Görg / Taylor Wessing: Bardawil setzt Bucheinsicht gegen Recaro durch

21.01.2015

Görg hat vor dem OLG Stuttgart für ihre Mandantin Bardawil Aviation einen Anspruch auf Bucheinsicht gegen den schwäbischen Flugzeugsitzhersteller Recoro durchgesetzt. Recaro wurde von Taylor Wessing vertreten. Hintergrund ist ein mehrjähriger Rechtsstreit um die Abwicklung eines gekündigten Handelsvertretervertrags.

Daniel Fuchs

Bardawil gilt als eines der führenden Vertriebsunternehmen für zivile Luftfahrtprodukte im Nahen und Mittleren Osten und war seit 1995 als Handelsvertreter für Recaro tätig. Dabei hatte Bardawil unter anderem namhafte Fluggesellschaften wie Qatar Airways, Etihad und Emirates als Kunden vermittelt.

Recaro hatte den Handelsvertretervertrag im Jahr 2011 gekündigt und stritt seitdem mit Bardawil über die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Unter anderem verweigerte Recaro die Erteilung eines Buchauszuges und berief sich darauf, dass derartige Ansprüche vertraglich ausgeschlossen seien.

Bardawil klagte daraufhin auf Bucheinsicht vor dem Landgericht Heilbronn. Nachdem das LG die Klage Anfang 2014 abgewiesen hatte, hob das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart diese Entscheidung nun auf und verurteilte Recaro zur umfassenden Bucheinsicht (Urt. v. 19.01.2015, Az. 5 U 18/14).

Das OLG hat laut einer Mitteilung der Kanzlei Görg darauf verwiesen, dass nach dem hier anwendbaren deutschen Recht der Ausschluss der gesetzlichen Auskunftsrechte des Handelsvertreters einer ausdrücklichen Regelung bedarf. An einer solchen Regelung fehle es. Damit könne Bardawil nach § 87c HGB einen ordnungsgemäßen Buchauszug verlangen. Dieser müsse auch solche Geschäfte umfassen, die Recaro nicht für provisionspflichtig hält. Die Provisionspflicht könne nicht durch "Selbstqualifikation" eines Geschäfts als nicht provisionspflichtig unterlaufen werden. Weil Recaro die Erteilung eines ordnungsgemäßen Buchauszuges verweigerte, sei nun Bucheinsicht zu gewähren.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Der Wert der insgesamt streitigen finanziellen Ansprüche beläuft sich nach Angaben von Görg auf bis zu 30 Millionen Euro.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Görg für Bardawil Aviation

Daniel Fuchs, Partner, Prozessrecht, Berlin

Anika von Ribbeck, Associate, Prozessrecht, Berlin

 

Taylor Wessing für Recaro Aircraft Seating GmbH & Co. KG

Alf Aretz, Partner

Stefanie Ritter, Counsel

Quelle: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Zitiervorschlag

Görg / Taylor Wessing: Bardawil setzt Bucheinsicht gegen Recaro durch . In: Legal Tribune Online, 21.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14434/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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