Diesel-Prozess in München: Ex-Audi-Chef Stadler ver­han­delt über Geständnis

25.04.2023

Der erste Strafprozess um geschönte Abgaswerte bei Dieselautos läuft seit zweieinhalb Jahren - nun kommt Bewegung in das Verfahren. Drei Angeklagte haben inzwischen gestanden, der prominenteste überlegt noch.

Der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler verhandelt im Prozess um manipulierte Abgaswerte bei Dieselautos über ein Geständnis. Das Landgericht München II hatte ihm bei einem umfassenden Geständnis eine Bewährungsstrafe zwischen eineinhalb und zwei Jahren in Aussicht gestellt. Die Staatsanwaltschaft "könnte damit leben", sofern Stadler eine Bewährungsauflage in Millionenhöhe zahlt, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Weickert am Dienstag. Auch Stadlers Verteidiger äußerten "grundsätzliches Interesse, das Verfahren zum Abschluss zu bringen". Für den Nachmittag sei ein weiteres Gespräch mit ihnen und der Staatsanwaltschaft geplant, sagte der Richter.

Nach vorläufiger Einschätzung der Wirtschaftsstrafkammer dürfte Stadler spätestens im Juli 2016 erkannt haben, dass die Abgaswerte von Dieselautos manipuliert gewesen sein könnten. Er hätte der Sache auf den Grund gehen und die Handelspartner informieren müssen. Stattdessen habe er den Verkauf der Autos weiter geduldet und sich damit des Betrugs durch Unterlassen schuldig gemacht.

Früherer Chefentwickler legt Geständnis ab

Der langjährige Chef der Audi-Motorenentwicklung und spätere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz legte am Dienstag im Prozess ein Geständnis ab, obwohl die Staatsanwaltschaft die vom Gericht vorgeschlagene Verständigung in seinem Fall ablehnte. Er habe die Ausgestaltung der Software veranlasst, mit der die Stickoxid-Grenzwerte zwar auf dem Prüfstand eingehalten wurden, aber nicht mehr auf der Straße. Damit konnte sich der Autobauer den nachträglichen Einbau größerer Adblue-Tanks für die Abgasreinigung sparen. Er habe die Möglichkeit erkannt und hingenommen, dass unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut wurden, erklärte Hatz in dem von seinem Verteidiger verlesenen Geständnis.

Das Gericht hatte für Hatz bei einem umfassenden Geständnis eine Bewährungsstrafe mit Zahlung von 400.000 Euro vorgeschlagen. Hatz' Verteidiger stimmten zu, aber die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe ohne Bewährung. Denn Hatz sei in sehr hoher Position für einen beträchtlichen Schaden verantwortlich, das Geständnis komme sehr spät.

Stadler und Hatz hatten mehrere Monate in Untersuchungshaft gesessen und in dem schon zweieinhalb Jahre lang dauernden Prozess bislang ihre Unschuld beteuert. Stadler hatte gesagt, seine Techniker hätten ihn hinters Licht geführt. Hatz hatte argumentiert, als die Manipulationen anfingen, habe er Audi schon verlassen gehabt.

Verfahren gegen Kronzeugen ist bereits eingestellt

Zwei mitangeklagte leitendende Audi-Ingenieure hatten dagegen schon 2020 gestanden. Im Verfahren gegen den Ingenieur Giovanni P. verkündete das Gericht am Dienstag eine Verständigung: In Absprache mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung soll er bei Zahlung von 50.000 Euro an die Staatskasse und an gemeinnützige Organisationen zu einer Bewährungsstrafe zwischen anderthalb und zwei Jahren verurteilt werden. Das Verfahren gegen den anderen angeklagten Ingenieur, der als Kronzeuge aufgetreten war, hatte das Gericht vor drei Wochen eingestellt. 

Bei einer Verurteilung, auch bei Bewährungsstrafen, müssen die Angeklagten die Gerichtskosten tragen - nach Angaben eines Anwalts jeweils hohe sechsstellige Beträge. Staatsanwalt Nico Petzka begründete die Forderung nach einer Bewährungsauflage in Millionenhöhe für Stadler auch mit dessen Millioneneinkommen als Vorstandschef 2016 und 2017. Richter Weickert zitierte aus einer Mitteilung seines Verteidigers Thilo Pfordte an das Gericht, wonach Stadler zwei Häuser und elf Eigentumswohnungen in Ingolstadt und München und ein Bankguthaben von 1,3 Millionen Euro besitze, aber auch sehr hohe Kreditschulden habe.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Diesel-Prozess in München: . In: Legal Tribune Online, 25.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51630 (abgerufen am: 03.11.2024 )

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