
Der Verfasser eines Hasspost gegen Claudia Roth muss in Zukunft konkrete Beleidigungen gegen die Staatsministerin unterlassen und die Kosten des Verfahrens tragen. So lautet der entsprechende Beschluss des LG München II.
Artikel lesenDer Verfasser eines Hasspost gegen Claudia Roth muss in Zukunft konkrete Beleidigungen gegen die Staatsministerin unterlassen und die Kosten des Verfahrens tragen. So lautet der entsprechende Beschluss des LG München II.
Artikel lesenAuch die Neuauflage des Verfahrens zur Miesbacher Sparkassenaffäre vor dem LG München II endet mit Bewährungsstrafen. Bei einem der beiden Angeklagten wurde das Strafmaß angehoben.
Artikel lesenDer zunächst für März terminierte Verhandlungbeginn in der Miesbacher Sparkassenaffäre wird heute vor dem LG München II nachgeholt. Der BGH hatte ein früheres Urteil des LG nur teilweise bestätigt.
Artikel lesenNach fünfzig Kilometern Fahrt müssen die Schrauben nach einem Reifenwechsel nachgezogen werden. Ein Autofahrer, der einen entsprechenden Hinweis der Werkstatt ignorierte, muss sich nun Mitverschulden an einem Unfall anrechnen lassen.
Artikel lesenEx-Audi-Chef Stadler wird sich die Anklagebank weiterhin mit drei Motorentwicklern teilen müssen. Der Antrag auf Abtrennung seines Verfahrens wurde abgelehnt. Ein Mitangeklagter sparte derweil nicht mit Vorwürfen an Vorgesetzte.
Artikel lesenDicke Luft im oberbayerischen Bad Heilbrunn. Denn die Gerüche aus dem Tölzer Kasladen stören eine Nachbarin. "Geruchswarnschilder" darf sie am Laden aber nicht anbringen, entschied das LG München II.
Artikel lesenAus Wut über die neue Liebesbeziehung seiner Ex-Freundin fuhr ein 33-Jähriger mit einem Kleinbus durch die Wand ihres Hauses. Er habe niemanden verletzen wollen, beteurte er vor Gericht. Die Anklage lautet auf versuchten Mord.
Artikel lesenOLG-Bezirk: Oberlandesgericht München
Das Landgericht gehört der ordentlichen Gerichtsbarkeit an und ist das dem Amtsgericht übergeordnete Gericht zweiter Instanz. Zu einem Landgericht gehört immer ein Bezirk, der mehrere Amtsgerichte umfasst.
Spruchkörper jedes Landgerichts sind seine Kammern, die in straf- und zivilrechtliche Kammern unterteilt werden, wobei zum zivilrechtlichen Zweig auch die Kammern für Handelssachen gehören. Die Strafkammern werden nochmals in kleine und große Strafkammern gegliedert sowie in Strafvollstreckungskammern.
Die Besetzung der verschiedenen Kammern im Landgericht ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) festgeschrieben. In einer Zivilkammer verhandeln grundsätzlich drei Richter, von denen einer den Vorsitz innehat. Die große Strafkammer ist zusätzlich zu den drei Richtern mit zwei Schöffen besetzt. Ist die große Strafkammer nicht als Schwurgericht zuständig, kann sie vor der Hauptverhandlung den Verzicht auf einen Richter beschließen. Der kleinen Strafkammer sitzt ein Richter vor, an dessen Seite zwei Schöffen sind. Die Handelskammern im Landgericht sind grundsätzlich mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt, an deren Ernennung besondere Anforderungen gestellt werden.
Auch hier wird zwischen den Straf- und Zivilkammern und zwischen Verfahren vor dem Landgericht in erster oder zweiter Instanz unterschieden.
Im Strafverfahren ist es erstinstanzlich zuständig, wenn es sich um ein Verbrechen oder Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren handelt oder wenn in schwerwiegenden Fällen an der Strafverfolgung ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Es ist außerdem erstinstanzlich tätig, wenn Sicherungsverwahrung angeordnet werden soll oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Handelt es sich um Verfahren, bei denen Mord, Totschlag oder andere Straftaten mit Todesfolge verhandelt werden, wird es in seiner Funktion als Schwurgericht tätig. In erster Instanz im Zivilprozess ist das Landgericht für alle Verfahren zuständig, deren Streitwert über 5.000 Euro liegt, sowie bei Staatshaftungsansprüchen. In zweiter Instanz werden im Strafprozess und auch im Zivilprozess vor dem Landgericht Berufungen gegen Urteile oder Beschwerden des Amtsgerichts verhandelt.