Druckversion
Montag, 3.11.2025, 21:01 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bgh-urteil-viii-zr-103-15-verbraucher-beweislast-umkehr-gebrauchtwagen-kauf
Fenster schließen
Artikel drucken
20853

Rechtsprechungsänderung im Verbrauchsgüterkaufrecht: BGH legt Man­gel­ver­mu­tung zugunsten von Käu­fern aus

von Prof. Dr. Roland Schimmel

13.10.2016

Auto Reparatur

© industrieblick - Fotolia.com

Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Reichweite der Vermutung in § 476 BGB europarechtskonform ausgelegt – und damit zugunsten der Käufer. Roland Schimmel meint, dass das dem alltäglichen Leben nur gerecht wird. 

Anzeige

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am Mittwoch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Anlass genommen, seine bisherige Rechtsprechung zum Umfang der Vermutung des § 476 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu ändern. Mit Blick auf die EuGH-Entscheidung legt der BGH den § 476 BGB nun richtlinienkonform aus und erweitert dessen Anwendungsbereich in zweierlei Hinsicht.

Zum einen muss der Käufer künftig nur noch einen vertragswidrigen Zustand der Sache behaupten und beweisen, der sich binnen sechs Monaten nach Übergabe herausgestellt hat. Der Käufer kann sich also auf ein Mangelsymptom beschränken, auch wenn dieses bei Übergabe noch nicht aufgetreten ist. Zum anderen wird nun vermutet, dass das Mangelsymptom seine Ursache im Grundmangel habe, der bereits bei Gefahrübergang bestanden habe (Urt. v. 12.10.2016, Az. VIII ZR 103/15).

Im zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien um Gewährleistung für einen gebrauchten PKW. Fünf Monate nach Übergabe stellte das Automatikgetriebe seine Funktion in Teilen ein. Nach sachverständigem Urteil konnte der dafür ursächliche Schaden am Drehmomentwandler sowohl auf zuvor bestehende mechanische Mängel bei Gefahrübergang als auch auf einen Bedienungsfehler des Käufers nach dem Kauf zurückgehen. Da die Funktionseinschränkungen des Getriebes bei Übergabe unstreitig noch nicht erkennbar waren, hatten die Vorinstanzen in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats die auf Kaufpreisrückzahlung gerichtete Klage abgewiesen.

Hintergrund: § 476 BGB und seine Intention

Um das BGH-Urteil einordnen zu können, muss man sich die Idee des § 476 BGB vor Augen führen. Das Problem ist ziemlich alltäglich: Der gekaufte Gegenstand erweist sich schon nach wenigen Monaten als defekt und ist schlimmstenfalls überhaupt nicht mehr benutzbar. Die dem Käufer zustehenden Mangelgewährleistungsrechte (§ 437 BGB) gegen den Verkäufer setzen voraus, dass die Sache schon bei Gefahrübergang – also regelmäßig bei Besitzübertragung, § 446 BGB – mangelhaft war. 

Weil der Verkäufer meist von der Mangelfreiheit überzeugt ist, muss im Streit der Käufer den Mangel darlegen und beweisen. Hierfür fehlt ihm oft die Sachkunde, was sich etwa bei technisch komplexen Produkten wie Autos, Computern und Telefonen zeigt. Um die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits beurteilen zu können, muss der Käufer also einen zeitlichen und finanziellen Aufwand betreiben (etwa einen Gutachter beauftragen), der ihn meist von der Wahrnehmung seiner womöglich begründeten Gewährleistungsrechte Abstand nehmen lässt. Bei Verbrauchsgüterkäufen (§ 474 BGB) hilft dem Käufer die Vermutung in § 476 BGB, der zufolge ein Mangel, der sich innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe zeigt, bereits bei Gefahrübergang vorlag.

Differenzierung zwischen Grundmangel und Mangelsymptom

Allerdings hilft die Vermutung des § 476 BGB bei Weitem nicht immer. Manchmal ist sie von vornherein nicht anwendbar, weil sie mit der Art der verkauften Sache nicht vereinbar ist, etwa beim Kauf lebender Tiere. Nicht zuletzt ist die Vermutung widerleglich, so dass der Verkäufer – wenn auch oft nur mit einiger Mühe – den Beweis erbringen kann, dass der Defekt auf einen Bedienungsfehler des Käufers zurückzuführen ist.

Die wichtigste Einschränkung besteht aber darin, dass der Umfang der Vermutung sich nach dem Wortlaut der Vorschrift gerade nicht das Bestehen eines Sachmangels erfasst, sondern nur den Zeitpunkt betrifft, zu dem dieser bereits (unerkannt) vorgelegen hat. Das Bestehen eines Mangels muss der Käufer also immer noch selbst darlegen und beweisen. 

Problematisch wird dies in den häufigen Fällen des sogenannten Grundmangels. Unterscheidet man nämlich zwischen diesem, etwa einer Materialermüdung, und dem bloßen Mangelsymptom, etwa dem Zerbrechen eines Bauteils, so erstreckt sich die Vermutung des § 476 BGB gerade nicht auf den Grundmangel. Diesen Standpunkt hatte der BGH bisher aber eingenommen – mit der Folge, dass der Käufer von der verbraucherschützend konzipierten Vermutung keinen Nutzen hat.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Die Idee des § 476 BGB …

  • Seite 2:

    … wird nun auch in Deutschland umgesetzt

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Roland Schimmel, Rechtsprechungsänderung im Verbrauchsgüterkaufrecht: . In: Legal Tribune Online, 13.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20853 (abgerufen am: 06.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Europa- und Völkerrecht
    • Autokauf
    • Beweislast
    • EuGH
    • Kaufrecht
    • Verbraucherschutz
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Eine Frau in einer Kirche 05.11.2025
Kirche

BVerfG-Entscheidung zum Selbstbestimmungsrecht der Kirche:

Egen­berger hat längst nicht ver­loren

Der Fall der konfessionslosen Bewerberin Egenberger geht zurück zum BAG. Dennoch hat das BVerfG die Kirchen in ihrem Selbstbestimmungsrecht mit dem Beschluss wesentlich beschnitten. Die müssen ihre Entscheidungen nämlich nun begründen.

Artikel lesen
Die Agentur für Arbeit in Berlin 30.10.2025
EuGH

EuGH zu Anforderungen an Massenentlassungsanzeigen:

Falsch bleibt falsch und ist nicht heilbar

Eine fehlerhafte Massenentlassungsanzeige muss nicht zwangsläufig zur Unwirksamkeit der Kündigungen führen, zumindest das hat der EuGH geklärt – doch viele Fragen zu zwei BAG-Vorlageverfahren bleiben offen.

Artikel lesen
Ein minderjähriger Flüchtling 30.10.2025
Familiennachzug

Schlussanträge zu Fristen für Familienzusammenführung:

Rechts­wid­rige deut­sche Praxis darf nicht zu Lasten der Flücht­linge gehen

Der Anspruch auf Familienzusammenführung besteht, auch wenn Minderjährige im Laufe des Asylverfahrens volljährig werden. Eine unionsrechtswidrige deutsche Praxis darf dabei nicht zu Lasten der Flüchtlinge gehen, so der Generalanwalt.

Artikel lesen
Unternehmer Ole Wittmann präsentiert seine Liköre einem Kameramann 28.10.2025
Lebensmittel

LG Kiel: Likör ohne Ei darf auch so heißen:

"Weil es eben nicht Eier­likör ist"

Eierlikör enthält Ei, ein Likör ohne Ei nicht. Ein Spirituosen-Verband zog ein kleines Unternehmen vor Gericht – ohne Erfolg. Das LG Kiel ließ sich nicht davon überzeugen, dass eine “gedankliche Verbindung” zu Eierlikör hergestellt werde.

Artikel lesen
Ein Hund in einer Transportbox (Symbolbild) 16.10.2025
Urlaub

EuGH zur Haftungsbegrenzung von Airlines:

Ein Hund zählt als Gepäck­stück

Albtraum für Frauchen: Eine Hündin geht beim Verladen ins Flugzeug verloren, die Halterin klagt auf 5.000 Euro Schadensersatz. Tiere im Frachtraum sind aber Reisegepäck, so der EuGH. Die Haftung der Airline ist damit im Regelfall gedeckelt.

Artikel lesen
Eine Filiale des Netto Marken Discount 09.10.2025
Werbung

BGH bestätigt OLG:

Nettos Wer­bung mit Preis­ra­batt war unzu­lässig

Einzelhändler locken gern mit Preisrabatten. Dabei dürfen sie es der Kundschaft aber nicht unnötig schwer machen, zu erkennen, ob ein Angebot wirklich gut ist. Netto hatte den Referenzpreis in einer Fußnote versteckt, so jetzt auch der BGH.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von ARNECKE SIBETH DABELSTEIN
Rechts­an­walt (m/w/d) Offs­ho­re-Wind, ma­riti­mes Wirt­schafts­recht (Cor­po­ra­te)...

ARNECKE SIBETH DABELSTEIN , Ham­burg

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
As­so­cia­tes - Tra­de, Com­p­li­an­ce & In­ves­ti­ga­ti­on - Ber­lin

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Mid-Le­vel As­so­cia­tes | Tra­de, Com­p­li­an­ce & In­ves­ti­ga­ti­on | Ber­lin

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin

Logo von DLA Piper UK LLP
(Se­nior) As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich En­er­gie­recht

DLA Piper UK LLP , Düs­sel­dorf

Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/w/d) Re­gu­lato­ry

ARQIS , Ber­lin

Logo von ENERTRAG SE
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) - Ber­lin/Dau­er­thal

ENERTRAG SE , Ber­lin

Logo von DFH Gruppe
Voll­ju­ris­ten/Syn­di­kus­rechts­an­walt (m/w/d) für den Be­reich Pri­va­tes...

DFH Gruppe , Sim­mern

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz , Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
GvW-Probeexamen in Kooperation mit der JuS in Bonn

14.11.2025, Bonn

Crossing Borders – Navigating Transnational White-Collar Investigations and Criminal Proceedings

14.11.2025, Hamburg

Logo von ARQIS
5th ARQIS Innovation Day

13.11.2025, Düsseldorf

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Bank- und Kapitalmarktrecht im Selbststudium/ online

14.11.2025

Logo von Linklaters
Experience Private Equity – M&A Workshop @Linklaters

05.12.2025, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH