Rüffel für die EU-Kommission: EuGH bestä­tigt Feh­marn­belt-Urteil

06.10.2021

Der EuGH hat das Urteil des EuG zur Finanzierung eines umstrittenen Tunnelprojektes zur Querung des Fehmarnbelts bestätigt. Mehrere Reedereien hatten gegen Teile der Entscheidung Rechtsmittel eingelegt.

Nächste Etappe im Rechtsstreit um den geplanten Ostseetunnel zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte höchstrichterlich ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zu dänischen Staatshilfen für das Milliardenprojekt im Fehmarnbelt. Der Richterspruch von 2018 besagt, dass die EU-Kommission nicht genau genug geprüft habe, ob die Hilfen rechtens sind. Rechtsmittel gegen dieses Urteil wurden zurückgewiesen, wie der EuGH in Luxemburg mitteilte (Rechtssachen C-174/19 und C-175/19).

Konkret wies der EuGH sowohl die Rechtsmittel der Fährbetreiber gegen Teile des damaligen Urteils als auch die Einwände der Kommission zurück. Die Reedereien Scandlines Dänemark und Scandlines Deutschland klagten - unterstützt durch das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V. und weitere Reedereien - gegen von Dänemark zugesagte staatliche Hilfen und kritisierten eine Wettbewerbsverzerrung. Ihre Klage richtete sich gegen die EU-Kommission, die 2015 nicht einschritt. Das EuG gab den Reedereien 2018 in wichtigen Punkten Recht (Rechtssache T‑630/15).

Langwieriger Rechtsstreit erwartbar

Die Kommission hatte nach dem Urteil des EuG bereits eine genauere Prüfung eingeleitet, auch gegen das Ergebnis dieser Prüfung ist wiederum geklagt worden. Eine Entscheidung in diesem Verfahren steht noch aus. Der Rechtsstreit könnte sich noch Jahre hinziehen. Im Kern geht es um zwei Entscheidungen der EU-Kommission. Sie betrafen die Unterstützung für Straßen- und Eisenbahnanbindungen in Dänemark, die Hinterlandanbindung, und für die sogenannte Festverbindung, den Bahn- und Autotunnel zwischen dem deutschen Puttgarden und dem dänischen Rødby.

Eine Scandlines-Sprecherin sagte der dpa, die Entscheidung sei wie erwartet ausgefallen. Das dänische Verkehrsministerium äußerte sich auf Anfrage der dpa zunächst nicht zu dem Urteil. Eine Sprecherin der dänischen Baugesellschaft Femern A/S sagte gegenüber der Nachrichtenagentur, sie freue sich, "dass die Klage als unbegründet abgewiesen wurde". Schleswig-Holsteins Verkehrs-Staatssekretär Thilo Rohlfs sprach gegenüber der Nachrichtenagentur von einer guten Nachricht. "Damit wurde auf dänischer Seite eine weitere Hürde auf dem Weg zur festen Fehmarnbeltquerung genommen." Für das Großprojekt sei dies ein wichtiges Zeichen. "So rücken wir dieser bedeutenden transeuropäischen Verbindung wieder ein Stück näher", so Rohlfs.

Fertigstellung für 2029 geplant

Der rund 18 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich von 2029 an als feste Fehmarnbelt-Querung die Ostseeinsel Fehmarn mit der dänischen Insel Lolland verbinden. Für die Baukosten von geschätzt 7,1 Milliarden Euro muss Dänemark allein aufkommen. Deutschland trägt die Kosten für die Straßen- und Schienenanbindung auf deutscher Seite in Höhe von geschätzt 3,5 Milliarden Euro.

Laut Femern A/S laufen die Bauarbeiten für den Tunnel. Derzeit sind demnach rund 60 Arbeitsschiffe im Fehmarnbelt im Einsatz. Auf dänischer Seite wurde Anfang Juli begonnen, den 18 Kilometer langen Tunnelgraben auszuheben. Mittlerweile laufen diese Arbeiten auch auf deutscher Seite. Bis Ende des Jahres soll der sogenannte Arbeitshafen bei Rødbyhavn auf Lolland fertig sein. Nach Angaben des Bauträgers ist auf dänischer Seite bereits die künftige Einfahrt in den Tunnel erkennbar. Dort ist die Baugrube ausgehoben, der Rohbau wird für das Portalgebäude vorbereitet. Auch die Arbeiten an der Fabrik, in der die einzelnen Elemente des sogenannten Absenktunnels gefertigt werden sollen, sind demnach bereits im Gang. Das erste Segment soll 2024 verlegt werden.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Rüffel für die EU-Kommission: EuGH bestätigt Fehmarnbelt-Urteil . In: Legal Tribune Online, 06.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46225/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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