Gebühr für die Verwahrung gültiger Ausweise: Fünf Euro am Tag sch­re­cken Reichs­bürger ab

10.08.2017

Um zu zeigen, dass sie die Bundesrepublik nicht anerkennen, geben viele der sogenannten Reichsbürger ihre amtlichen Dokumente bei den Behörden ab, die diese dann aufwendig verwahren müssen. Eine neue Verwahrungsgebühr zeigt erste Erfolge.

Eine besondere Gebühr in Schleswig-Holstein weckt vor dem Hintergrund der Reichsbürger-Bewegung verstärkt das Interesse anderer Bundesländer: Wer im nördlichsten Bundesland einen noch gültigen Pass oder Ausweis bei den Behörden abgeben will, muss dafür seit vergangenem Oktober fünf Euro pro Tag zahlen. "Wer unsere Verfassung und unsere Gesetze nicht akzeptiert, wer unsere Behördenmitarbeiter aufs Unflätigste beschimpft, dem müssen wir zeigen, dass unsere Rechtsordnung wehrhaft ist", sagte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) am Donnerstag. Zuvor hatte das Flensburger Tageblatt berichtet.

Hintergrund der noch von Grotes Vorgänger Stefan Studt (SPD) erlassenen Verordnung ist die Abgabe gültiger Papiere bei Behörden. Deren Mitarbeiter müssen die Ausweise und Pässe in so einem Fall sicher verwahren. Häufig geben sogenannte Reichsbürger ihre Papiere ab, weil sie die Existenz der Bundesrepublik und deren Rechtssystem ablehnen. Nach Ministeriumsangaben werden im Norden 178 Menschen zu dieser Bewegung gezählt, 90 weitere würden überprüft. Diese Personen seien "alles andere als harmlose Spinner", sagte Grote.

Laut Ministerium nehmen seit der Gebühreneinführung knapp 70 Prozent der "Abgabewilligen" ihre Papiere nach dem Behördengang wieder mit zurück. Andere Länder hätten ob des Erfolgs bereits Interesse an einer ähnlichen Regelung bekundet. Bei der kommenden Bund-Länder-Besprechung soll Schleswig-Holstein deshalb über seine bisher gesammelten Erfahrungen mit der Gebühr berichten.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gebühr für die Verwahrung gültiger Ausweise: Fünf Euro am Tag schrecken Reichsbürger ab . In: Legal Tribune Online, 10.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23899/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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