333 Tage lang hat die Polizei ein sichergestelltes Nummernschild für 7 Euro pro Tag verwahrt, um es dann zu vernichten. Den Autofahrer kostete das 2.331 Euro. Ein Vorgehen, dass das VG Trier nun als unverhältnismäßig angesehen hat.
2.331 Euro. So viel sollte ein Mann für die Verwahrung seines polizeilich sichergestellten Kfz-Kennzeichens zahlen. Für das Verwaltungsgericht (VG) Trier ist die Höhe der Kosten unverhältnismäßig, wie es in einem am Dienstag bekannt gemachten Urteil entschied (Urt. v. 27.07.2022, Az. 8 K 10881/16.TR).
Polizeibeamte hatten laut Gericht bei einer Verkehrskontrolle das Nummernschild des Mannes sichergestellt, weil die EU-Kennung mit Folie abgeklebt worden war und die Stempelplakette fehlte. Die Behörde forderte den Autofahrer im Januar 2021 auf, einer Verwertung zuzustimmen und wies auf die Verwahrungsgebühr von 7 Euro pro Tag hin.
Dann passierte zunächst nichts mehr. Erst im Dezember 2021 informierte die Behörde den Mann, das Kennzeichen nunmehr verwerten zu wollen. Für die bis dahin vergangenen 333 Tage, in denen sie das Nummernschild verwahrte, setzte die Behörde 2.331 Euro in einem Gebührenbescheid fest. Der Mann, der davon ausgegangen war, dass die Polizei das Nummernschild längst verwertet habe, beteuerte, die Nachricht vom Jahresanfang nicht erhalten zu haben. Er zog gegen das Land Rheinland-Pfalz vor Gericht.
Das VG Trier hob den Gebührenbescheid daraufhin auf und verwies auf die Kostenminderungspflicht des Landes. Geringwertigen Gegenständen, an denen kein erkennbares ideelles Interesse bestehe, seien nach der Sicherstellung in einem verhältnismäßigen Zeitraum zu verwerten oder zu vernichten.
Ein Kfz-Kennzeichen könne man zu Preisen von unter zehn Euro erwerben, so die Kammer. Eine Verwahrung von vierzehn Tagen wäre ausreichend gewesen, um die Voraussetzungen für die Verwertung oder Vernichtung festzustellen, heißt es in dem Urteil. Die Verwahrungsgebühren für 333 Tage seien in diesem Fall somit rechtswidrig und unverhältnismäßig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
VG Trier zu Gebühren für verwahrtes Kfz-Kennzeichen: . In: Legal Tribune Online, 09.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49275 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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