
Virtuelle Gerichtsverhandlungen sind nicht erst seit Corona möglich. Trotzdem gibt es in Richter- und Anwaltschaft immer noch Vorbehalte. Um diese abzubauen, bietet das LG Hannover nun Informationsveranstaltungen an.
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Mehr lesenPlötzlich waren da 170.000 Euro auf seinem Konto. Das Geld gab der Mann umgehend im Casino und im Bordell aus, nun muss er es jedoch zurückzahlen. Der Einwand der Luxusaufwendungen überzeugte das LG Hannover nicht.
Mehr lesenDie vor gut dreieinhalb Jahren in Niedersachsen eingeführte Mietpreisbremse gegen überteuerte Wohnungen ist laut einem Gerichtsurteil LG Hannover unwirksam. Dies ist zwar nicht bindend, könnte aber Signalwirkung entfalten.
Mehr lesenDas vor dreieinhalb Jahren in Niedersachsen eingeführte Instrument gegen überteuerte Wohnungen ist nach Überzeugung des LG Hannover wohl unwirksam. Hintergrund seien formelle Fehler, hieß es in einer mündlichen Verhandlung.
Mehr lesenDie Kreisklasse ist ein hartes Pflaster - aber eine Grätsche, die Waden- und Schienbein des Gegners bricht, geht dann doch zu weit. Das LG Hannover verurteilte einen Amateurkicker zur Zahlung einer Geldstrafe.
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Das Landgericht gehört der ordentlichen Gerichtsbarkeit an und ist das dem Amtsgericht übergeordnete Gericht zweiter Instanz. Zu einem Landgericht gehört immer ein Bezirk, der mehrere Amtsgerichte umfasst.
Spruchkörper jedes Landgerichts sind seine Kammern, die in straf- und zivilrechtliche Kammern unterteilt werden, wobei zum zivilrechtlichen Zweig auch die Kammern für Handelssachen gehören. Die Strafkammern werden nochmals in kleine und große Strafkammern gegliedert sowie in Strafvollstreckungskammern.
Die Besetzung der verschiedenen Kammern im Landgericht ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) festgeschrieben. In einer Zivilkammer verhandeln grundsätzlich drei Richter, von denen einer den Vorsitz innehat. Die große Strafkammer ist zusätzlich zu den drei Richtern mit zwei Schöffen besetzt. Ist die große Strafkammer nicht als Schwurgericht zuständig, kann sie vor der Hauptverhandlung den Verzicht auf einen Richter beschließen. Der kleinen Strafkammer sitzt ein Richter vor, an dessen Seite zwei Schöffen sind. Die Handelskammern im Landgericht sind grundsätzlich mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt, an deren Ernennung besondere Anforderungen gestellt werden.
Auch hier wird zwischen den Straf- und Zivilkammern und zwischen Verfahren vor dem Landgericht in erster oder zweiter Instanz unterschieden.
Im Strafverfahren ist es erstinstanzlich zuständig, wenn es sich um ein Verbrechen oder Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren handelt oder wenn in schwerwiegenden Fällen an der Strafverfolgung ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Es ist außerdem erstinstanzlich tätig, wenn Sicherungsverwahrung angeordnet werden soll oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Handelt es sich um Verfahren, bei denen Mord, Totschlag oder andere Straftaten mit Todesfolge verhandelt werden, wird es in seiner Funktion als Schwurgericht tätig. In erster Instanz im Zivilprozess ist das Landgericht für alle Verfahren zuständig, deren Streitwert über 5.000 Euro liegt, sowie bei Staatshaftungsansprüchen. In zweiter Instanz werden im Strafprozess und auch im Zivilprozess vor dem Landgericht Berufungen gegen Urteile oder Beschwerden des Amtsgerichts verhandelt.