Druckversion
Samstag, 6.06.2026, 04:50 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-ordnungsrufe-bundestag-parlament-stephan-brandner-organklage
Fenster schließen
Artikel drucken
42590

Wegen Ordnungsrufen im Parlament: AfD-Rechts­po­li­tiker Brandner reicht Org­an­klage gegen Deut­schen Bun­destag ein

25.08.2020

Stephan Brandner

AfD-Bundestagsabgeordneter Stephan Brandner im Deutschen Bundestag am 12.12.2017; Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde

Wegen drei Ordnungsrufen, die ihm vom Bundestagspräsidenten Wolfgang Kubicki während einer Bundestagsdebatte erteilt worden waren, klagt der ehemalige AfD-Rechtsausschussvorsitzende Stephan Brandner nun vor dem BVerfG.

Anzeige

Erneut muss sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner befassen. Der seinerzeit als Rechtsausschuss-Vorsitzender im Bundestag abgewählte AfD-Politiker reichte nun eine Organklage in Karlsruhe ein, wie er am Dienstag selbst erklärte (Az. 2 BvE 6/20). Die Pressestelle des BVerfG bestätigte den Eingang.

Hintergrund ist dieses Mal aber nicht seine Abwahl als Vorsitzender im Rechtsausschuss des Bundestages, gegen die die AfD-Bundestagsfraktion im Mai dieses Jahres in Karlsruhe mit einem Eilantrag scheiterte. Es geht vielmehr um drei Ordnungsrufe, die Brandner am 6. März 2020 vom amtierenden Bundestagspräsidenten Wolfgang Kubicki (FDP) erteilt worden waren. Auslöser war eine Debatte zur Aktuellen Stunde mit dem Titel "Verhältnis der Partei Die Linke zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland".

Die ersten beiden Ordnungsrufe hatte Brandner bekommen, weil er seine Rede nicht mit der Anrede "Herr Präsident" eingeleitet hatte. Vor seinem Dritten Ordnungsruf verglich er die sozialistisch geprägten Fraktion mit Nationalsozialisten. Gegen die drei Ordnungsrufe legte Brandner unmittelbar Einspruch ein. 

Sein Vorgehen gegen die ersten beiden Ordnungsrufe begründet er damit, dass es für den von Kubicki verlangten Redebeginn weder eine Rechts- noch sonst eine Grundlage gebe. Auch habe er zu Beginn seiner Rede sämtliche anwesenden "Damen und Herren" angesprochen. Diese Anrede habe sich auch an den amtierenden Präsidenten gerichtet.

Brandner: "Keine verpflichtende Grußformel" im Bundestag

Im Einspruch zum dritten Ordnungsruf schreibt Brandner, er habe das, was Kubicki zum Anlass für den Ordnungsruf genommen habe ("Klassifizierung der Linken als nationalsozialistische Partei"), nicht geäußert. Wörtlich habe er gesagt: "Auf der linken Seite dieses Parlaments sitzen die einzigen Nazis in diesem Haus – die Nationalsozialisten auf der linken Seite". Kubicki habe sich entweder verhört oder etwas interpretiert. Beides führe zur Grundlosigkeit des Ordnungsrufes, der deshalb aufzuheben sei.

Die Einsprüche Brandners gegen die Ordnungsrufe hatte der Bundestag wenige Tage später ohne Aussprache zurückgewiesen. Nur die AfD-Fraktion unterstützte die Einsprüche, alle übrigen Fraktionen wiesen sie zurück. Deswegen wählte der geschasste Vorsitzende des Rechtsausschusses nun den Weg zum BVerfG.

In einer Stellungnahme erklärte Brandner dazu bezüglich der ersten Ordnungsrufe, dass es im Bundestag keine verpflichtende Grußformel gäbe, die wörtlich zu Beginn einer Rede auszusprechen sei: "Ganz offensichtlich fühlte sich Herr Kubicki in seiner persönlichen Ehre gekränkt, nicht durch eine eigene durch mich erwähnte Begrüßung gebauchpinselt zu werden. Warum er sich bei "Damen und Herren" nicht angesprochen fühlt, sollte er erklären.

Brandner bekräftigt national-sozialistischen Vergleich

Dass der dritte Ordnungsruf durch Kubicki erteilt wurde, könne nur in seinem "mangelhaften historischen Wissen und lückenhaften Kenntnissen der Geschäftsordnung und Gepflogenheiten" begründet sein, führt Brandner weiter aus. Selbstverständlich sei es legitim, sämtliche Sozialisten mit den fast namensidentischen National-Sozialisten zu vergleichen.

"Jeder Sozialismus jeglicher Farbe, egal ob braun oder rot, ist verbrecherisch!", schreibt Brander in seiner Stellungahme. Darauf hinzuweisen sei einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht nur erlaubt, sondern es sei - grade in der heutigen Zeit, in der sozialistische Ideen immer mehr die Oberhand gewinnen und Grundrechtseinschränkungen an der Tagesordnung sind - dringend geboten."

Erst kürzlich hatte Brandner für Aufsehen gesorgt, weil er bei einer Zugfahrt einen Polizeieinsatz auslöste. Er wollte der Aufforderung eines Zugbegleiters, in dem ICE seine Maske zu tragen, nicht nachkommen.

hs/mgö/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Wegen Ordnungsrufen im Parlament: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42590 (abgerufen am: 06.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • AfD
    • Bundestag
    • Parlament
    • Politik
    • Politiker
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Das Bild zeigt eine große Menge an Menschen, die mit Regenbogenflaggen fröhlich durch Dresden ziehen, um ihre Vielfalt zu feiern. 04.06.2026
Versammlungen

Sächsisches OVG zu CSD Dresden:

Wann Feiern auch Demon­s­trieren ist

Der CSD Dresden kann nun doch mit Straßenfest stattfinden. Das Sächsische OVG stellt neben der Demo auch das mehrtägige Fest unter den Schutz der Versammlungsfreiheit – anders als zuvor das VG Dresden.

Artikel lesen
Friedrich Merz und Robert Habeck bei der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags im März 2025 03.06.2026
Beleidigung

"Schwachkopf", "Lackaffe", "Lügenfritz":

Sachsen will Poli­ti­ker­be­lei­di­gung abschaffen

Nach "Schwachkopf", "Pinocchio" und "Lügenfritz": Sollte die Politikerbeleidigung im § 188 StGB gestrichen werden? Sachsens Justizministerin fordert zum Schutz der Meinungsfreiheit eine "grundlegende Reform der Beleidigungsdelikte".

Artikel lesen
Zusammenschnitt aus einem Porträt von Bundeskanzler Friedrich Merz und dem LTO-Kommentarautor Max Kolter 29.05.2026
Beleidigung

Beleidigung von Kanzler Merz als "Lackaffe":

Wieder macht der Rechts­staat eine sch­lechte Figur

Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Heilbronn halten "Lackaffe" für eine strafbare Politikerbeleidigung. Zwar wurde das Verfahren nun gegen Geldauflage eingestellt, doch liegt die Justiz wie im "Schwachkopf"-Fall daneben. Und nicht nur sie.

Artikel lesen
Die deutsche und die israelische Flagge wehen vor der CDU-Bundesgeschäftsstelle in Berlin 29.05.2026
Volksverhetzung

Gutachten zur "Leugnung des Existenzrechts Israels":

Hes­sens Gesetz­ent­wurf ver­fas­sungs­recht­lich "schwer begründbar"

Hessen will über den Bundesrat erreichen, dass die "Leugnung des Existenzrechts Israels" unter Strafe gestellt wird. Verletzt der Gesetzentwurf die Meinungsfreiheit? Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags tendiert zu einem "Ja".

Artikel lesen
Andreas Scheuer 29.05.2026
Anklage

Falschaussage im Maut-Untersuchungsausschuss?:

Land­ge­richt lässt Anklage gegen Ex-Minister And­reas Scheuer zu

Neun Monate nach Anklageerhebung hat das Landgericht Berlin I die Anklage wegen des Verdachts der Falschaussage im Bundestagsuntersuchungsausschuss zugelassen. Mitangeklagt ist auch Ex-Staatssekretär Gerhard Schulz.

Artikel lesen
Ein Mann steht im Gerichtssaal, während im Hintergrund das Wappen Niedersachsens sichtbar ist. 27.05.2026
Justiz

"Justizskandal" in Niedersachsen?:

Unter­su­chungs­aus­schuss zu "Maul­wurf"-Staats­an­walt

Warum konnte ein Staatsanwalt, der Ermittlungen an die Drogenmafia verriet, über Jahre weiterarbeiten? Das soll ein Untersuchungsausschuss klären - und welche Rolle Justizministerin Wahlmann dabei spielte.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gie­wirt­schafts­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Re­dak­ti­on öf­f­ent­li­ches Recht (m/w/d) (hy­brid)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Recht und...

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von Mayer Brown LLP
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) IM BE­REICH BAN­KING & FI­NAN­CE IN FRANK­FURT AM...

Mayer Brown LLP, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Fa­mi­ly Of­fices / Pri­va­te Cli­ents

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im Zi­vil­recht (Schwer­punkt Trans­ak­tio­nen)

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Das Reverse-Charge-Verfahren im Seeverkehr

20.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Karrierepfade zwischen Rechtsabteilung und Kanzlei - Online-Seminar

08.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Deutscher Anwaltstag 2026

08.06.2026, Freiburg im Breisgau

Entgelttransparenzrichtlinie

09.06.2026

DuD 2026

15.06.2026, Berlin

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH