Heuking Kühn Lüer Wojtek: FSV Mainz legt Berufung gegen Müller-Urteil ein

30.04.2015

Der 1. FSV Mainz 05 e.V. legt gegen das Urteil des ArbG Mainz wegen eines befristeten Vertrags mit dem Torwart Heinz Müller Berufung beim LAG Rheinland-Pfalz ein. Vertreten wird der Club in der Berufungsinstanz durch Heuking Kühn Lüer Wojtek.

Johan-Michel Menke

Der Torwart Heinz Müller hatte den 1. FSV Mainz 05 e.V. unter anderem wegen des Auslaufens seines Spielervertrages im vergangenen Sommer verklagt. Das Arbeitsgericht (ArbG) Mainz entschied daraufhin, dass die Befristung des Spielervertrags unwirksam gewesen sei und das Arbeitsverhältnis beim Club nicht geendet habe (Urt. v. 19.03.2015, Az.3 Ca 1197/14).

Mit der Berufung verfolge man eine Abänderung des erstinstanzlichen Urteils, soweit die Befristung für unwirksam erachtet wurde, teilt Heuking mit.

Sollte das Urteil, das auch im internationalen Fußball für Aufsehen sorgt, in zweiter Instanz bestätigt werden, hätte dies erhebliche Folgen für geltende Profiverträge, aber auch für die Personalplanungen in deutschen Proficlubs.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Heuking Kühn Lüer Wojtek für 1. FSV Mainz 05 e.V.

Dr. Johan-Michel Menke, Arbeitsrecht/Sportrecht

 

Quelle: Heuking Kühn Lüer Wojtek

Zitiervorschlag

Heuking Kühn Lüer Wojtek: FSV Mainz legt Berufung gegen Müller-Urteil ein . In: Legal Tribune Online, 30.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15403/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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