Bundesinnenministerium zu Terrororganisation: Betä­ti­gungs­verbot für His­bollah

30.04.2020

Das Innenministerium geht mit Razzien in mehreren Bundesländern und mit einem bundesweiten Betätigungsverbot gegen die Terrororganisation Hisbollah vor. Deutschland nutzte sie vorallem als Rückzugsort um zum Spendensammeln.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat ein Betätigungsverbot für die Terrororganisation "Hizb Allah" (auch: "Hisbollah") ausgesprochen. Die schiitische Islamisten-Vereinigung muss ihre Aktivitäten in Deutschland nun einstellen. 

Weil es sich bei der Organisation um eine ausländische Vereinigung handle, sei es nicht möglich, diese selbst zu verbieten oder aufzulösen. Das Betätigungsverbot bedeute jedoch, dass es von nun an verboten sei, Kennzeichen der Hizb Allah öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften sowie Ton- und Bildträgern zu verwenden. Außerdem werde das Vermögen beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen. 

Das Verbot stütz sich auf das Vereinsgesetz, denn die Tätigkeit der Hizb Allah laufe Strafgesetzen zuwider und richte sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung. 

Polizeibehörden durchsuchten am Donnerstagmorgen u.a. in Berlin, Bremen, Münster, Recklinghausen und Dortmund Objekte, die der Organisation zugerechnet werden. Offiziell habe die Hisbollah in Deutschland keine Ableger, jedoch nutzen die ca. 1.050 Anhänger der Organisation Deutschland vor allem als Rückzugsraum und zum Sammeln von Spenden.

Bereits im Dezember hatte der Bundestag einen Antrag auf Erlass eines solchen Verbotes beschlossen. Bis dato war in Deutschland lediglich der militärischen Arm der Organisation verboten. Israel, Saudi-Arabien und die USA drängen seit Jahren darauf, dass Deutschland zusätzlich auch den politischen Arm der vom Iran unterstützten Bewegung wie eine Terrorgruppe behandelt. Die Hisbollah (arabisch für "Partei Gottes") erkennt das Existenzrecht Israels nicht an und ruft zum bewaffneten Kampf gegen den jüdischen Staat auf - auch mit terroristischen Mitteln. Im Libanon ist die Hisbollah an der Regierung beteiligt.

Bereits 2008 hatte das Innenministerium ein Betätigungsverbot für den Fernsehsender der Hisbollah, Al-Manar TV, ausgesprochen. 2014 wurde ein der Hisbollah zugerechneter Spendensammelverein verboten, der in Deutschland unter dem Namen "Waisenkinder Libanon Projekt" firmierte. Dieses Verbot wurde durch das Bundesverwaltungsgericht auch beriets 2015 bestätigt.

vbr/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Bundesinnenministerium zu Terrororganisation: Betätigungsverbot für Hisbollah . In: Legal Tribune Online, 30.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41473/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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