Bundesjustizministerin Lambrecht im Interview: "Beim Besitz von Kin­derpor­no­grafie Tat­be­stand neu regeln"

von Annelie Kaufmann und Dr. Markus Sehl

24.06.2020

Besitz von Kinderpornografie soll ein Verbrechen werden – wenn ein tatsächlicher Missbrauch dahintersteht. Die Bundesjustizministerin im Interview über höhere Strafen, Vorratsdatenspeicherung und die Justiz in der Coronakrise.

LTO: Frau Lambrecht, Sie waren als Justizministerin erst ein gutes halbes Jahr im Amt, als die Corona-Pandemie ausbrach. Wie sehr hat sich Ihre tägliche Arbeit dadurch verändert?

Christine Lambrecht: Auch bei uns im Haus sind viele Mitarbeiter im Homeoffice, bei Besprechungen achten wir auf den Mindestabstand und darauf, dass nicht zu viele Menschen in einem Raum sind. Und natürlich gibt es sehr viele Videokonferenzen. Wir bereiten zurzeit die EU-Ratspräsidentschaft vor, die Deutschland im Juli übernimmt, die europäischen Kollegen sehe ich dabei nur am Bildschirm. Zugegeben: Das diszipliniert auch ein bisschen. Aber es ist sehr schade, dass man nicht am Rande einer Besprechung mal ein persönliches Gespräch führen kann.

Nach und nach fahren die Gerichte wieder hoch, nachdem sie zu Beginn der Coronakrise auf einen Notbetrieb umgestellt hatten. Was braucht die Justiz jetzt, um wieder möglichst normal arbeiten zu können?

Es gab einen Notbetrieb, aber keinen Stillstand. Die Gerichte haben weiterhin die notwendigen Entscheidungen getroffen. Die Möglichkeit, die Hauptverhandlung im Strafverfahren länger zu unterbrechen, war erforderlich, damit Prozesse nicht neu aufgerollt werden müssen. Dazu haben wir eine befristete Ergänzung der bestehenden Regelungen geschaffen. Aber insgesamt hat sich doch gezeigt, dass unser Justizsystem auch in einer sehr, sehr schwierigen Situation funktioniert. Insofern kann ich nur dazu raten, sorgfältig zu prüfen, ob überhaupt weitere Änderungen im Verfahrensrecht nötig sind.

"Größere Säle und Übertragung in Medienarbeitsraum nutzen"

Die Justizminister der Länder diskutieren über ein "Epidemiegerichtsgesetz", also ein bundesweites Gesetz, das für die Dauer einer Epidemie bestimmte Sonderregeln vorsieht – zum Beispiel schriftliche Verfahren oder Videoverhandlungen. Wie stehen Sie dazu?

Ich glaube nicht, dass wir so ein Gesetz brauchen. Die einzelnen Gerichte gehen sehr verantwortungsvoll mit der Situation um und achten auf Hygienekonzepte. Außerdem hat die Digitalisierung der Justiz nun Schwung bekommen. Es gibt jetzt schon in vielen Verfahren die Möglichkeit, Beteiligte per Videokonferenz in das Sitzungszimmer zuzuschalten. In manchen Bereichen ist es aber notwendig, sich ein persönliches Bild zu machen – etwa im Strafverfahren, aber auch bei Entscheidungen im Betreuungsrecht. Einheitliche Regeln für ganz unterschiedliche Fälle helfen da nicht weiter.

Wie wichtig ist Ihnen, dass Gerichtsverhandlungen weiter öffentlich stattfinden können? Welche Einschränkungen halten Sie für angemessen und wo sehen Sie die Grenze?

Der Öffentlichkeitsgrundsatz gehört zu den zentralen Prinzipien unserer Rechtsordnung. Er garantiert die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der richterlichen Entscheidungsfindung. Allerdings ist es ja auch unabhängig von der Coronakrise so, dass nur eine begrenzte Anzahl von Zuhörern an einer Verhandlung teilnehmen kann, je nachdem wie groß der Sitzungssaal ist. Das wird mit den aktuellen Abstandsregelungen natürlich noch weiter eingeschränkt, das hat man gerade etwa im Lübcke-Prozess am OLG Frankfurt gesehen.

Man muss dann überlegen, ob man solche Prozesse in größere Räumlichkeiten verlegen kann, um möglichst vielen Zuhörern die Teilnahme zu ermöglichen. Auch die Möglichkeit einer Übertragung der Verhandlungen in einen Medienarbeitsraum, die wir vor einigen Jahren eingeführt haben, kann jetzt verstärkt genutzt werden. Aber es ist natürlich auch ganz wichtig, dass für alle Beteiligten Gesundheitsgefahren möglichst ausgeschlossen werden. Wir sind nun mal noch nicht über den Berg, die Pandemie ist noch da.

"Union muss sich bei Unternehmenssanktionen an den Koalitionsvertrag halten"

In der vergangenen Woche wurde die Corona-Warn-App vorgestellt. Sie haben betont, es brauche keine gesetzliche Grundlage, weil die Nutzung der App freiwillig sein soll. Was aber, wenn Restaurantbesitzer oder Geschäftsinhaber Menschen ohne App abweisen oder wenn Arbeitgeber Druck ausüben? Braucht es jetzt ein Gesetz, das die Freiwilligkeit absichert? Das fordern etwa die Justizminister der Grünen.

Wenn ich eine Gefahr sehen würde, dass diese Freiwilligkeit eingeschränkt wird, dann würde ich ebenfalls ein Gesetz befürworten. Diese Gefahr sehe ich aber nicht. Was hat denn ein Restaurantbesitzer davon, dass er mich ohne App nicht ins Restaurant lässt? Und was das Arbeitsrecht angeht, ist die Rechtslage ganz klar: Kein Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter dazu verpflichten, eine App auf seinem Privathandy zu installieren. Ich sehe da kein Problem, auf das wir jetzt reagieren müssten.

Mussten Sie viele Projekte angesichts der Coronakrise aufschieben? Und was wollen Sie sich auf jeden Fall noch in dieser Legislaturperiode vornehmen?

Ich habe keines meiner Vorhaben aufgeschoben. Der Bundestag hat in der vergangenen Woche das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verabschiedet. In der Regierung haben wir uns gerade auf neue Regelungen zu Unternehmenssanktionen geeinigt, das ist ein ganz wichtiges Projekt, das ich schnell umsetzen will. Ich werde dabei auch von der Union einfordern, sich an den Koalitionsvertrag zu halten, in dem diese Regelungen eins zu eins vorgesehen sind.

Ich habe die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz auf den Weg gebracht. Die Kinderrechte verzögern sich nicht wegen Corona, sondern weil die Union sich weigert, überhaupt darüber zu sprechen. Zusammen mit der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey haben wir einen Gesetzentwurf zu Frauen in Führungspositionen vorgelegt, der sich zurzeit in der Verbändeanhörung befindet. Außerdem wollen wir Verbraucher besser vor untergeschobenen Telefonverträgen zu schützen, auch dazu habe ich einen Vorschlag unterbreitet.

Ein Vorhaben, das Sie sich auf die Fahnen geschrieben haben, ist die Dokumentation der Hauptverhandlung im Strafverfahren: Anders als in praktisch allen anderen europäischen Ländern, ist der Richter in deutschen Strafverfahren auf seine eigenen Notizen angewiesen, es gibt weder eine Bild- noch eine Tonaufzeichnung. Wird sich das noch in Ihrer Amtszeit ändern?

Ich arbeite jedenfalls mit Hochdruck daran. Wir haben dazu eine Expertengruppe eingesetzt, die einen Vorschlag erarbeiten soll. Eine Sitzung musste coronabedingt ausfallen, aber die Mitglieder beraten die vielen Fragestellungen derzeit in Online-Besprechungen, und noch in diesem Jahr soll es auch wieder ein persönliches Treffen der gesamten Arbeitsgruppe geben. Es geht jetzt um ganz grundsätzliche verfahrensrechtliche Weichenstellungen, aber auch etwa darum, ob man auf eine audiovisuelle Dokumentation setzt oder etwa auf eine reine Tonaufnahme. Auch Fragen nach der technischen Realisierbarkeit müssen beantwortet werden, zum Beispiel bei der automatisierten Transkription von Aufzeichnungen.

"EuGH-Urteil zu Vorratsdatenspeicherung abwarten"

Bei Kindesmissbrauch und dem Handel mit Kinderpornografie hatten Sie sich zunächst entschieden gegen ein ausgeweitetes Strafmaß mit höheren Mindeststrafen ausgesprochen - und dafür Zuspruch aus der Strafrechtswissenschaft erhalten. Wenige Tage später haben Sie Ihre Meinung geändert. Warum ist aus Ihrer Sicht jetzt eine Anhebung des Strafrahmens beim Kindesmissbrauch notwendig?

Bei schwerem Kindesmissbrauch ist bereits eine Freiheitsstrafe von bis zu fünfzehn Jahren vorgesehen und es gibt die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung, auch bei Ersttätern. Aber nur in 0,2 Prozent aller Verurteilungen werden Strafen zwischen zehn und fünfzehn Jahren verhängt, ein Drittel aller Strafen wird zur Bewährung ausgesetzt. Das zeigt: Hier gibt es Handlungsbedarf. Und deshalb werde ich vorschlagen, sexuellen Missbrauch bei Kindern mit einer Mindeststrafe von einem Jahr zu belegen und damit als Verbrechen einzustufen.

Und welche Änderungen sind beim Handel mit Kinderpornographie vorgesehen?

Da werden wir grundsätzlich Höchststrafen von bis zu zehn Jahren Haft ermöglichen. Es muss deutlich werden, dass hinter Kinderpornografie in den meisten Fällen ein realer Kindesmissbrauch steht, der Kindern unermessliches Leid zufügt und sie ein Leben lang traumatisiert. Deshalb will ich, dass auch der Besitz von Kinderpornografie zum Verbrechen hochgestuft wird. Dazu werden wir den Tatbestand neu regeln: Steht kein tatsächlicher Missbrauch dahinter – etwa bei einem Comic – bleibt es bei einem Vergehen. Steht ein Missbrauch eines Kindes dahinter – etwa bei einem Film mit kinderpornografischen Darstellungen – dann wird es sich künftig um ein Verbrechen handeln.

Nachdem die schweren Fälle von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie in NRW bekannt geworden waren, hatten die Innenminister der Länder und auch die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey gefordert, zu prüfen, ob die Vorratsdatenspeicherung wieder ermöglicht werden muss. Was halten Sie davon?

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland geltendes Recht. Derzeit wird sie allerdings in laufenden Verfahren sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch – nach einer Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts – vom Europäischen Gerichtshof überprüft. Der EuGH hat seine Entscheidung noch für dieses Jahr angekündigt. Wir müssen diese Entscheidungen abwarten, um dann zu schauen, welche Konsequenzen wir ziehen.

Wir haben aber bereits viel getan, um Kinderpornografie im Internet besser zu bekämpfen. Ich habe dafür gesorgt, dass sich Ermittler mit computergenerierten Bildern Zugang zu Darknet-Foren verschaffen können und dass das sogenannte Cybergrooming auch dann strafbar ist, wenn auf der anderen Seite ein verdeckter Ermittler steht. Außerdem haben wir gerade im Bundestag beschlossen, dass Anbieter sozialer Netzwerke Kinderpornographie an eine zentrale Stelle beim Bundeskriminalamt melden müssen - mit den dazugehörigen IP-Adressen.

"Mit Polen und Ungarn den Gesprächsfaden nicht abreißen lassen"

Ab Juli übernimmt Deutschland für sechs Monate die EU-Ratspräsidentschaft. Eigentlich wollten Sie die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hass und Hetze im Netz in den Mittelpunkt stellen – wird es stattdessen nun um die Bewältigung der Corona-Pandemie gehen?

Bei der Bekämpfung von Hass und Hetze geht es um die Verteidigung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Das ist jetzt erst recht wichtig, und gilt überall in Europa. Auch die EU-Kommission hat etwa das Thema Fake News auf der Agenda, das häufig mit Hetze gegen Minderheiten einhergeht. Fake News können verheerende Konsequenzen haben, etwa wenn sie die Gefahr einer Pandemie infrage stellen und dazu führen, dass Menschen sich und andere nicht mehr schützen. Unsere Themen sind also gerade angesichts der Coronakrise sehr aktuell.

Allerdings haben wir weitgehend auf digitale Veranstaltungen umgestellt. Der JI-Rat mit den Ministern für Justiz und Inneres, der Anfang Juli in Dresden geplant war, wird nun als Videokonferenz stattfinden. Kurz darauf werden wir eine große digitale Konferenz zu Legal Tech und dem Zugang zum Recht veranstalten, unter anderem mit meiner französischen Justizministerkollegin und renommierten Expertinnen und Experten.

In Ländern wie Polen oder Ungarn steht die Justiz steht massiv unter Druck, Rechtsstaatlichkeit ist nicht mehr gewährleistet. Wie intensiv sind Sie noch im Gespräch mit den Justizvertretern dieser Mitgliedstaaten?

Die ungarische Justizministerin habe ich im Rahmen des Justiz-Rats bereits persönlich getroffen, den polnischen Kollegen noch nicht, dazu gab es noch keine Gelegenheit. Ich finde es sehr wichtig, dass wir im Gespräch bleiben – um unterschiedliche Sichtweisen zu verstehen und um deutlich zu machen, dass das Fundament Europas – Rechtsstaatlichkeit und Demokratie – nicht infrage gestellt werden darf. Da wäre es das völlig falsche Signal, den Gesprächsfaden abreißen zu lassen.

Zitiervorschlag

Bundesjustizministerin Lambrecht im Interview: "Beim Besitz von Kinderpornografie Tatbestand neu regeln" . In: Legal Tribune Online, 24.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41991/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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