Bardehle Pagenberg / Rospatt Osten Pross / Uexküll & Stolberg: Vestel erfolgreich - Streitpatent von Thomson Licensing widerrufen

28.11.2013

Auf die Nichtigkeitsklage von Vestel Germany hat das Bundespatentgericht ein Europäisches Patent auf dem Gebiet der digitalen Fernsehtechnologie von Thomson Licensing mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland vollständig für nichtig erklärt.

Johannes Heselberger

Vestel Germany wurde von Bardehle Pagenberg vertreten. Thomson Licensing kann gegen diese Entscheidung (Urt. v. 27.11.2013, Az. 5 Ni 21/12 [EP]) Berufung zum Bundesgerichtshof einlegen.

Das Streitpatent EP 0 679 028 B1 betrifft die Verarbeitung von paketierten Signalkomponenten mittels eines gemeinsamen Pufferspeichers und einer Adressierschaltung auf dem Gebiet der digitalen Fernsehtechnologie. Es war bereits Gegenstand eines parallelen Patentverletzungsverfahrens vor dem Landgericht Düsseldorf, welches Thomson Licensing gegen Vestel angestrengt hatte (Az. 4b O 176/11). Gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf, welches eine Verletzung von EP ‘028 festgestellt hatte, ist derzeit ein Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf rechtshängig (Az. I-2 U 5/13). Es ist anzunehmen, dass das Oberlandesgericht dieses Berufungsverfahren angesichts der Vernichtung des deutschen Teils des EP ‘028 aussetzen wird.

Das vorliegende parallele Patentverletzungs- und Nichtigkeitsverfahren ist Teil einer laufenden Auseinandersetzung zwischen Vestel und Thomson Licensing um Thomson Licensing’s Patentportfolio für digitale Fernsehtechnologie. Zuvor hatte Bardehle Pagenberg bereits für Vestel durchgesetzt, dass eine Verletzungsklage von Thomson Licensing gestützt auf das Europäische Patent EP 1 046 281 B1 – betreffend die Synchronisation von Bild und Ton bei Fernsehgeräten mit analogem und digitalem Hybrid-Tuner – durch das Landgericht Düsseldorf abgewiesen wurde (Urt. v. 20.12.2011, Az. 4b O 180/11; Berufungsverfahren rechtshängig, aber ausgesetzt). Zudem hatte das Bundespatentgericht den deutschen Teil des EP ‘281 in dem von Vestel eingeleiteten, parallelen Nichtigkeitsverfahren widerrufen (Urteil vom 20. Juni 2012; Az. 5 Ni 57/10 [EP]; Berufungsverfahren rechtshängig).

Die Vestel Gruppe ist einer der weltweit führenden Entwickler und Hersteller von Unterhaltungselektronik und Haushaltstechnik mit Ursprungssitz in der Türkei. Thomson Licensing hält und lizensiert umfangreiche Patentportfolios, unter anderem in den Bereichen der analogen und digitalen Fernsehtechnologie.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Bardehle Pagenberg für die Vestel Gruppe:

Johannes Heselberger, Rechtsanwalt, European Patent Attorney, Partner, München

Dr. Tilman Müller-Stoy, Rechtsanwalt, Partner, München

Alexander Wunsch, Patentanwalt, Partner, München

Dr. Thomas Gniadek, Rechtsanwalt, München

Ronak Kalhor-Witzel, Patentanwalt, München

 

Rospatt Osten Pross für Thomson Licensing:

Dr. Henrik Timmann, Rechtsanwalt, Düsseldorf

 

Uexküll & Stolberg für Thomson Licensing:

Dr. Felix Landry (Patentanwalt, Hamburg)

Quelle: Bardehle Pagenberg

Zitiervorschlag

Bardehle Pagenberg / Rospatt Osten Pross / Uexküll & Stolberg: Vestel erfolgreich - Streitpatent von Thomson Licensing widerrufen . In: Legal Tribune Online, 28.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10360/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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