Druckversion
Samstag, 12.09.2026, 02:19 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bundeskartellamt-deutsche-wohnen-vonovia-fusion-zusammenschluss-wohnungsmarkt-immobilien-deutschland-berlin
Fenster schließen
Artikel drucken
45321

Bundeskartellamt: Vonovia und Deut­sche Wohnen dürfen fusio­nieren

28.06.2021

Der Vonovia-Firmensitz in Bochum

(c) nmann77/stock.adobe.com

Die Proteste gegen die Deutsche Wohnen und Vonovia sind aktuell insbesondere in Berlin laut. Trotzdem macht das BKartA den Weg für einen Zusammenschluss frei. Den Wohnungsmarkt in Berlin habe man bei der Prüfung vertieft untersucht.

Anzeige

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat keine Einwände gegen den Zusammenschluss der beiden größten deutschen Wohnimmobilienkonzerne Vonovia und Deutsche Wohnen. "Die gemeinsamen Marktanteile der Unternehmen rechtfertigen keine wettbewerbsrechtliche Untersagung", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Montag in Bonn. Die Wettbewerbsbehörde habe deshalb grünes Licht für die schon lange geplante Übernahme gegeben.

Mundt betonte, dem BKartA sei natürlich auch bewusst, wie angespannt die Wohnungssituation in Berlin und vielen anderen Großstädten sei. "Wir haben die verschiedenen regionalen Wohnungsmärkte daher sorgfältig geprüft." Doch seien durch den Zusammenschluss keine erheblichen Beeinträchtigungen des Wettbewerbs auf dem Mietmarkt auf lokaler oder regionaler Ebene zu erwarten.

Die Anbieterstruktur für Mietwohnungen sei trotz der großen Wohnungsbaugesellschaften weiterhin sehr zersplittert. Auf den relevanten Märkten seien neben zahlreichen Privatvermietern zumeist auch kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften sowie weitere gewerbliche Anbieter vertreten, die den Verhaltensspielraum von Vonovia weiterhin begrenzten.

Den Berliner Wohungsmarkt genau geprüft

Besonders vertiefte Ermittlungen nahm das BKartA in den Wohnungsmärkten in den Städten Berlin, Dresden, Mainz, Wiesbaden, Puchheim sowie der Gemeinde Wustermark vor. Nur hier kamen überhaupt gemeinsame Marktanteile von Vonovia und Deutsche Wohnen von über zehn Prozent auf den verschiedenen Mietwohnungsmärkten in Betracht. Doch sah das BKartA auch hier keinen Grund, aktiv zu werden.

Die Behörde verwies auf das Beispiel Berlin: Von den knapp 1,7 Millionen Mietwohnungen in der Stadt gehörten rund 322.000 städtischen Wohnungsunternehmen, rund 189.000 sind in genossenschaftlicher Hand, rund 1,15 Millionen gehören privaten Wohnungsunternehmen und Einzeleigentümern. Davon entfallen rund 150.000 auf Vonovia und Deutsche Wohnen. 

Vonovia will die Deutsche Wohnen für rund 18 Milliarden Euro kaufen. Das im Mai präsentierte Übernahmeangebot wird auch von der Deutschen Wohnen unterstützt. Durch den Zusammenschluss würde Europas größter Wohnimmobilienkonzern mit mehr als 500.000 Wohnungen entstehen.

dpa/ast/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Bundeskartellamt: . In: Legal Tribune Online, 28.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45321 (abgerufen am: 12.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Kartellrecht
    • Bundeskartellamt
    • Mietwohnung
    • Wettbewerbsrecht
    • Wohneigentum
Bildschirm mit der Website "booking.com" 09.09.2026
Wettbewerbsrecht

EuG bestätigt Übernahmeverbot:

Boo­king.com darf sich Flüge-Platt­form eTra­veli nicht ein­ver­leiben

Booking wollte mit eTraveli ins Fluggeschäft expandieren – und hätte damit nach Ansicht des EuG seine dominante Stellung im Bereich Hotelbuchungen zu sehr stärken können. Das Gericht bestätigt deshalb das ausgesprochene Übernahmeverbot.

Artikel lesen
Hände halten einen Schlüsselbund mit mehreren Schlüsseln. Hintergrund ist unscharf. 03.09.2026
Mietvertrag

OLG Zweibrücken:

Mann kann nicht in gekün­digter Woh­nung von Ex-Part­nerin bleiben

Die alleinige Mieterin kündigt die Wohnung, der Ex-Partner bleibt zunächst und verlangt dann für seinen Auszug auch noch Schadensersatz von der Vermieterin. Mit dem Fall beschäftigte sich das OLG Zweibrücken – allerdings nicht allzu lange.

Artikel lesen
Teilnehmer demonstrieren während einer Kundgebung des DGB und des Mietvereins zu Hamburg gegen Sozialabbau und für einen starken solidarischen Sozialstaat sowie für bezahlbares Wohnen. 01.09.2026
Mietrechtsreform

Mietrechtsreform auf dem 75. Deutschen Juristentag:

"Sozial­ver­mie­tungspf­licht statt Miet­p­reis­b­remse"

Vorschläge, wie das Wohnen bezahlbar bleiben kann, haben nicht nur in Wahlkampfzeiten Konjunktur. Auch auf dem anstehenden Juristentag steht das Mietrecht im Fokus. Ein Gespräch mit dem Mietrechtler Markus Artz über notwendige Reformen.

Artikel lesen
Stefanie Hubig bei einem Beusch beim FSV Mainz 05. 19.08.2026
Mietwohnung

Änderungen im Mietrecht:

Hubig will Einbau von Kli­ma­an­lagen erleich­tern

Hitzesommer werden häufiger, Klimaanlagen für viele Mieter attraktiver. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will deshalb das Mietrecht ändern, denn wer in einer Mietwohnung eine Klimaanlage einbauen möchte, trifft derzeit auf viele Probleme.

Artikel lesen
Eine Frau sucht in einem Lager Medikamentenbestellungen zusammen 14.08.2026
Werbung

OLG Frankfurt zum Wettbewerbsrecht:

Angeb­li­cher "20-Euro-Rabatt" ist irre­füh­rend

Die "Shop Apotheke" warb mit einem "20-Euro-Rabatt" auf E-Rezepte. Meist wurden daraus aber höchstens 2,50 Euro, weil eine versteckte Staffelung im Kleingedruckten zugunsten des Unternehmens ausging. Das OLG hat diese Werbung nun untersagt.

Artikel lesen
Plakat im Fanblock: "50+1 ausnahmslos umsetzen!" 13.08.2026
Fußball

Kartellamt hat entschieden:

Die "50+1"-Regel bleibt, aber nicht bedin­gungslos

Fußballvereine in Deutschland müssen die Mehrheit der Stimmrechte an ihrer Profiabteilung halten, besagt die sogenannte "50+1"-Regel. Jahrelang stand die auf dem Prüfstand, weil es juristische Bedenken gab. Nun hat das Kartellamt entschieden.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Con­tent Schul­ma­na­ge­ment (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Hengeler Mueller
Som­mer­prak­ti­kum 2027

Hengeler Mueller, Ber­lin und 2 wei­te­re

Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Logo von Siemens
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Kar­tell­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Kar­tell-, Ver­ga­be- und...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­nior / Mid-Le­vel As­so­cia­tes (m/w/d) | Kar­tell­recht | Düs­sel­dorf

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Düs­sel­dorf

Logo von Siemens
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Automotive Week: Fahrzeugdaten im Spannungsfeld von Data Act, Kartellrecht und Digital Markets Act

25.09.2026

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Praktikantenprogramm FPS in Practice - Frühjahr 2027, Frankfurt

18.02.2027, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH