Ungeliebtes Kind: Sportwagen für vollständigen Erbverzicht
Ein von seiner Frau getrennt lebender Vater bot seinem gerade volljährig gewordenen Sohn einen Sportwagen an, wenn dieser dafür vor dem Notar einen umfänglichen Erbverzicht unterschriebe. Den Wagen, einen Nissan GTR, sollte der Sprössling aber erst in sieben Jahren bekommen, wenn er das 25. Lebensjahr vollendet habe. Und seine Lehre zum Zahntechniker erfolgreich absolviert habe. Und diese noch um den entsprechenden Meisterkurs ergänzt habe. Und zwar mit "sehr gut".
Das war dem OLG Hamm zu viel verlangt. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Sohn für den Erbverzicht faktisch keine Gegenleistung erhalten würde, befanden die Richter für zu hoch. Sie hatten den Verdacht, dass der Mann die Unerfahrenheit des gerade erst 18-Jährigen bewusst ausnutzen wollte, zumal dessen Mutter oder ein Familiengericht einem solchen Erbverzicht vor der Volljährigkeit kaum zugestimmt hätten. Dementsprechend erklärte das OLG die notariell beurkundete Vereinbarung für sittenwidrig.
Dreist, frech, schmuddelig: 7 Hammer Fälle . In: Legal Tribune Online, 27.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21914/ (abgerufen am: 31.05.2023 )
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