EGMR zu Auskunftsausspruch: Namen von Stasi-Rich­tern müssen nicht offen­ge­legt werden

28.03.2023

Die Behörden müssen einem Bild-Journalisten nicht die Namen von Richtern und Staatsanwälten nennen, die nach Ende der DDR Fuß in der bundesrepublikanischen Justiz fassen konnten. Ein Teil der Klage war am EGMR aber erfolgreich.

Das Land Brandenburg muss dem Bild-Journalisten Hans-Wilhelm Saure nicht die Namen von Richtern und Staatsanwälten mit Stasi-Vergangenheit offenlegen. Die Geheimhaltung der Namen stelle keinen Verstoß gegen Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag entschied. Die Weigerung des Landes, darüber Auskunft zu geben, ob belastende Erkenntnisse gegen die Richter und Staatsanwälte vorliegen, stelle jedoch einen EMRK-Verstoß dar (Urt. v. 28.03.2023, Az. 6091/16).

Saure recherchiert seit Jahren zur Stasi-Vergangenheit von Juristen, die nach der Wiedervereinigung in Brandenburg als Richter und Staatsanwälte tätig waren und sind. Über die Frage, ob und welche Informationen das Land Brandenburg dazu offenlegen muss, war ein Rechtsstreit am Verwaltungsgericht (VG) Potsdam entbrannt. Saure wollte unter anderem wissen, wie die Namen von 13 Richtern und eines Staatsanwalts mit Stasi-Vergangenheit lauten und ob gegen sie belastende Erkenntnisse vorliegen. 

Das VG entschied jedoch, eine namentliche Benennung der Richter und des Staatsanwalts könne wegen des vorrangigen Persönlichkeitsrechts der Betroffenen nicht verlangt werden. Dagegen könne der Journalist verlangen, über den gegenwärtigen Einsatzort der betroffenen Richter informiert zu werden, soweit dabei ihre Anonymität gewahrt werden kann. Das Oberverwaltungsgericht wies seinen Antrag auf Zulassung der Berufung ab, das Bundesverfassungsgericht nahm eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.

Saure will Informationen einfordern

Der EGMR bestätigte nun, dass die Namen der betroffenen Juristen nicht offengelegt werden müssen. Hinsichtlich der Frage, ob belastende Erkenntnisse gegen die Juristen vorliegen, hatte die Beschwerde dagegen Erfolg. Das Verwaltungsgericht habe nicht erläutert, warum die Offenlegung ausgeschlossen war, befanden die Straßburger Richterinnen und Richter. 

Vertreten wurde Saure vom Berliner Rechtsanwalt Christoph Partsch. "Das Urteil stärkt die Recherchefreiheit der Presse", sagte Partsch nach dem Urteil gegenüber LTO. "Dass wir gleichwohl die Namen und den Einsatzort der Stasi-belasteten Richter in Brandenburg nicht wissen dürfen, ist bitter und unverständlich angesichts der Erfahrungen mit NS-belasteten Richtern." 

Hans-Wilhelm Saure will nun die weiteren Auskünfte verlangen. "Der EGMR hat nach insgesamt 12 Jahren Rechtsstreit festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland Artikel 10 der EMRK verletzt hat. Das Land Brandenburg hätte mehr Informationen zu den dreizehn Stasi-belasteten Richtern und Staatsanwälten an Bild herauszugeben müssen. Diese werden wir jetzt einfordern", so Saure zu LTO.

Zitiervorschlag

EGMR zu Auskunftsausspruch: Namen von Stasi-Richtern müssen nicht offengelegt werden . In: Legal Tribune Online, 28.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51423/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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