Eine Felge, die bei Ebay als "neu, aus Demontage" verkauft wird, ist nicht mit einer neuen, unbenutzten Felge gleichzusetzen. Einen Schadensersatzanspruch wegen aus Deckungskauf entstandener Mehrkosten lehnte das AG München deshalb ab.
Mutter und Tochter hatten ein Pony probegeritten und gekauft. Doch das Tier entpuppte sich als Sommerekzemer. Kein Grund für eine Rückabwicklung, entschied das OLG München, das Pony sei grundsätzlich reitbar.
Der Discounter Netto darf von Kunden seines Onlineshops nicht verlangen, für den Kaufpreis in Vorleistung zu gehen, solange noch gar kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Das OLG Nürnberg hält eine entsprechende AGB-Klausel für unwirksam.
Wer eine bestimmte Beschaffenheit zusagt, kann sich nicht gleichzeitig auf einen Gewährleistungsausschluss berufen. "Einwandfrei" heißt einwandfrei – auch bei der Klimaanlage eines Oldtimers. Das hat der BGH entschieden.
Der Verkäufer einer Matratze muss nur über den Härtegrad aufklären, wenn der Käufer explizit danach fragt. Eine unzufriedene Käuferin bekommt ihr Geld nicht zurück, entschied das AG Hannover.
Merkt ein Käufer nach dem Kauf eines Tieres, dass es krank ist, muss er dem Verkäufer eine Frist zur Behandlung des Tieres setzen. Wer keine Frist setzt, bleibt grundsätzlich auf den Behandlungskosten sitzen, entschied das LG Lübeck.
Die Weigerung einer Verkäuferin, eine mangelhafte Kaufsache zurückzunehmen, kann zu einem Schadensersatzanspruch der Käuferin führen. Dies entschied der BGH in einem nicht nur für das Jura-Examen relevanten Urteil.
Der Verkäufer von Immobilien muss den Käufer weitgehend über relevante Punkte informieren. Nach der neuen BGH-Rechtsprechung reicht das bloße Einstellen von Dokumenten in den Datenraum nicht mehr automatisch aus, weiß Jan Hellner.