Unzulässige Diskriminierung: Auch Frauen dürfen fischen

31.08.2020

In Memmingen wird zur Feier des Fischertags traditionell der Stadtbach ausgefischt – aber nur von Männern. Doch derlei Traditionen rechtfertigen keine Diskriminierung, urteilt das AG.

Frauen sollen künftig am Höhepunkt des Memminger Fischertags den Stadtbach ausfischen dürfen. Wie das Amtsgericht (AG) der Stadt im Allgäu am Montag urteilte, ist der Ausschluss von Frauen aus der Gruppe der Stadtbachfischer durch den veranstaltenden Verein eine unzulässige Diskriminierung (AG Memmingen, Urt. v. 31.8.2020, Az. 21 C 952/19). Geklagt hatte ein weibliches Mitglied.

Richterin Katharina Erdt betonte bei der Urteilsverkündung, der gemeinnützige Verein mit rund 4.500 Mitgliedern habe in Memmingen eine besondere soziale Machtstellung inne und sei an den Grundsatz der Gleichberechtigung im Grundgesetz gebunden. Eine männliche Tradition sei kein zulässiger Grund für Diskriminierung. Der Vereinsvorstand hatte den Ausschluss von Frauen vom Höhepunkt des Volksfests mit Zehntausenden Besuchern mit der Wahrung eines jahrhundertealten Brauchtums begründet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die juristische Auseinandersetzung dürfte mit dem Urteil noch nicht beendet sein. Der Fischertagsverein hatte zuvor angekündigt, im Fall einer Niederlage die nächsthöhere Instanz anrufen zu wollen.

dpa/ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Unzulässige Diskriminierung: Auch Frauen dürfen fischen . In: Legal Tribune Online, 31.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42644/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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