Zum Europäischen Datenschutztag: 7 DSGVO-Mythen im Recht­scheck

Klingelgate in Wien, geschwärzte Kindergesichter im Erinnerungsalbum und ein Seniorennachmittag ohne Senioren – die DSGVO provoziert teils kuriose Reaktionen. Was passiert ist und was dran ist, haben wir einen gefragt, der es wissen muss.

Am 25. Mai vergangenen Jahres wurde die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirksam. Zumindest nach der berühmten Parallelwertung in der Laiensphäre hatte sich damit die Büchse der Pandora geöffnet: Nicht nur blieb kaum ein Verbraucher von der Flut der Einwilligungs-Mails in den darauffolgenden Wochen verschont, auch stellte sich bald allen die Frage, inwieweit sie im Alltag, etwa beim Fotografieren oder Selfie-Machen, von den neuen Regelungen betroffen sein könnte.

Noch bis heute geht das zunächst kritisch beäugte Regelwerk in Presse und sozialen Netzwerken viral, finden sich doch nach und nach immer weitere mehr oder weniger kuriose Auswüchse bei seiner Umsetzung. Einige davon haben wir uns herausgepickt, um sie von einem bewerten zu lassen, der es wissen muss:

Prof. Dr. Tobias Keber ist Professor für Medienrecht und -politik an der Hochschule für Medien in Stuttgart und referiert auf zahlreichen Veranstaltungen zur DSGVO. Die hat er sich auch gleich ausgedruckt in sein Büro gehängt. Auf Twitter (@datenreiserecht) initiierte er zudem den Hashtag "#XFilesGDPR", unter dem die Gemeinschaft seit vergangenem Oktober kuriose (Un-)Fälle bei der Umsetzung des Datenschutzregeln sammelt.

Zitiervorschlag

Zum Europäischen Datenschutztag: 7 DSGVO-Mythen im Rechtscheck . In: Legal Tribune Online, 28.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33489/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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