BGH: Urteil gegen "Dro­gen­arzt" auf­ge­hoben

01.02.2011

Wie am Dienstag bekannt wurde, hat der Berliner Psychotherapeut, gegen den wegen des Todes zweier seiner Patienten nach der Verabreichung von Drogen eine mehrjährige Freiheitsstrafe und ein Berufsverbot verhängt worden war, vor dem BGH die Aufhebung seines Urteils erreicht.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) begründete die Aufhebung des Urteils damit, dass die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts (LG) Berlin nicht ausgereicht hätten, um dem Arzt eine vorsätzliche Körperverletzungshandlung mit Todesfolge zu unterstellen. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung an eine andere Schwurgerichtskammer des LG Berlin zurückverwiesen (Beschl. v. 11.01.2011, Az. 5 StR 491/10).

Der Fall des Psychotherapeuten hatte für Aufsehen gesorgt, weil er seinen Patienten in so genannten psycholytischen Gruppensitzungen die Droge MDMA zur Einnahme übergeben hatte. Wegen eines Fehlers beim Abwiegen verabreichte er ihnen jedoch mindestens das Zehnfache der beabsichtigten Menge. In der Folge waren zwei seiner Patienten im September 2009 an einer Überdosis verstorben.

Der 51-jährige auf psychotherapeutische Behandlungen spezialisierte Arzt wollte mit der Einnahme der Droge ein "Wachtraumerleben der Objektumgebung" bei seinen Patienten hervorrufen. Ziel dieser in Deutschland wissenschaftlich nicht anerkannten Methode soll es sein, an unbewusste Inhalte der Psyche zu gelangen. Seine Patienten hatten die Drogen freiwillig in der Sitzung konsumiert.

mbr/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Verfahren gegen den "Drogenarzt": Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Ferdinand von Schirach: "Manchmal treffe ich Menschen, vor denen ich Angst haben müsste"

Zitiervorschlag

BGH: Urteil gegen "Drogenarzt" aufgehoben . In: Legal Tribune Online, 01.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2459/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen