Wegen Ordnungsrufen im Parlament: AfD-Rechts­po­li­tiker Brandner reicht Org­an­klage gegen Deut­schen Bun­destag ein

25.08.2020

Wegen drei Ordnungsrufen, die ihm vom Bundestagspräsidenten Wolfgang Kubicki während einer Bundestagsdebatte erteilt worden waren, klagt der ehemalige AfD-Rechtsausschussvorsitzende Stephan Brandner nun vor dem BVerfG.

Erneut muss sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner befassen. Der seinerzeit als Rechtsausschuss-Vorsitzender im Bundestag abgewählte AfD-Politiker reichte nun eine Organklage in Karlsruhe ein, wie er am Dienstag selbst erklärte (Az. 2 BvE 6/20). Die Pressestelle des BVerfG bestätigte den Eingang.

Hintergrund ist dieses Mal aber nicht seine Abwahl als Vorsitzender im Rechtsausschuss des Bundestages, gegen die die AfD-Bundestagsfraktion im Mai dieses Jahres in Karlsruhe mit einem Eilantrag scheiterte. Es geht vielmehr um drei Ordnungsrufe, die Brandner am 6. März 2020 vom amtierenden Bundestagspräsidenten Wolfgang Kubicki (FDP) erteilt worden waren. Auslöser war eine Debatte zur Aktuellen Stunde mit dem Titel "Verhältnis der Partei Die Linke zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland".

Die ersten beiden Ordnungsrufe hatte Brandner bekommen, weil er seine Rede nicht mit der Anrede "Herr Präsident" eingeleitet hatte. Vor seinem Dritten Ordnungsruf verglich er die sozialistisch geprägten Fraktion mit Nationalsozialisten. Gegen die drei Ordnungsrufe legte Brandner unmittelbar Einspruch ein. 

Sein Vorgehen gegen die ersten beiden Ordnungsrufe begründet er damit, dass es für den von Kubicki verlangten Redebeginn weder eine Rechts- noch sonst eine Grundlage gebe. Auch habe er zu Beginn seiner Rede sämtliche anwesenden "Damen und Herren" angesprochen. Diese Anrede habe sich auch an den amtierenden Präsidenten gerichtet.

Brandner: "Keine verpflichtende Grußformel" im Bundestag

Im Einspruch zum dritten Ordnungsruf schreibt Brandner, er habe das, was Kubicki zum Anlass für den Ordnungsruf genommen habe ("Klassifizierung der Linken als nationalsozialistische Partei"), nicht geäußert. Wörtlich habe er gesagt: "Auf der linken Seite dieses Parlaments sitzen die einzigen Nazis in diesem Haus – die Nationalsozialisten auf der linken Seite". Kubicki habe sich entweder verhört oder etwas interpretiert. Beides führe zur Grundlosigkeit des Ordnungsrufes, der deshalb aufzuheben sei.

Die Einsprüche Brandners gegen die Ordnungsrufe hatte der Bundestag wenige Tage später ohne Aussprache zurückgewiesen. Nur die AfD-Fraktion unterstützte die Einsprüche, alle übrigen Fraktionen wiesen sie zurück. Deswegen wählte der geschasste Vorsitzende des Rechtsausschusses nun den Weg zum BVerfG.

In einer Stellungnahme erklärte Brandner dazu bezüglich der ersten Ordnungsrufe, dass es im Bundestag keine verpflichtende Grußformel gäbe, die wörtlich zu Beginn einer Rede auszusprechen sei: "Ganz offensichtlich fühlte sich Herr Kubicki in seiner persönlichen Ehre gekränkt, nicht durch eine eigene durch mich erwähnte Begrüßung gebauchpinselt zu werden. Warum er sich bei "Damen und Herren" nicht angesprochen fühlt, sollte er erklären.

Brandner bekräftigt national-sozialistischen Vergleich

Dass der dritte Ordnungsruf durch Kubicki erteilt wurde, könne nur in seinem "mangelhaften historischen Wissen und lückenhaften Kenntnissen der Geschäftsordnung und Gepflogenheiten" begründet sein, führt Brandner weiter aus. Selbstverständlich sei es legitim, sämtliche Sozialisten mit den fast namensidentischen National-Sozialisten zu vergleichen.

"Jeder Sozialismus jeglicher Farbe, egal ob braun oder rot, ist verbrecherisch!", schreibt Brander in seiner Stellungahme. Darauf hinzuweisen sei einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht nur erlaubt, sondern es sei - grade in der heutigen Zeit, in der sozialistische Ideen immer mehr die Oberhand gewinnen und Grundrechtseinschränkungen an der Tagesordnung sind - dringend geboten."

Erst kürzlich hatte Brandner für Aufsehen gesorgt, weil er bei einer Zugfahrt einen Polizeieinsatz auslöste. Er wollte der Aufforderung eines Zugbegleiters, in dem ICE seine Maske zu tragen, nicht nachkommen.

hs/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wegen Ordnungsrufen im Parlament: AfD-Rechtspolitiker Brandner reicht Organklage gegen Deutschen Bundestag ein . In: Legal Tribune Online, 25.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42590/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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