
In der Vorinstanz hatte er noch Glück: Ein Grundstücksbesitzer durfte einen privaten Bestattungsplatz in seiner eigenen Hofkapelle errichten. So einfach geht das aber doch nicht, entschied jetzt das OVG.
Artikel lesenIn der Vorinstanz hatte er noch Glück: Ein Grundstücksbesitzer durfte einen privaten Bestattungsplatz in seiner eigenen Hofkapelle errichten. So einfach geht das aber doch nicht, entschied jetzt das OVG.
Artikel lesenEin "Loyalty, Honor, Respect, Family"-Tattoo über den gesamten Rücken lässt an der charakterlichen Eignung eines Polizeibewerbers zweifeln. Das hat das VG Trier entschieden und das Land bestätigt, das einen Polizeibewerber abgelehnt hatte.
Artikel lesen333 Tage lang hat die Polizei ein sichergestelltes Nummernschild für 7 Euro pro Tag verwahrt, um es dann zu vernichten. Den Autofahrer kostete das 2.331 Euro. Ein Vorgehen, dass das VG Trier nun als unverhältnismäßig angesehen hat.
Artikel lesenWas tun, wenn die Schule nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist? Ein Taxi zu nehmen ist da eine Möglichkeit - aber zahlen muss man das selbst, entschied das VG Trier.
Artikel lesenDie Gehorsamspflicht gehört zum Kernbereich der Dienstpflichten eines Beamten, so das VG Trier. Verweigert eine JVA-Beamtin die Einhaltung der Corona-Maßnahmen, verstößt sie gegen diese Pflicht. Das Beamtenverhältnis kann dann enden.
Artikel lesenCBD ist nicht neu und Tofu auch nicht - aber die Kombination schon. Deswegen handelt es sich bei CBD-Tofu um ein neuartiges Lebensmittel, das in der EU zulassungspflichtig ist.
Artikel lesenWer eine Bunkeranlage als Wochenendhaus bauen möchte, muss sich dafür eine geeignete Umgebung suchen. Ein solches Bauvorhaben sei als Wochenendhaus nämlich völlig untypisch, so das VG Trier.
Artikel lesenEin Beamter war nebenbei als Fahrlehrer tätig – allerdings war "nebenbei" auch während der Dienstzeiten. Künftig kann er dann auch Vollzeit der Tätigkeit nachgehen, denn er ist nun aus dem Dienstverhältnis entlassen worden.
Artikel lesenDie Aufsicht sei eine typische Aufgabe eines Pädagogen, antwortete das VG Trier einem Lehrer, der seine Schüler nicht während der Corona-Selbsttest vor dem Unterricht kontrollieren wollte.
Artikel lesenWer als Schornsteinfeger sein "hoheitlich zu führendes Kehrbuch" nicht ordentlich führt, kann als unzuverlässig gelten und den Job verlieren, so das VG Trier.
Artikel lesenAm Hals einer Sektflasche muss eine Folie sein, so sieht es das Europarecht vor. Vor dem VG Trier ist ein Winzer mit seiner Klage hiergegen jetzt gescheitert.
Artikel lesenEine Fahrerlaubnis aus Luxemburg gilt dank unionsrechtlicher Harmonisierung auch hier in Deutschland. Eine Ausnahme müsse man aber machen, wenn die EU-Fahrerlaubnis eine Sperre in Deutschland umgehen soll, so das VG Trier.
Artikel lesenEin Polizist betrieb nebenbei ein eigenes Gewerbe. Diese Nebentätigkeit hatte er nicht angezeigt und ging ihr insbesondere an Tagen nach, an denen er krankgeschrieben war. Das rechtfertigt den Rauswurf, so das VG Trier.
Artikel lesenBei der Kontrolle eines Schäfers fiel auf, dass viele seiner Schafe nicht geschoren waren. Eine daraufhin erlassene Anordnung, wonach der Schäfer seine Tiere mindestens einmal jährlich scheren muss, ist laut VG Trier rechtmäßig.
Artikel lesenEine Frau, der die Behörden jahrelang schlechte Haustierhaltung attestierten, bevor sie ihr die Tiere schließlich wegnahmen, darf auch nach einem Umzug kein einziges Tier mehr halten, findet das VG Trier.
Artikel lesenGerichtsbezirk: Stadt Trier sowie die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifel und Trier-Saarburg
Verfahren nach dem Landesdisziplinargesetz und nach dem Bundesdisziplinargesetz, Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz sowie in gerichtlichen Verfahren, in denen die Ausgleichsverwaltung Beteiligte ist.
Das Verwaltungsgericht ist innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein Gericht erster Instanz, dessen Einrichtung Aufgabe der Landesgesetzgebung ist. Verfahren vor dem Verwaltungsgericht betreffen die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern. Es handelt sich also um Auseinandersetzungen zwischen natürlichen Personen - dem einzelnen Bürger - und juristischen Personen einerseits und den Behörden andererseits. Unter juristischen Personen versteht man beispielsweise einen eingetragenen Verein, eine eingetragene Genossenschaft, eine GmbH oder Aktiengesellschaft.
Regelmäßig ist das Verwaltungsgericht in erster Instanz als Eingangsgericht dann sachlich zuständig, sofern das Gesetz keine andere Zuständigkeit benennt, beispielsweise Finanz- oder Sozialgerichte. Das Verwaltungsgericht ist nicht zuständig im Bereich des Staatshaftungsrechts, dessen Verfahren einem ordentlichen Gericht obliegen. Ebenfalls nicht zuständig ist es bei Verfahren, die das Verfassungsgericht betreffen. Das Begehren eines Klägers vor dem Verwaltungsgericht ist zumeist darauf gerichtet, dass Entscheidungen von Behörden aufgehoben oder diese zu einem bestimmten Tun verpflichtet werden sollen. Das Verwaltungsrecht ist überaus umfangreich und so können die Verhandlungen ganz unterschiedliche Rechtsbereiche zum Inhalt haben, beispielsweise Beamtenrecht, Schulrecht, Polizeirecht, Kommunalrecht, Hochschulrecht, Straßenverkehrsrecht, Baurecht oder auch Ausländer- und Asylrecht. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach § 52 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), wonach der Sitz der beklagten Behörde maßgeblich ist.
Die Spruchkörper des Verwaltungsgerichts werden Kammern genannt. Sie sind mit jeweils drei Berufsrichtern besetzt. Handelt es sich jedoch um Entscheidungen, denen eine mündliche Verhandlung vorausgeht, ist die Kammer zusätzlich mit zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Kammerentscheidungen werden indes immer seltener. Sind alle am Verfahren beteiligten Parteien damit einverstanden, kann auch der jeweilige Berichterstatter als Einzelrichter anstelle der Kammer entscheiden. Das Verfahren vor einem Verwaltungsgericht findet auf der Grundlage der VwGO statt. Im verwaltungsrechtlichen Verfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Nach § 86 Abs. 1 VwGO hat das Verwaltungsgericht die Pflicht von Amts wegen zu ermitteln.