Folgen des BVerfG-Urteils zum Bundeshaushalt: Beschluss des Etats für 2024 liegt erst einmal auf Eis

22.11.2023

Nach dem Karlsruher Urteil zur Schuldenbremse steht die Ampel-Regierung nun vor weiteren Problemen. Der Haushalt für 2024 kann unter den aktuellen Unsicherheiten jedenfalls nicht in der kommenden Woche beschlossen werden.

Aktuell muss die Ampel-Koaltion nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urt. v. 15.11.2023, Az. 2 BvF 1/22) drei zentrale Probleme lösen: Wie kann der Etat für das laufende Jahr nachträglich rechtssicher gemacht werden? Kann der Bundestag den Haushalt für das kommende Jahr überhaupt beschließen? Und was ist mit den wichtigen Investitionen in Klimaschutz und eine moderne Wirtschaft?

SPD, Grüne und FDP gaben am Mittwoch zumindest auf eine Frage eine vorläufige Antwort: Der Haushalt für 2024 wird jedenfalls kommende Woche nicht beschlossen. Zur Begründung führten die Fraktionschefs heran, dass das Karlsruher Urteil bei der Aufstellung des Etats umfangreich berücksichtigt werden müsse. Entsprechend müssten die Haushaltsberatungen zur Abstimmung des Etats entfallen.

Etat-Beschluss vor Jahresende unwahrscheinlich

Rolf Mützenich (SPD), Britta Haßelmann und Katharina Dröge (Grüne) konnten noch keinen alternativen Termin für einen möglichen Beschluss über den Haushalt 2024 nennen: "Unser Ziel ist, den Haushalt zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt zu beraten, um Planungssicherheit zu schaffen."

Zusätzlich seien noch viele Fragen offen geblieben: Sollen hohe Preise für Strom und Gas auch im kommenden Jahr abgefedert werden? Ebenfalls fraglich ist, ob Projekte aus dem Klima- und Transformationsfonds in den Kernhaushalt übertragen werden sollen. Denn in diesem Fonds für Investitionen in Klimaschutz und andere Zukunftsprojekte fehlen nach dem Urteil des Verfassungsgerichts 60 Milliarden Euro.

so/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Folgen des BVerfG-Urteils zum Bundeshaushalt: Beschluss des Etats für 2024 liegt erst einmal auf Eis . In: Legal Tribune Online, 22.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53244/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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