Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: Koa­li­tion einigt sich auf Corona-Paket

26.08.2020

Union und SPD haben sich auf ein Gesamtpaket zu den Corona-Maßnahmen geeinigt. Der Mittelstand und Eltern sollen entlastet werden, das Kurzarbeitergeld wird verlängert.

Die Spitzen der großen Koalition von CDU/CSU und SPD haben sich auf ein Gesamtpaket zur Verlängerung von Corona-Maßnahmen geeinigt. Zentraler Punkt des Paketes, das am Dienstag in gut achtstündigen Beratungen im Berliner Kanzleramt geschnürt wurde, ist die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes. Zudem soll der Mittelstand längere Hilfen bekommen und Eltern mehr bezahlte Tage, wenn ihre Kinder erkrankt sind.

Unternehmen in Deutschland können Jobs in der Coronakrise weiter durch erleichterte Kurzarbeit absichern. Diese soll von regulär zwölf auf bis zu 24 Monate erweitert werden. Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Damit die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Milliardenkosten für Kurzarbeit schultern kann, will die Koalition Steuergeld locker machen - und zwar als Zuschuss und nicht als Darlehen.

Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Diese hälftige Erstattung kann auf 100 Prozent erhöht werden - aber nur, wenn eine Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgt.

Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Diese Regeln soll bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent.

Pflege und kostenlose Mittagessen

Gesetzlich Versicherten stehen in diesem Jahr wegen der Coronakrise mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung. Für Elternpaare soll das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und für Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage gewährt werden. Zur Pflege eines erkrankten Kindes stehen Eltern in der Regel pro Jahr zehn freie Arbeitstage zu. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Tage. Das gilt für alle Kinder unter zwölf Jahren.

Auch bei Schul- und Kitaschließungen wegen Corona sollen Kinder ärmerer Eltern weiter kostenloses Mittagessen erhalten können. Die Kinder sollen bis 31. Dezember 2020 mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden. Wie viele Kinder von der Sonderregelung zuletzt Gebrauch gemacht hatten, geht aus dem Beschlusspapier nicht hervor. Kritiker hatten im Frühjahr bemängelt, dass Lieferungen nach Hause durch einen kommunal anerkannten Anbieter nur schwer umsetzbar seien.

Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder Pflege neu organisieren muss, kann in diesem Jahr bis zu 20 Arbeitstage frei machen. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.

Hilfen für Unternehmen, Lockerungen im Insolvenzrecht und digitale Bildung

Die Überbrückungshilfen für besonders belastete Unternehmen sollen bis Ende des Jahres laufen. Das Programm ist bisher bis Ende August befristet. Erstattet werden nach derzeitigem Stand für die Monate Juni bis August fixe Betriebskosten von insgesamt bis zu 150.000 Euro. Für die Zuschüsse hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant. Die Auszahlung der Gelder über die Länder aber läuft schleppend, auch weil das Verfahren komplex ist - die Politik will Betrugsfälle wie bei Corona-Soforthilfen verhindern. Die Überbrückungshilfen waren ein wichtiger Baustein des im Juni vereinbarten Konjunkturpakets der Koalition.

Die Lockerungen im Insolvenzrecht werden ebenfalls verlängert, um in der Coronakrise eine Pleitewelle zu verhindern. Demnach wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung bis Ende des Jahres weiterhin ausgesetzt. Die Insolvenzantragspflicht war im März bis Ende September ausgesetzt worden für Fälle, in denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Firmen auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht.

Aus den EU-Corona-Hilfsgeldern soll eine digitale Bildungsoffensive finanziert werden, die zum einen aus 500 Millionen Euro für die Ausstattung von Lehrern mit digitalen Endgeräten besteht. Zum anderen soll der Aufbau einer bundesweiten Bildungsplattform vorangetrieben werden, die etwa einen geschützten und qualitätsgesicherten Raum für hochwertige digitale Lehrinhalte ermöglichen soll.

Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer sollen erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten. Dazu will die Koalition beim Schonvermögen großzügigere Regelungen treffen. Auch der wegen der Coronakrise erleichterte Zugang zur Grundsicherung insgesamt soll verlängert werden - bis 31. Dezember 2021.

Eine Arbeitsgruppe soll ausloten, wie Bürokratie weiter abgebaut werden kann. Konkret heißt es in einem Papier, die Koalition werde eine hochrangige Arbeitsgruppe einsetzen, die Regelungsinhalte für ein "Bürokratienentlastungsgesetz IV" identifiziere. Ziel des Gesetzes solle es sein, die Wirtschaft zu stärken, von Bürokratie zu entlasten und die hohen geltenden Standards zu erhalten.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: Koalition einigt sich auf Corona-Paket . In: Legal Tribune Online, 26.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42596/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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