Bundeskartellamt: Vonovia und Deut­sche Wohnen dürfen fusio­nieren

28.06.2021

Die Proteste gegen die Deutsche Wohnen und Vonovia sind aktuell insbesondere in Berlin laut. Trotzdem macht das BKartA den Weg für einen Zusammenschluss frei. Den Wohnungsmarkt in Berlin habe man bei der Prüfung vertieft untersucht.

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat keine Einwände gegen den Zusammenschluss der beiden größten deutschen Wohnimmobilienkonzerne Vonovia und Deutsche Wohnen. "Die gemeinsamen Marktanteile der Unternehmen rechtfertigen keine wettbewerbsrechtliche Untersagung", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Montag in Bonn. Die Wettbewerbsbehörde habe deshalb grünes Licht für die schon lange geplante Übernahme gegeben.

Mundt betonte, dem BKartA sei natürlich auch bewusst, wie angespannt die Wohnungssituation in Berlin und vielen anderen Großstädten sei. "Wir haben die verschiedenen regionalen Wohnungsmärkte daher sorgfältig geprüft." Doch seien durch den Zusammenschluss keine erheblichen Beeinträchtigungen des Wettbewerbs auf dem Mietmarkt auf lokaler oder regionaler Ebene zu erwarten.

Die Anbieterstruktur für Mietwohnungen sei trotz der großen Wohnungsbaugesellschaften weiterhin sehr zersplittert. Auf den relevanten Märkten seien neben zahlreichen Privatvermietern zumeist auch kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften sowie weitere gewerbliche Anbieter vertreten, die den Verhaltensspielraum von Vonovia weiterhin begrenzten.

Den Berliner Wohungsmarkt genau geprüft

Besonders vertiefte Ermittlungen nahm das BKartA in den Wohnungsmärkten in den Städten Berlin, Dresden, Mainz, Wiesbaden, Puchheim sowie der Gemeinde Wustermark vor. Nur hier kamen überhaupt gemeinsame Marktanteile von Vonovia und Deutsche Wohnen von über zehn Prozent auf den verschiedenen Mietwohnungsmärkten in Betracht. Doch sah das BKartA auch hier keinen Grund, aktiv zu werden.

Die Behörde verwies auf das Beispiel Berlin: Von den knapp 1,7 Millionen Mietwohnungen in der Stadt gehörten rund 322.000 städtischen Wohnungsunternehmen, rund 189.000 sind in genossenschaftlicher Hand, rund 1,15 Millionen gehören privaten Wohnungsunternehmen und Einzeleigentümern. Davon entfallen rund 150.000 auf Vonovia und Deutsche Wohnen. 

Vonovia will die Deutsche Wohnen für rund 18 Milliarden Euro kaufen. Das im Mai präsentierte Übernahmeangebot wird auch von der Deutschen Wohnen unterstützt. Durch den Zusammenschluss würde Europas größter Wohnimmobilienkonzern mit mehr als 500.000 Wohnungen entstehen.

dpa/ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundeskartellamt: Vonovia und Deutsche Wohnen dürfen fusionieren . In: Legal Tribune Online, 28.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45321/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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