Der BGH hat beschlossen, seine Entscheidung in der Urheberrechtsklage des Axel-Springer-Verlags gegen den Werbeblocker Adblock Plus aufzuschieben. Er rechnet damit, dass der EuGH bald in einem ähnlichen Fall entscheiden wird.
Spätestens mit einer Entscheidung des BVerfG schien das Geschäftsmodell der Werbeblocker im Netz rechtlich abgesichert. Doch plötzlich erzählt der Kartellsenat des BGH die Geschichte von David und Goliath neu.
Axel Springer hat unermüdlich gekämpft, doch auch vom BVerfG kam keine Hilfe. Eine Verfassungsbeschwerde des Konzerns, der seit Jahren gegen sogenannte Adblocker vorgeht, nahm Karlsruhe nicht zur Entscheidung an.
Axel Springer klagt erneut gegen Internet-Werbeblocker. Und wieder gegen Eyeo. Dabei hat das Medienhaus 2018 vor dem BGH verloren. Jetzt stützt Springer sich nicht mehr auf Wettbewerbs-, sondern auf Urheberrecht. Doch auch das ist nicht neu.
Weil Google die Möglichkeiten des Adblockers von Eyeo beschränken wollte, hatte das BKartA ein Verfahren eingeleitet, das nun aber wieder eingestellt wurde: Die beiden Unternehmen haben den monierten Whitelisting-Vertrag abgeändert.
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Beim Thema Werbeblocker kämpften klagende Verlage von Anfang an auf juristisch verlorenem Posten. Aber auch nach der nun zugestellten Begründung des BGH-Urteils vom April ist nicht zu erwarten, dass Ruhe einkehrt, meint David Ziegelmayer.Artikel lesen
Werbeblocker im Internet sind ein Geschäftsmodell. Dass sie mittelbar das Konzept der Verlage beeinträchtigen, macht sie noch nicht unlauter. Das Urteil des BGH ist ebenso eindeutig wie zeitgemäß.
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Wenn es um die Zulässigkeit von Werbeblockern geht, greifen Verlage wie Anbieter rechtlich tief in die Trickkiste. Das verwundert nicht. In Karlsruhe geht es am Donnerstag um ein gewichtiges Geschäftsmodell einer Branche im Umbruch.
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