DGB-Bundeskongress: Gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit abgelehnt

13.05.2014

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit kategorisch ab. Diesen Beschluss fassten die Delegierten des DGB-Bundeskongresses am Dienstag in Berlin mit wenigen Gegenstimmen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt das Vorhaben der Bundesregierung, die Tarifeinheit gesetzlich vorzuschreiben, kategorisch ab. Das zeigt der Beschluss der Delegierten auf dem Bundeskongress am Dienstag in Berlin.

Nach einer engagiert geführten Diskussion entschieden sich die Delegierten für eine "unmissverständliche Formulierung", nach der jegliche Eingriffe in die bestehenden Regelungen abgelehnt werden. Mit der Regelung der Tarifeinheit will die Regierungskoalition der Zersplitterung der Tariflandschaft einen Riegel vorschieben. Danach soll es in einem Betrieb nur noch einen Tarifvertrag geben, was die Macht der Spartengewerkschaften von Lokführeren, Piloten oder Klinikärzten beschneiden würde.

Vor der Entscheidung hatte DGB-Chef Reiner Hoffmann letztlich erfolglos für einen Kompromiss geworben, der in der Nacht mit den Vorsitzenden der acht Einzelgewerkschaften ausgearbeitet wurde. Darin war eine Ablehnung einer gesetzlichen Regelung an den Vorbehalt geknüpft, wenn damit "auch nur das Risiko" einer Beeinträchtigung des Streikrechts oder der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie verbunden sei.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

DGB-Bundeskongress: Gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit abgelehnt . In: Legal Tribune Online, 13.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11961/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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