Ehemaliger SS-Buchhalter verliert auch vor dem BVerfG: Oskar Gröning muss in Haft

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Auch die Verfassungsbeschwerde konnte Oskar Gröning nicht davor bewahren. Der Ex-SS-Buchhalter wird im neuen Jahr seine Haft antreten müssen. Sein Alter und sein gesundheitlicher Zustand ändern daran nichts, so das BVerfG.
Die Verfassungsbeschwerde war die letzte Möglichkeit für Oskar Gröning, dem Vollzug seiner vierjährigen Haftstrafe zu entgehen. Die hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aber erst gar nicht zur Entscheidung angenommen. Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit habe bei der ablehnenden Entscheidung eines Vollstreckungsaufschubs ausreichend Berücksichtigung gefunden, teilte Karlsruhe am Freitag mit (Beschl. v. 21.12.2017, Az. 2 BvR 2772/17).
Erst im November dieses Jahres hatte das Oberlandesgericht (OLG) Celle die Einwände der Verteidigung des 96-Jährigen gegen die Haftfähigkeit ihres Mandanten abgewiesen. Die rechtskräftige Verurteilung Grönings besteht bereits seit Ende 2016, als der Bundesgerichtshof (BGH) das Strafurteil des Landgerichts (LG) Lüneburg gegen Gröning bestätigt hat.
Das hatte den früheren SS-Mann im Juli 2015 zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Zuvor hatte er eingeräumt, in dem Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben.
Alter schützt vor Strafvollzug nicht
Das BVerfG hat an der Abwägung des OLG Celle zwischen dem staatlichen Strafdurchsetzungsanspruch und dem Grundrecht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) nichts auszusetzen.
Dabei bestätigten die Karlsruher Richter nochmals, dass das hohe Lebensalter Grönings für sich genommen nicht ausreichend sei, um von der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs abzusehen. Erschwerend komme vielmehr die rechtskräftige Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen hinzu.
Zwar müsse auch ein 96-Jähriger grundsätzlich die realisierbare Chance haben, die Freiheit wiederzuerlangen, führte die 3. Kammer des Zweiten Senats mit Blick auf einen menschenwürdigen Vollzug aus. Das sei aber nach den Ausführungen der Sachverständigen zum Gesundheitszustand und mit Blick auf eine mögliche teilweise Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auch möglich.
Seinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen könne durch entsprechende medizinische Vorkehrungen Rechnung getragen werden, so die Kammer. Sollte sich sein Gesundheitszustand im Laufe des Vollzugs dennoch erheblich verschlechtern, könne der Vollzug nach § 455 Abs. 4 Strafprozessordnung (StPO) unterbrochen werden.
Haftantritt im neuen Jahr
Gleiches gelte im Übrigen auch für etwaige psychische Beeinträchtigungen. Auch wenn die Umstände im Strafvollzug anders seien als das bisherige soziale Netz Grönings, sei die Einschätzung des OLG Celle nicht zu beanstanden, entschied das BVerfG.
Oskar Gröning wird also seine Haft antreten müssen. Die Ladung dazu wird die zuständige Staatsanwaltschaft Hannover ihm dann im neuen Jahr zukommen lassen. Kurz vor dem Beschluss des BVerfG erklärte die Sprecherin Kathrin Söfker, dass sie noch nicht sagen könne, wann es zu einer Ladung kommen werde. "Ich halte es für unwahrscheinlich, dass wir […] noch vor Neujahr eine entsprechende Ladung verschicken werden."
Jahrzehntelang waren die in Auschwitz an der Tötung von Häftlingen Beteiligten nicht zur Verantwortung gezogen worden, wenn sie zwar wie Gröning Rad im Getriebe waren, aber nicht selbst getötet hatten. Von den 6.500 SS-Männern, die in Auschwitz über die Jahre ihren Dienst taten, seien so nur 49 verurteilt worden, hatte der Vorsitzende Richter in Lüneburg kritisiert. Die Bestätigung durch den BGH ebnete den Weg für Anklagen gegen weitere Schergen des Regimes.
mgö/pl/LTO-Redaktion
Mit Materialien von dpa
Geht doch. "Lebenslang" durch die Hintertür. Wunderbar.
@topicBei Verzicht auf Rechtsmittel und sofortigem Haftantritt hätte er die Hälfte der Zeit nun schon herum und bei einer Hoeness Behandlung kurz vor Entlassung stehen können.
KuriosKann man da noch von einem angemessen zügigen Verfahren sprechen?
Hat man bei ihm eigentlich mal eine Hausdurchsuchung gemacht? Sicher dass er nicht zu den Opas gehört die ihre alten Waffen aufbewahrt haben, mit denen er jetzt "selbstbestimmt" sein Recht auf Leben gefährden könnte?
Für eine Durchsuchung benötigt man einen begründeten Anfangsverdacht. Einen solchen scheint es nicht zu geben.
Zudem: Das Recht auf Leben schließt eine Pflicht zum Weiterleben nicht ein. Insofern darf jeder seinem Leben ein Ende setzen, wann er möchte. Dies funktioniert im Übrigen auch mit Gegenständen, die keine Waffen sind.
Dafür bräuchte es auch keine Waffen. Eine Handvoll der Medikamente die er sicher braucht oder ein Küchenmesser tun es auch.
"Dabei bestätigten die Karlsruher Richter nochmals, dass das hohe Lebensalter Grönings für sich genommen nicht ausreichend sei, um von der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs abzusehen. Erschwerend komme vielmehr die rechtskräftige Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen hinzu."
Be LegalVerständnisfrage:
"Erschwerend" in Bezug auf was? Ohne die rechtskräftige Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord würde sich die Frage nach dem Haftantritt doch gar nicht erst stellen?
Die LTO Redaktion zeigt hier eindrucksvoll in Form eines freud'schen Versprechers, dass sie selbst meint, das bloße Besitzen einer politisch abweichenden Meinung ist strafbewährt.
Erschwerend nicht in Bezug auf das Strafmaß, denn der bloße Tatbestand kann kein Erschwerungsgrund sein, sondern in Bezug auf das – faktische – Gnadengesuch: ein Handtaschenraub „wiegt“ weniger als Beihilfe zu 300.000-fachem Mord.
Dann bin ich mal gespannt, ob ein Gnadegesuch eingereicht wird und diesem stattgegeben wird.
EugenSDen Sinn und Zweck der Haftstrafe erkenne ich nicht. Auch kann man in seinem Alter wohl nicht mehr von einer "Resozialisierung" sprechen.
Also der Sinn und Zweck der Strafe ist mir völlig klar.
Der Sinn und Zweck der Freiheitsstrafem Strafe besteht nicht nur in der unter anderem angestrebten Regionalisierung des Täters. Einführungskapitel in jedes standardmäßige Lehrbuch zum Strafrecht kann Ihnen etliche weiteren Gründe wie beispielsweise Sühnefunktion der Strafe, General- sowie (in diesem Fall obsolete) Idnividualpeävention etc. offenbaren.
StrotmannKorrektur: "Regionalisierung" des Täters sollte wohl "Resozialisierung" heißen!
würde er sein erbärmliches leben beenden würd ihn eine rechtsnational eingestellte partei posthum zum ehrenvorsitzenden erklären
heyde hans+joachimPfui bei jedem dahergelaufenen Kuffnucken gelten doch auch Menschenrechte
Bitte weiter den Namen klatschen und tanzen
Ich schäme mich für die Deutsche Rechtssprechung und für Leute wie sie zutiefst.Es ist eine Schande einen 96 jährigen einzusperren der das getahn hatte was damals seine Pflicht war.Dieselbe Taten haben Tausende andere vollbracht.Nur waren die nicht in der SS und auch nicht im KZ.Das konnte auch von Bürgermeistern und Stadtangestellten ausgehen.Wo blieb die Vervollgung der echten Auschwitzmörder?Mengele z.b.Wo bleibt die selbige der Kommunistischen Mörder die z.b.das KZ Buchenwald auch nach der Befreiung weiter betrieben.Ich könnt kotzen.Dieser 96 jähr.hat das gemacht was befohlen wurde.Jetzt sagen sie nicht sie wären nicht in der SS gewesen,sondern im Widerstand.Ich lach mich kaputt.
Von so einen Volldepp Arschloch genannt zu werden ist für mich ein Bienchen im Muttiheft.Sie wären zur damaligen Zeit einer gewesen der einen Radio London höhrenden gnadenlos verpfiffen hätten.Ekelhaft.
Ich glaube, Bernd Höcke hat ein Poster von ihm über dem Bett hängen. Das war bestimmt in der aktuellen Ausgabe vom völkischen Kurier als Centerfold. Ob Gauland seine Kopie auch schon aufgehängt hat?
@topicApropos aufhängen, bei ihrer politischen Einstellung vielleicht auch eine persönliche Option?
Dieser Mann heißt Björn.
Björn Höcke.
Das kommt devon wenn man Zuviel Satieresendungen schaut,und den ganzen Scheiß glaubt.
Ich nenne ihm Bernd, weil er das hasst. Und natürlich wäre ich für aufhängen, aber das Pack traut sich ja nicht vor die Tür.
Sie sind ein Arschloch.
Für mich ist schon das dieser "alte" Mann überhaupt angeklagt würde der Unsinn des Jahrtausends. Das er dann auch noch verurteilt und jetzt auch noch die Haft antreten muss setzt dem noch die Krone auf. Das Ehepaar Honecker würde mit Samthandschuhen angefasst. Wenn wir den gleichen Maßstab bei den Merkel/de Maiziere anlegen muß die gesamte Regierungsbank inklusive des gesamten Parlaments und aller Sicherheitsbehoerden bestraft werden.
Jan-Peter BrodersenVergiss die systemjustiz nicht. Auch sie sind schergen um es mit ihren Worten zu schreiben.
Nach dieser Logik müßte Merkel schon längst wegen Beihilfe zum Mord verurteilt werden. Wer illegale Einwanderer ohne Pass ins Land lässt, die sich dann als Messerstecher entpuppen, macht sich genauso schuldig!
Manfred WiegandKannst du deinen geistigen Müll bitte woanders abladen?
So abwegig ist das nicht.
@Me,das ist leider kein "Geistiger Müll",sondern die reine wahre Wirklichkeit.
Typisches politisches Urteil der BRD-Schweinejustiz, die 72 Jahre danach, Hitler bekämpft, total tapfer natürlich, wie alle "Arschgesicht gegen "Rechts""-Zeiger.
Marcus JungeWenn Beihilfe zum Mord behauptet wird, dann muß dieser auch im Einzelfall nachgewiesen werden. Zur richtigen Zeit, am richtigen Ort reicht nicht für eine Rechtsprechung, die diesen Namen verdient haben will, dies reicht nur für politische Schauprozesse.
Die furchtbaren Juristen in diesem Land sterben nicht aus. Sie ändern nur das Vorzeichen. Der Vorgang ist eine Schande für Deutschland. So wird dies auch im Ausland gesehen.
Jochen A.Ja, sicherlich auf Ihrer Schäferhund-Zucht in Argentinien, die Ihr Großvater gegründet hat, nicht wahr...?!
@RA aus+Dortmung
„Dortmung“ ist sicher eine sowjetische Enklave in Russland, wo Leute wie Sie mit Freudentränen vor stalinistischen Massenmördern applaudieren, wenn diese ihre selbsgewährten Blutorden aufführen?
Ich werde stehend apllaudieren, wenn Oskar durch die Pforte der Ja schreitet. Dafür nehme ich mir gern einen Tag frei. Oder wird das live übertragen? Kann da mal jemand einen Ü-Wage abstellen? Ich beteilige mich gern an den Spritkosten.
@topic@topic
Sie haben von Rechtstaatlichkeit keine Ahnung. Linker Faschismus ist auch Faschismus.
@topic - Sie hätten sich mit hoher Wahrscheinlichkeit 1933 auch frei genommen und in der Folge bei Lagereröffnungen stehend applaudiert. Ein Poster von Himmler hätte über Ihrem Bett gehangen und Sie hätten sich wahrscheinlich auch an den Kosten für Desinfektionsmittel beteiligt.
Setzen Sie sich, stehend applaudierend, auch für die späte Verurteilung von Kriegsverbrechern anderer Nationen ein?
Nein, ich hätte geschafft, was Stauffenberg nur probierte.
Was meinst du superschlauer mit Ja?Den Knast?Dann heist es JVA.So jetzt geh vors Flüchtlingsheim und Aplaudiere.Stehend.
Ich möchte auf diesen lesenswerten Essay von Jörg Friedrich (Historiker und Autor von "Der Brand") verweisen: https://www.publicomag.com/2017/12/die-drehs-der-dreher/
Hobbyhistorikerhttp://blog.delegibus.com/2015/07/27/die-urbane-legende-von-eduard-dreher/
Mann sollte die Zeit und das alter von damals berücksichtigen. Wichtig ist auch zu berücksichtigen welche herkunft die Richter und Staatsanwälte haben und zu welcher Religion sie tendieren.
Michael BauerDas kann man googleln und in der Fachpresse Nachlesen.
Wenn man dieses berücksichtigt weiss man dass das Urteil nichts mit Rechtssprechung zu tun hat.
Offen wir mal wir im nächsten Jahr Neuwahlen bekommen um die
Politik abzustrafen. Wir Deutschen fühlen uns in unserem eigenem Land nicht mehr sicher.
Als ob du etwas von der "Fachpresse" verstehen würdest... mit diesem Komentar diskreditierst du dich umgehend selbst. Widerlich.
Ganz widerliche und menschenverachtende Kommentare sind hier zu finden.
XantorFakt ist: So verwerflich seine indirekte Beteiligung am nationalen Massenmord uns auch erscheinen mag - das Urteil ist ungerecht.
Erstens hat er bei der Tatausführung gegen kein Gesetz verstoßen, die betreffenen Straftatbestände wurden erst viel viel später geschaffen - juristisch ist dies schon einmal sehr zweifelhaft.
Zweitens war er bei Tatausführung erst 21 Jahre alt, weshalb das Jungendstrafrecht hier, zumindest teilweise, in Anwendung hätte kommen müssen.
Drittens werden keine persönlichen Umstände in die Strafbemessung mit einbezogen - so wie es juritisch möglich ist (und oft bei Tätern aus anderen Kulturkreisen oft getan wird und uns in Erstaunen und Zorn versetzt).
Fazit: Ein durch und durch politisches Urteil, was Jutizia erschaudern lässt.
1. Mord ist seit 1872 strafbar. Beihilfe daran ebenso.
2. Wer 21 Jahre alt ist, der ist als Erwachsener strafrechtlich voll verantwortlich - kein Heranwachsender nach dem JGG.
3. Strafzumessung wurde erschöpfend vorgenommen und ist nicht zu beanstanden.
Im Ergebnis geht die Verurteilung absolut in Ordnung. Etwas anderes ist die Frage der Strafvollstreckung. Die ist selbstverständlich getrennt von der Verurteilung zu betrachten, als separaten Akt der öffentlichen Gewalt.
1. Weder hat er gemordet noch hat er Beihilfe dazu geleistet.
2. Auch bei über 20-Jährigen kann (und wird sehr oft) das Jugendstrafrecht angewendet werden. Der Reifezustand des Angeklagten zur Tatausführung wurde nicht gewürdigt.
3. Persönliche Umstände, so z.B. Handeln unter Zwang, wurden eben nicht gewertet.
Das Urteil ist definitiv juristisch zweifelhaft!
jeder laie weiß: vor gericht und auf hoher see, sind alle menschen in gottes hand !
@Me,dieser alte Mann hat nicht einen einzigen Häftling was angetahn.Er hat auch nicht dabei geholfen.Deshalb ist auch Beihilfe nicht richtig.Ich kann mir aber sehr lebhaft vorstellen das es viele Häftlinge gab die beim Töten der SS halfen.Unter Mengele arbeiteten auch etliche Häftlingsärzte.Diese mordeten brutal.
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Man muss sich nur anschauen was mit den Richtern und Staatsanwälten aus der Zeit von 1933-1945 passiert ist. Es wurde nicht ein einziger zur Rechenschaft gezogen. Ganz im Gegenteil, die sind alle in Amt und Würden geblieben bzw wieder gekommen. Ich empfehle allen mal nach dem Braunbuch zu googeln, dort ist frühestens aufgeschluesselt was aus den Nazis wurde. Der Filbinger hat noch im März 1945 für Fahnenfluechtige beantragt und die Durchführung beaufsichtigt. Das hätte dem Groening geblüht. Diese heutigen Staatsanwälte / Richter hätten noch nicht einmal den Freisler verurteilt.
Jan-Peter Brodersenwas mich interessiert, weil ich hier im Unwissen tappe:
Ewald- was wär mit dem Herren gemacht worden wenn er verweigert hätte?
- gab es damals für diese Einsatzort eine Verschwiegensheitspflicht o.ä. und, falls ja, was wäre die Strafe gewesen, falls man dagegen verstoßen hätte?
Wahrscheinlich wäre der Mann nicht belangt worden. Siehe auch die Vorgänge um das Hamburger Polizeibataillon. Wenn er sich auf eine minderwertigere Tätigkeit beworben hätte, wäre er ganz gewiß dort hingeschickt worden. In Kreisen der SS war bekannt , was in Auschwitz geschah, sicherlich nicht im Detail, aber in groben Umrissen.
Auf Befehlsverweigerung stand die Totesstrafe,oder natürlich der Fronteinsatz bei der Waffen SS.Der gehörte er ja an.Wenn ich es hätte aussuchen können...........Jeder ist sich selbst der nächste.Und im Krieg ganz besonders.
Ein inzwischen verstorbener Großcousin erzählte mir, dass einer seiner Brüder vor 1933 nach München gegangen war. Denn dort wurden vergleichsweise gut bezahlte Polizisten gesucht. Dagegen konnte er in dem relativ armen Landesteil, aus dem er stammte, im erlernten Beruf kaum so viel verdienen, dass es zum Leben reichte.
Die aus dem (umfangreich gesponserten) nationalsozialistischen „Regime Change“ folgenden Umwälzungen führten zur Verschmelzung des Polizeiapparats mit der SS unter Heinrich Himmler. Darüber verschlug es ihn dienstbedingt und damit auf Seiten des Wachpersonals ins KZ Buchenwald. (Einer seiner Onkel wurde vorhergehend, dank des Juristengesindels am Sondergericht Nürnberg, im KZ Dachau geschunden.)
Seinem Bruder gegenüber äußerte der unfreiwillig im KZ Buchenwald Eingesetzte, dass er diese Tätigkeit nicht länger machen könne und dies entsprechend mitteilen werde. Konsequenz dieser Entscheidung war, dass er an die Ostfront geschickt wurde. Der Befehl, lediglich bewaffnet mit einer Maschinenpistole gegen russische Panzer vorzugehen, bedeutete sein Ende.
(Ich weiß nicht, wie es bei anderen ist: In meiner Familie trifft jedenfalls zu, dass von den vier Großvätern drei trotz vergleichsweise hohem Alter an die Front geschickt wurden, weil sie keine NSDAP-Mitläufer waren. Beim vierten war dies anders – und der kam um den Kriegseinsatz herum. Mir scheint gerade im Justizbereich - einer im Dritten Reich de facto sicheren und gut bezahlten „Heimatfront“ gegenüber denjenigen, die nicht so privilegiert und begeistert mitjubelten -, wirkt sich eine dementsprechend offenbar höchst negative Auswahl bis heute bemerkbar aus: Als gnadenlose Überheblichkeit den „niedrigen Chargen“ gegenüber, die bereits im Zweiten Weltkrieg im Wesentlichen das Kanonenfutter stellten.)
Die meisten Kommentare zu diesem Artikel finde ich unverständlich bzw widerlich. In der Sache selbst geht es hauptsächlich um Paragraph 78 Abs. 2 StGB, den man nicht auf Beihilfe zum Mord anwenden sollte.
Wolfgang MitschWas in diesem sog. demokratischen Rechtsstaat passiert ist unbeschreiblich. Ich hoffe nur, dass ich es miterlebe, wenn all die Stiefellecker und Politiker, die unser Volk in den letzten Jahrzehnten in Grund und Boden "regiert" haben, und insbesondere die Damen und Herren Richter und Staatsanwälte, aufgrund ihrer Verbrechen gegen das Lebensrecht des deutschen Volkes abgeurteilt werden.
Mertens, ManuelaEs soll sich jeder sicher sein: Es wird niemand vergessen!!! DAS sind die Lehren aus der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts.
Sehr melodramatisch, finden Sie nicht auch? Das steht Ihnen nicht.
Du bist ja putzig :-) ein rrrrichtig teutsches Madel. Jawoll. Und jetzt geh wieder schöne Pulswärmer für die fleißige Infanterie stricken und gebäre mindestens 8 teutsche Kinder, auf dass Du das goldene Wurfsaukreuz am Bande verliehen bekommen mögest.
Und wir Richter, die wir die wirkliche Arbeit leisten und nicht nur Rechte Hetzparolen raus donnern... Wir machen mal weiter wie bisher. Und wenn Du heulen musst, bitte. Gerne.
Was soll denn die künstliche Aufregung über Manuelas Kommentar? Bisschen überspitzt, aber sonst hat sie doch Recht.
Jede deutsche Großstadt sieht mittlerweile aus, wie irgendein widerliches Dritte-Welt-Drecksloch. Schaut man sich um, so weiß man nicht mehr, ob man in Europa, der Türkei oder in Afrika ist. Fast jede Woche gibt es neue Schreckensmeldungen, die wir früher nicht kannten.
Ausgehobene Terrorzellen, vereitelte Anschläge, animalische Vergewaltigungen, am Boden liegende Frauen auf die eingetreten wird (ich meine den "Studenten" aus Kamerun, der in Nürnberg auf die 73 Jahre alte Frau eintrat) oder volljährige muselmanische Männer, die sich als Minderjährige ausgeben, eine Beziehung mit einer 15-jährigen eingehen, und sie anschließend im "dm" abstechen, da ihr mickriges Ego es nicht verkraftet von einer Minderjährigen abserviert zu werden, gehören seit der Grenzöffnung zu unserem kranken Alltag.
Ein Staat, der sich tatsächlich um seine Bürger, also das wahre deutsche Volk kümmert, hätte schon längst die Grenzen geschlossen und groß angelegte Remigrationsprogramme für die ganzen Kulturfremden eingeleitet. Das macht er aber nicht ... was uns das über unseren Staat sagt, kann sich jeder selber denken.
@@: "Putzig" bzw. viel mehr peinlich sind Sie und Ihre Kommentare, die in jedem hier nur noch Fremdscham auslösen. Zuerst behaupten Sie als "Heinrich V.", dass Sie ein Rechtsanwalt mit Doppelprädikat seien, und nun wollen Sie Richter sein ? XD
Schon allein wegen "teutsches Madel" nimmt Ihnen das doch keiner ab. Was soll das? Glauben Sie, dass Sie jemand endlich ernst nehmen wird, wenn Sie hier vorgeben über ein Doppelprädikat zu verfügen, oder dass Sie Richter sind? Schon allein wegen des Inhalts Ihrer Kommentare kauft Ihnen das kein Schwein ab! :-D
PS: Wie leer muss das Leben eigentlich sein, wenn man am 31.12 um 23:02 in einem schlecht besuchten Forum möchtegernwitzige Kommentare postet? Einfach erbärmlich. Wie gesagt, sie rufen in mir nur Fremdscham hervor.
Hochachtungsvoll
Der gute alte Volljurist
Für Dich hab ich zwischen zwei Akten immer mal 5 Minuten Zeit. Wenn Du mit Polemik nicht umgehen kannst, ist das ja Dein eigenes Problem. Aber alle meine Aussagen sind korrekt. Dass Deine Gesinnung Dir diese Erkenntnis verweigert, ist schade. Aber vielleicht wirst Du ja noch erwachsen irgendwann.
Ich bin allerdings nicht Heinrich V. - allerdings war ich ein grosser Fan von ihm. Schade, dass er weg ist.
Aber zum Thema doppelte Identitäten macht Dir ja eh keiner was vor, Herr haha... Ähm Volljurist... Ähm Lüge ist Wahrheit... Wie magst Du denn ab 2018 heissen?
Und 23 Uhr ist es nicht überall auf der Welt zur selben Zeit... Nur so als Tip :-) vielleicht reise ich ja einfach gern? Solltest Du mal probieren, das stärkt Toleranz und Weltoffenheit. Aber dann Flugstunden Du vermutlich aus der AfD raus, wenn Du den mit starkem Ahnenblut getränkten heiligen deutschen Boden verlässt, hm?
Mein guter Vorsatz für 2018 ist jedenfalls, jedem Nazi eine reinzuhauen, der mir vor die Flinte kommt. Bitte in einer Reihe artig anstellen, jeder kommt dran.
Ach so, dann reisen Sie also an interessante Orte in anderen Zeitzonen, wo es bestimmt ne Menge zu sehen und zu erleben gibt, aber stattdessen schauen Sie dort ins LTO-Forum, um zu kommentieren??? XD. Ich kann nicht mehr! :´-D.... mir kamen jetzt schon die Tränen!!!
Um Gottes Willen! Sie können dieses private Debakel ja nicht mal überzeugend zurechtbiegen. Einfach nur peinlich!
Zudem muss ich Sie enttäuschen, ich schreibe hier ausschließlich unter dem Namen "Volljurist". Meine Kommentare erkennen Sie immer daran, dass Sie Ihnen weh tun ;). Sie müssen sich so langsam daran gewöhnen, dass immer mehr Leute sich offen gegen das implodierende Multikulti-Projekt aussprechen.
Und was meinen Sie mit: "Aber dann Flugstunden Du vermutlich aus der AfD raus, wenn Du den mit starkem Ahnenblut ..." ?
Nun ja ..., wie gesagt, Sie lösen in mir Fremdscham aus.
Die Krönung ist aber noch Ihr guter Vorsatz. Dieser beseitigt endgültig alle Zweifel, und man weiß sofort, dass hier kein Richter am Werk ist. Mal so nebenbei, studieren Sie eigentlich noch, oder haben sie angesichts der Häufigkeit Ihrer Beiträge bereits hingeschmissen?
Wie dem auch sei, ich hoffe doch, dass Sie mit "Nazi" auch tatsächliche Nazis meinen, und nicht normale Bürger, die sich gegen die Islamisierung Deutschlands wehren.
Letzteres wird aber wohl eher von einem Antifa-Keyboard-Hero zu erwarten sein.
Mit Nazis meine ich selbstverständlich Pegida, die AfD, den NSU, Dich, Deine Geistesbrüder, Brandsatzwerfer in Zwickau und Chemnitz, eigentlich alle Ossis insgesamt wenn ich ehrlich bin, die Stammtische, den "besorgten Bürger" und alle weiteren Kleingeister, die nicht verstehen, dass es "den Deutschen" nicht gibt und jeder, der zu uns kommt, besser ist als 95 Prozent derer, die schon hier sind. Denn die, die hier sind, sind größtenteils Arschloecher.
@VolljuristUnd es muss dir ja nicht gefallen, dass ich mit diesem Mindset Richter und damit per Definition wichtiger bin, als du. Hartes Los für Dich, zugegeben. Lern damit umzugehen.
Und weil ich dir das letzte Wort nicht gönne, war es das von mir an dieser Stelle und falls du eine Antwort schreiben willst, spar es dir. Ich les es nicht. Mein zweiter Vorsatz für 2018 ist, Nazis (Definition siehe oben) nicht mehr zuzuhören. Nur noch verprügeln. Nicht mehr reden. Und wenn jemand fragt wieso, gibt's ne Extrarunde.
Mit den Worten des großen Giovanni Trappatoni: Ich habe fertig.
Ich hätte nicht gedacht, dass es so einfach ist, einen "Richter" so schnell zu provozieren, und zu solchen Aussagen, wie
"...Kleingeister, die nicht verstehen, dass es "den Deutschen" nicht gibt und jeder, der zu uns kommt, besser ist als 95 Prozent derer, die schon hier sind. Denn die, die hier sind, sind größtenteils Arschloecher."
oder
" ... dass ich mit diesem Mindset Richter und damit per Definition wichtiger bin, als du"
verleiten kann.
Es ist mir eigentlich ziemlich egal, ob Sie hier noch etwas von mir lesen. Viel wichtiger ist, dass Sie sich hier als angeblicher Richter mit Ihren Äußerungen selber ins Aus geschossen haben, und dass andere Kommentatoren dies sehen.
Also wenn Du „Nazijäger“ nicht gewaltig einen an der Klatsche hast **
Suchst dich einfach nur Leute, die Du als „böse“ brandmarken kannst um Deine Schlechtigkeit zu rechtfertigen.
Ich wünsche Dir, dass Du an den Falschen gerätst und Deine Lektion bekommst...
wenn das ein Richter ist, dann ist Dagobert Duck der Liebe Gott !! ist ja absolut erbärmlich was der für eine S... von sich gibt. er versucht krampfhaft *gebildet* zu schreiben, nur klappt das nicht. jeder Schulanfänger würde das erkennen.
Chapeau. Danke!
@Volljurist@Volljurist, du bist doch in Wirklichkeit ein kleiner , etwas dicklicher Mann mit Hornbrille und einer kleinen Aktentasche unterm Arm. Gehst jeden Tag deinen eigentlich unwichtigen und vorallem nicht gewürdigtem Job nach. du versuchst bei deinem Chef alles richtig zu machen, jedoch wirst du regelmässig als Fussabtreter benutzt. deine Arbeitskollegen achten dich nicht und du fühlst dich unverstanden und fehl am Platz. niemand interessiert sich für deine Meinung, und deshalb schreibst du hier in diesen Forum. niemand kann dich sehen, niemand weiss welch erbarmungswürdige Kreatur du in Wirklichkeit bist. ja, hier kannst du jemand sein der du im wahren Leben niemals sein wirst. - geniesse den kurzen Moment deiner Illusion
Die Entscheidung vom BVerfG ist ein Skandal, das hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun. Das Urteil dient weder der Spezial- noch der Individualprävention, auch ein "Schuldausgleich" kann es nicht herbeiführen.
Enes Scholkaldetten"Unsere" Justiz hat schon John Demjanjuk ins Grab gebracht. Soll Gröning das gleiche Schicksal ereilen ?
Befremdlich die Entscheidung, befremdlich viele Kommentare hier (ob von politisch korrekter oder unkorrekter Seite, ganz gleich), befremdlich die Bilder eines hochbetagten Greises, dem die Justiz mit Unbarmherzigkeit entgegentritt. Darf sie das? Muss Sühne sein um jeden Preis? Dann muss man - konsequent - die Todesstrafe befürworten, die dem ius talionis entspricht und damit einzig geeignet ist, die Tat zu "sühnen". Schlimm, schlimm, was geschieht, schlimm auch die Kommentare hier. Der verurteilte Täter wurde bereits bestraft: durch das Verfahren, durch das Urteil, durch die öffentliche Ächtung, die er erfahren hat. Das genügt. Genug Symbole. Aber wer einen hochbetagten Greis in den Strafvollzug schickt, dem fehlt es an jeder menschlichen Gesinnung, basta. Fiat justitia et pereat mundus?! Dachte, das hätten wir hinter uns?
Andreas RühlNun ja, ob die Entscheidungen rechtsstaatlich tatsächlich so "unhaltbar" sind, wie hier teilweise behauptet wird, wage ich stark zu bezweifeln - dann wären sie sicher von engagierten RA erfolgreich angegangen worden.
martinIch halte es auch für richtig, dass das BVerfG das Alter nicht als alleinigen Grund für Haftunfähigkeit anerkennt. Die Gutachten haben offensichtlich keinen anderen relevanten Grund für eine Haftunfähigkeit bestätigt.
Möglicherweise irre ich mich - aber das "Gnadenrecht" steht nicht den Strafvollstreckungskammern zu. Und mir ist auch nicht bekannt, dass ein solches Ersuchen (bisher) überhaupt gestellt wurde.
@Volljurist: Vielleicht ist Ihr "Busenfreund" ja Schöffe - dann wäre er in der Tat Richter. Allerdings würde ich mich als Berufsrichter schon fragen, wen ich denn da mit auf der Bank habe und ob ich das hinnehmen muss ...
"Busenfreund" ;-) ... .
An diese Erklärung hab ich aber noch gar nicht gedacht. Schlagartig ergibt jetzt alles einen Sinn.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Das Urteil war grundsätzlich richtig; auch in hohem Alter muß es gerade bei den hier zur Debatte stehenden Taten eine Strafverfolgung geben. Ich fürchte allerdings, daß Herr Gröning, der nicht haftgewohnt ist, binnen kürzester Frist in der Haftanstalt eingehen wird, wie der sprichwörtliche Primelpott. Dann hätten die Nazis wieder einen neuen Märtyrer. Warum kann gerade das BVerfGericht da nicht mehr "nachdenken".
ernstmoritzarndtIch dachte immer, aktive Sterbehilfe wäre in Deutschland verboten!!!
GeeWeeBei dieser erstaunlichen Weite des Begriffs der „Beihilfe“, dürfte es schwierig sein, irgend einen zu finden, der nicht in irgend einer Form der Beihilfe zum Mord strafbar ist. Wer hat nochmals die „Flüchtlinge“ ohne Papiere einreisen lassen, die dann später Frauen umgebracht haben? Von der Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Kanzlerin habe ich (noch) nichts gehört ...
RA GansSchon einmal etwas von Äpfeln und Birnen im Vergleich gehört? Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der Bundesgerichtshof hat gerade in den Fällen à la Gröning seine frühere Rechtsprechung aufgebend nunmehr einen weiter gefassten Beihilfebegriff definiert. Das geschieht in allen Richtungen bei den Juristen.
Mehrere1000 Strafanzeigen und eine Petition mit270000 Unterschriften liegen gegen den Hosenanzug vor.Alles egal.
An denjenigen bei dem man sich anstellen soll.
Lothar RichterAlso ich kenn viele die sich bei dir anstellen würden.Aber ob du Deutschhasser lange stehen würdest wage ich zu bezweiflen.Komm nach Dresden und vekünde deine Weisheiten recht laut.Ich leiste dann auch erste Hilfe bei dir.