2022 hat das BVerfG entschieden: Die Corona-Impfpflicht für Pfleger war rechtens. Nach Veröffentlichung der RKI-Protokolle bewertet das VG Osnabrück die Lage aber anders und ist überzeugt, dass das BVerfG noch einmal entscheiden sollte.
Versicherte, die in einem Heim wohnen, profitieren grundsätzlich von einer Reduzierung ihres Eigenanteils an gewährten Sozialleistungen. Weitere Hürden, die das SG Osnabrück dieser Regel auferlegen wollte, wies das BVerfG deutlich ab.
Können neue Pflegeeltern besser auf die Bedürfnisse eines Kindes eingehen als die bisherigen, kann der Familienwechsel im Sinne des Kindeswohls angeordnet werden. Eine Verletzung des Familiengrundrechts sieht das BVerfG darin nicht.
Menschen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, müssen nicht befürchten, dass ihnen in einer finanziellen Krise das Pflegegeld gepfändet wird. Das entschied der BGH.
Ein ungeimpfter Krankenpfleger darf trotz Impfpflicht ab sofort wieder arbeiten. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ende sowieso Ende des Jahres, außerdem stehe die Versorgungssicherheit auf dem Spiel, entschied das VG Saarland.
Das Flensburger Pflegeheim "Haus Adelby" soll mit Hilfe eines Insolvenzplans gerettet werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter kommt von Esche Schümann Commichau. DanTaxLegal berät die Geschäftsführung zur Sanierung.
Ein Krankenhausträger durfte einer medizinischen Fachangestellten schon Monate vor Inkrafttreten der gesetzlichen Impfpflicht kündigen. Die Frau hatte sich nicht gegen Corona impfen lassen wollen.
Eine über eine deutsche Agentur vermittelte bulgarische Pflegerin wohnte und arbeitete bei einer alten Dame - laut Vertrag für 30 Stunden die Woche. Das Gericht befand aber, dass sie 24 Stunden täglich gearbeitet habe und dafür zu bezahlen sei.