Diskriminierung wegen der Herkunft: Dis­ko­the­ken­be­t­reiber nimmt Beru­fung zurück

27.01.2014

Die Betreibergesellschaft einer Diskothek in Hannover muss einem Deutschen kurdischer Herkunft wegen Diskriminierung 1.000 Euro Schadensersatz zahlen. Das Urteil des AG Hannover ist nun rechtskräftig, nachdem der Diskobetreiber seine Berufung zum LG Hannover zurückgenommen hat.

Das Amtsgericht (AG) Hannover hatte die Betreibergesellschaft der Diskothek verurteilt, weil es zu der Überzeugung gelangt war, dass dem jungen Mann allein aufgrund seiner ethnischen Abstammung der Zutritt zur Disko verwehrt worden war. Dies sei eine Verletzung des § 21 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Neben der Verurteilung zu 1.000 Euro Schadensersatz, hatte das AG der Diskothek untersagt, dem Mann künftig den Zutritt zu versagen, "sofern nicht im Einzelfall zwingende Gründe vorliegen, die in keinem Zusammenhang mit der ethischen Herkunft" stehen. Für den Fall der Zuwiderhandlung hatte das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht (Urt. v. 14.08.2013, Az. 462 C 10744/12).

Der Diskothekenbetreiber hatte daraufhin Berufung zum Landgericht (LG) Hannover eingelegt, diese nun jedoch zurückgenommen. Das Gericht hatte ihm einen Hinweis erteilt, wonach es beabsichtige, die Berufung wegen mangelnder Erfolgsaussicht zurückzuweisen.

"Die Richter haben damit ganz eindeutig klar gemacht, dass Türsteher Menschen nicht wegen ihres Migrationshintergrundes abweisen dürfen", erklärte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders. "Das ist ein ganz wichtiges Signal: Für junge Menschen, die leider noch immer Tag für Tag Ausgrenzungserfahrungen an Discotüren oder im Fitnessstudio erleben." Auch für Betreiber sei damit klar, dass sie Diskriminierungen ihrer Mitarbeiter nicht ignorieren könnten. Seit 2006 wurden bei der der Antidiskriminierungsstelle des Bundes 164 Fälle möglicher Diskriminierung beim Disko-Einlass bekannt.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Diskriminierung wegen der Herkunft: Diskothekenbetreiber nimmt Berufung zurück . In: Legal Tribune Online, 27.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10794/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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