51,7 Jahre alt, weiß, männlich?: Deut­sch­lands Anwalt­schaft ver­g­reist

von Pia Lorenz

27.06.2022

Immer mehr Menschen studieren Jura, darunter relativ viele mit Migrationshintergrund. Auch der Frauenanteil in der Anwaltschaft steigt. Klingt gut? Aktuelle Zahlen zeigen eine ganz andere Realität des Berufs.

Deutschlands Anwaltschaft verändert sich, und das viel mehr, als man auf den ersten Blick sehen kann. Mit insgesamt 167.005 Mitgliedern verzeichneten die Anwaltskammern zwar wieder nur einen leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr, doch der Trend hält damit an: Die Anwaltschaft schrumpft.

Der Rückgang hat unterschiedliche Gründe, von denen derzeit vor allem einer präsent ist: Der vielzitierte Fachkräftemangel schlägt auch im Rechtsmarkt stark zu Buche. Dabei nimmt die Zahl der Jurastudierenden kontinuierlich zu und seit Jahren bejubeln die Rechtsanwaltskammern auch mehr Frauen in der Anwaltschaft.

Ein detaillierter Blick zeigt aber, dass die Zahlen täuschen. Es gibt viel weniger klassische Rechtsanwält:innen als die Kammern ausweisen, viele Studierende gehen an andere Studiengänge als die klassische Rechtswissenschaft verloren. Als "statistisch echter Klopper" aber erweist sich das Durchschnittsalter der Anwaltschaft. Besonders schlimm ist es schon heute in ländlichen Gebieten.

Der echte Anwaltsmarkt

Setzt sich die Schrumpfung wie bislang fort, könnte es in Deutschland schon im Jahr 2030 nur noch rund 120.000 zugelassene Anwältinnen und Anwälte geben. Dabei ist der reale Anwaltsmarkt viel kleiner als die Zahl der gezählten Kammermitglieder. Detaillierte Blicke auf die Zusammensetzung der Anwaltschaft liefert seit Jahren das Soldan Institut. Sein Direktor, der Kölner Juraprofessor Dr. Matthias Kilian, stellte auch in diesem Jahr beim Deutschen Anwaltstag, der Jahrestagung des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Einschätzungen und Prognosen vor. 

Mitglieder der Kammern sind nicht nur die niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Kanzleien. Neben diesen klassischen Rechtsanwält:innen, die Menschen und Unternehmen bei Problemen beraten, im Konfliktfall vor Gericht vertreten und so auch den Zugang zum Recht sicherstellen, zählen zur Anwaltschaft auch die Jurist:innen in den Rechtsabteilungen von Unternehmen.

Seit 2016* haben diese sog. Syndikusanwält:innen eine andere Zulassung als die Rechtsanwälte, wegen des Übergangs sind die Zahlen seitdem nicht ganz klar, einschließlich noch bestehender Doppelzulassungen und einer Dunkelziffer von geschätzt 16.000 Jurist:innen, die tatsächlich in Unternehmen arbeiten, aber aus rechtlichen Gründen noch als niedergelassene Rechtsanwält:innen geführt werden, sind insgesamt knapp 39.000 der von den Kammern gezählten rund 167.000 Anwältinnen und Anwälte gar nicht oder fast gar nicht für Mandantinnen und Mandanten tätig.

Zieht man außerdem andere nicht wirklich anwaltlich tätige Zugelassene ab, berücksichtigt, dass rund ein Viertel der Anwält:innen in Teilzeit arbeitet und auch bei den  Anwaltsnotar:innen nicht ganz klar ist, wie viel Anteil ihrer Arbeitszeit sie in die anwaltliche Tätigkeit stecken, bleiben von den rund 167.000 Rechtsanwält:innen tatsächlich maximal 97.000 echte sog. Nur-Rechtsanwält:innen übrig, die wirklich ihre volle Arbeitszeit für die anwaltliche Vertretung von Mandantinnen und Mandanten einsetzen.

Das falsche Jura

An der Absolvent:innenzahl liegt der Rückgang der Anwält:innen nicht. Die Zahl der Jurastudierenden steigt hingegen seit 15 Jahren kontinuierlich an, 2020 studierten über 140.000 Menschen Jura. Doch immer mehr von ihnen, mittlerweile mehrere Zehntausend pro Jahr, studierten, so Kilian, "das falsche Jura".

Als Jurastudierende werden nämlich statistisch auch all diejenigen gezählt, die wirtschaftsrechtliche Studiengänge studieren, einen LL.M oder LL.B. machen und an Fachhochschulen studieren. Sie alle finden Jobs, vor allem in Wirtschaftskanzleien sind sie gern gesehen. In die Anwaltschaft, in den Richterjob oder zur Staatsanwaltschaft aber können weiterhin nur Volljurist:innen mit zwei Staatsexamine gehen.

Laut Berufsrechtler Kilian verlieren die volljuristischen Berufe zunehmend die Jurastudierenden, "ohne es zu merken". Die Justizministerien seien nur für die klassischen Jurastudierenden zuständig, die anderen Studiengänge werden von den Wissenschaftsministerien verwaltet.

Aus Sicht von Kilian könnte das auch auf die Einstellung der Generation Y zurückzuführen sein, derjenigen also, die bis zu den späten 1990-er Jahren geboren wurden. Diese Generation frage sich, ob sie tatsächlich zehn Jahre ihres Lebens mit Wartezeiten und einem langen Studium plus anschließendem Referendariat verbringen oder lieber schneller in eine familienkompatible Tätigkeit einsteigen wolle. Und das könnte erst der Anfang sein. "Mit der Generation Z wird es noch spannender werden", prophezeit Kilian. 

Gar nicht mal so weiblich oder divers

Aber wird denn die Anwaltschaft nicht weiblicher? Schließlich sind 63 Prozent der Jura-Erstsemester-Studierenden Frauen, nach dem Ersten Staatsexamen sind 60 Prozent weiblich und auch am Ende des Referendariats sind mit 56 Prozent immer noch die Mehrheit der fertigen Jurist:innen Frauen. Und die anwaltlichen Branchenverbände jubeln seit Jahren: 2017 war mit 52 Prozent eine Mehrheit der neu zugelassenen Anwaltschaft Frauen, seitdem liegt der Anteil der neu zugelassenen Frauen immer um die 50 Prozent.   

Insgesamt steigt mit den Neuzulassungen auch der Frauenanteil der Anwaltschaft, allerdings nur der im weiteren Sinne: Der Zuwachs bei den Frauen kommt, so Kilian am Freitag, ausschließlich aus der kleinen Gruppe der Syndikusanwältinnen und -anwälte. 58 Prozent der Unternehmensjurist:innen sind Frauen, bei den niedergelassenen Anwältinnen und Anwälten sind es dagegen nur rund 34 Prozent, die Zahl ist in den vergangenen fünf Jahren um sechs Prozent zurückgegangen.

Die niedergelassene Anwaltschaft schafft es also weiterhin nicht wirklich, für Frauen attraktiv zu sein. Von den wenigen, die sie gewinnen kann, verliert sie außerdem weiterhin einen großen Teil nach kurzer Zeit wieder. Jede fünfte Anwältin entscheide sich zwischen 30 und 39 Jahren gegen den Anwaltsberuf und steige wieder aus, erklärt Kilian.

Trotz des im Vergleich mit anderen Studiengängen hohen Anteils von 22 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund im Jurastudium hätten unter den Anwält:innen nur zehn Prozent Migrationshintergrund. Auch sog. Bildungsaufsteiger, die nicht aus einer akademisch geprägten Familie stammen, seien unter den Assessor:innen nur unterdurchschnittlich vertreten, so der Kölner Juraprofessor. Menschen ohne einen klassischen deutschen Bildungsbürgerhintergrund scheint die Anwaltschaft also nicht für sich gewinnen zu können.

Die Anwaltschaft vergreist

Die statistisch frappierendsten Ergebnisse aber liefert ein Blick auf das Ende anwaltlicher Laufbahnen und vor allem auf das Alter der deutschen Anwältinnen und Anwälte. Die Zahl der Berufsträger:innen, die ihre Zulassung zurückgeben, steigt seit Jahren an und hat sich auf über 4.400 seit dem Jahr 2013 schon jetzt fast verdoppelt.

Die meisten Anwältinnen und Anwälte sind im Jahr 2022 50 Jahre alt. Es gibt heute mehr Anwältinnen und Anwälte, die zwischen 60 und 65 Jahre alt sind als solche, die zwischen 35 und 40 sind. Im Jahr 2002 waren 44 Prozent der Anwältinnen und Anwälte maximal 40 Jahre alt, jetzt sind nur noch 16 Prozent in diesem Alter. Regional gibt es deutliche Unterschiede, in ländlichen Gebieten wie Zweibrücken (54,8) und Koblenz (54,2) ist das Durchschnittsalter noch höher als in den städtischen Wirtschaftsstandorten Hamburg (49,9), Berlin (50,0) oder Frankfurt (50,3). Und rund 25.000 niedergelassene Rechtsanwält:innen sind heute über 65 Jahre alt.

Seit dem Jahr 2002 ist das Durchschnittsalter in der deutschen Anwaltschaft von 43,9 auf heute 51,7 Jahre gestiegen. Analyst Kilian, sonst nicht gerade für besondere Emotionen bekannt, bezeichnet diese Entwicklung als "statistischen Klopper". Eine Trendumkehr, so der Berufsrechtler, sei nicht in Sicht. Vielmehr würden in zehn Jahren geburtenstarke Zulassungsjahrgänge mit rund 5.000 Anwält:innen das Rentenalter erreichen und den Markt verlassen.

Zugang zum Recht in Gefahr?

Eine bedauerliche Entwicklung? Einige Anwältinnen und Anwälte finden das nicht. Schließlich bedeuteten weniger Berufsträger:innen auch weniger Wettbewerb, eine leichtere Durchsetzbarkeit der eigenen Honorarforderungen und damit letztlich mehr Geld im eigenen Portemonnaie.

Matthias Kilian findet diese Argumentation "etwas unterkomplex". Sie ignoriere nicht nur das bereits bestehende Nachwuchsproblem, sondern auch die drohenden Schwierigkeiten für Menschen, überhaupt noch anwaltlichen Beistand und damit den Zugang zum Recht zu finden.

Aus dieser Entwicklung könnten, gab der Berufsrechtler zu bedenken, dann weitere Risken entstehen: Sähe der Gesetzgeber den Zugang zum Recht nicht mehr als gewährleistet an, müsste die Anwaltschaft mittelfristig womöglich mit regulierenden Eingriffen rechnen, die kaum in ihrem Sinne sein dürften: "Was, wenn zum Beispiel die Wirtschaftsjuristen plötzlich selbständig tätig sein könnten?"

Im sozialen Netzwerk LinkedIn kommentierte Kilian die hierzu geführte Diskussion noch deutlicher: "Wer in der Anwalts-Bubble bis morgen denkt, wird rückläufige Anwaltszahlen erfreulich finden. Wer bis übermorgen denkt oder über den Tellerrand der Anwalts-Bubble hinausschaut, vermutlich eher nicht."

 

*Nicht seit 2017, wie es zuerst hieß - korrigiert am 28.6.2022, 14:18.

Zitiervorschlag

51,7 Jahre alt, weiß, männlich?: Deutschlands Anwaltschaft vergreist . In: Legal Tribune Online, 27.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48862/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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