AG Köln zur Berichterstattung über Castingshow-Kandidaten: Bezeichung als DSDS-Trottel ist eine Beleidigung

12.03.2012

Der mehrfach in der Vorrunde der RTL-Castingshow "Deutschland sucht den Superstar" gescheiterte Teilnehmer Menderes Bagci hat sich vor dem AG Köln erfolgreich gegen einen Medienbericht gewehrt, in dem er als "DSDS-Trottel" tituliert wurde. Dies geht aus dem kürzlich bekannt gegebenen Urteil hervor.

Die Bezeichnung als "DSDS-Trottel" sei eine Beleidigung und ein negatives Werturteil, so der Richter in der Urteilsbegründung. Ein Schmerzensgeld wurde Menderes hingegen nicht zugestanden, da die Beleidigung nicht schwerwiegend genug gewesen sei (Urt. v. 08.03.2012, Az. 137 C 435/11).

Menderes war von einem Prominenten-Online Magazin als "DSDS-Trottel" bezeichnet worden. Dagegen hatte der als Michael Jackson Imitator bekannt gewordene 27-Jährige vor dem Amtsgericht (AG) Köln Klage erhoben.

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG Köln zur Berichterstattung über Castingshow-Kandidaten: Bezeichung als DSDS-Trottel ist eine Beleidigung . In: Legal Tribune Online, 12.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5759/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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