DPMA weist Löschungsantrag von real,- zurück: Der DFB darf seinen Adler behalten

09.11.2015

Das DPMA hat den Löschungsantrag der Handelskette real,- gegen die DFB-Marke zurückgewiesen. Der DFB-Adler ähnele zwar dem Bundesadler, werde aber dem Sport zugeordnet. Außerdem sei der Bundesinnenminister mit der Nutzung einverstanden.

Das Logo der deutschen Fußball-Nationalmannschaft des Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB) bleibt weiter geschützt. Am Freitag wurde bekannt, dass das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) den Löschungsantrag der Handelskette real,- gegen die DFB-Marke zurückgewiesen und damit die Markeneintragung bestätigt hat (Beschl. v. 30.10.2015, Az. S 208/14 Lösch).

Das bekannte Logo mit dem DFB-Adler und der Umschrift "DEUTSCHER FUSSBALL-BUND" ist in verschiedenen Varianten als Marke eingetragen. Real,- hatte zur WM 2014 Fanshirts und Autofußmatten mit ähnlichen Logos verkauft, lediglich die Umschrift war weggelassen bzw. durch das Wort "Deutschland" ersetzt worden. Das hiergegen erwirkte gerichtliche Verbot ist inzwischen teilweise bestätigt worden, Rechtsmittel sind allerdings noch möglich.

Parallel hat real,- sowohl beim DPMA als auch beim EU-Markenamt (HABM) die Löschung der Marken des DFB beantragt. Die darin enthaltene Adlerdarstellung sei eine Nachahmung des Bundesadlers und dürfe daher nicht Bestandteil einer Markeneintragung sein.

Bundesinnenminister ist mit Adler einverstanden

Das DPMA hat den Antrag von real,- nun zurückgewiesen. Zwar weise der DFB-Adler eine relevante Ähnlichkeit mit dem Bundesadler auf. Wegen der Bekanntheit des Deutschen Fußball-Bundes werde das DFB-Logo aber wohl eher dem Bereich des Sports zugeordnet, so dass der Adler hier möglicherweise nicht als hoheitliches Symbol betrachtet werden könne. Zudem habe der Bundesinnenminister dem DFB sein ausdrückliches Einverständnis mit der Eintragung und Benutzung der Marke bescheinigt, was eine Markenlöschung jedenfalls ausschließe.

"Nicht jeder Adler führt automatisch zur Löschung einer Marke", kommentiert Markenrechtler Oliver Rauscher von KLAKA Rechtsanwälte, der den DFB in den Löschungsverfahren vertritt. "Und selbst wenn ein Hoheitszeichen vorläge, müsste es in der Marke auch als solches aufgefasst werden können." Zudem lässt das Gesetz die Eintragung einer solchen Marke zu, wenn die zuständige Behörde zustimmt. "Das Adlerlogo wird vom DFB bekanntlich seit weit mehr als 60 Jahren verwendet, und natürlich ist das Bundesinnenministerium mit den DFB-Marken immer einverstanden gewesen", so Rauscher. "Das haben wir uns letztes Jahr vom BMI auch nochmals schriftlich bestätigen lassen."

Gegen die Entscheidung des DPMA kann real,- noch Beschwerde zum Bundespatentgericht einlegen. Im Parallelverfahren vor dem HABM, wo es um die sogenannte Retro-Version des DFB-Adlerlogos geht, wird es erst im nächsten Jahr zu einer ersten Entscheidung kommen.

ahe/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

DPMA weist Löschungsantrag von real,- zurück: Der DFB darf seinen Adler behalten . In: Legal Tribune Online, 09.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17481/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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