beim Hochladen überprüfen können, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. Nach dem Vorschlag, über den im Juli abgestimmt wurde, wären bestimmte Dienste wie YouTube in der Pflicht, auch bei von Nutzern hochgeladenen Inhalten die Zustimmung eventueller Rechteinhaber einzuholen. Gibt es die Zustimmung nicht, darf das Material nicht veröffentlicht werden. Bislang müssen Plattformen geschützte Inhalte erst auf Hinweis löschen.

Eine explizite Einführung von Upload-Filtern sieht der nun angenommene Entwurf nicht mehr vor. Allerdings soll die Verantwortung - also die Haftung - für Uploads bei den Plattformen liegen. Kritiker erwarten deshalb, dass die Plattformen alles tun werden, um keine Rechte zu verletzten - und deshalb Upload-Filter einführen werden.

Leistungsschutzrecht bleibt größtenteils bestehen

Beim Leistungsschutzrecht sollen Portale wie Google News nicht mehr ohne weiteres Überschriften oder kurze Ausschnitte von Pressetexten in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen. Vielmehr sollen sie die Verlage um Erlaubnis bitten und gegebenenfalls dafür zahlen. Auch dort hat Voss an einigen Schrauben gedreht. Er sieht nun vor, dass die Veröffentlichung von Hyperlinks zu Presseartikeln inklusive einzelner Wörter künftig weiter ohne Lizenz erlaubt sein soll.

Der Grund für die Refrom des EU-Urheberrechts ist, dass Zeitungsverlage, Autoren, Plattenfirmen und andere Rechteinhaber mehr vom Kuchen der großen Internet-Unternehmen abbekommen sollen. "Ich möchte, dass Journalisten, Verleger und sonstige Urheber eine faire Vergütung für ihre Arbeit erhalten", sagte EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker vor ziemlich genau zwei Jahren.

Voss: Qualitätsjournalismus soll gefördert werden

Berichterstatter Voss argumentiert, das Leistungsschutzrecht fördere Qualitätsjournalismus, ohne Inhalte im Internet zu zensieren. Und der Hauptgeschäftsführer des Verlegerverbands BDZV, Dietmar Wolff, betont: "Wenn die gemeinsame europäische Politik den Anspruch hat, die bewährten Säulen der Demokratie zu schützen, dann kommt sie nicht umhin, das Öko-System des Internets ordnungspolitisch und ausgleichend mitzugestalten." Dazu sei nun die Gelegenheit.

Verfechter des Leistungsschutzrechts argumentieren, dass Plattformen wie Google News derzeit kein Geld an die Verleger zahlen, obwohl sie große Mengen ihrer Nachrichten nutzten. In Deutschland gibt es schon seit 2013 ein Leistungsschutzrecht - es führte nicht zu nennenswerten Geldzahlungen von Konzernen wie Google an die Verlage.

Kritiker sehen im Leistungsschutzrecht Nachteile für Verlage. Diese seien darauf angewiesen, von Suchmaschinen gelistet zu werden, und hätten daher eine schwache Verhandlungsposition gegenüber Google & Co. Zudem zeige die Erfahrung aus Deutschland, dass es nicht viel bringt. Die Gegner von Artikel 11 prägten außerdem den Begriff der Link-Steuer und warnten, Privatpersonen müssten zahlen, wenn sie Zeitungstexte in sozialen Netzwerken teilen würden.

Kritiker befürchten das Ende offener Plattformen und eine Internetzensur

Außerdem fürchten sie den Tod von Online-Plattformen. Vor allem kleine Seitenbetreiber könnten sich teure Upload-Filter schlicht nicht leisten, hieß es. So warnte neben Wikipedia auch Mozilla am Dienstag nochmals vor der Reform: "Dieser verhängnisvolle Vorschlag würde ein Ende offener Plattformen bedeuten, auf denen kreative Inhalte entstehen", teilte der Betreiber des Browsers Firefox mit. Vor allem würde die Dominanz einer kleinen Gruppe von bereits mächtigen Tech-Konzernen nur noch weiter gefestigt werden, schreibt Mozilla-Rechtsexpertin Raegan MacDonald in einem Blog-Beitrag.

Zudem wurde immer wieder bemängelt, dass Upload-Filter fehleranfällig seien und somit Inhalte womöglich fälschlicherweise blocken könnten. Letztlich bestehe Zensur-Gefahr, weil Provider und Plattformen künftig entscheiden sollten, was Menschen im Internet sehen und was nicht.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben kein Verständnis dafür, dass Wikimedia erneut eine Behauptung wiederhole, die bereits im Juli falsch gewesen sei. Der am Mittwoch abzustimmende Entwurf stelle klar, dass Online-Enzyklopädien wie Wikipedia nicht von den Vorschriften über die Plattformverantwortlichkeit erfasst seien.

In Bezug auf das Verlegerrecht werde die Nutzung durch Einzelpersonen und Hyperlinks ausdrücklich aus dem Geltungsbereich ausgeschlossen, also auch Nachweislinks aus Wikipedia. Auch das Zitatrecht, auf das sich auch Wikipedia-Autoren berufen könnten, bleibe unberührt.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Europaparlament stimmt für Reform des EU-Urheberrechts: Leistungsschutzrecht, aber kein Upload-Filter . In: Legal Tribune Online, 12.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30877/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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